Ehrenamt – Wissenswertes zum Begriff
Ehrenamtliches Engagement, freiwillige, gemeinnützige Arbeit und Tätigkeiten im Interesse des Gemeinwohls sind Zuschreibungen die hinter dem Begriff ehrenamtliche Mitarbeit stehen. Eine der vielen Definitionen für das Ehrenamt lautet: „... für eine Organisation freiwillig und ohne Vergütung Arbeit zu leisten.“.Ehrenamt ist kein Begriff der Neuzeit. Schon die alten Griechen engagierten sich ehrenamtlich für die Allgemeinheit. Es gehörte sozusagen zum „guten Ton“. Genauso wie im antiken Rom, in dem viele öffentliche Ämter freiwillig ausgeübt wurden.
Heute heißt es „Bürgerschaftliches Engagement“ oder „Freiwilligenarbeit“ und in aller Regel ist damit kein öffentliches Amt verbunden. Politische und ethische Leitbilder sind Basis der freiwilligen Arbeit. Die Gründe liegen in einem gewissen Altruismus, aber auch in der Möglichkeit der Selbstentfaltung durch den Helfenden.
Voraussetzungen für eine ehrenamtliche Tätigkeit: Für wen ist das Ehrenamt die richtige Wahl?
Ob jemand für eine Organisation ehrenamtlich tätig werden kann, hängt von den Statuten oder Regeln ab, die gelten. Jemand der sich so einer Aufgabe widmet, wird dies unter Berücksichtigung seiner Fähigkeiten und Talente tun, und sich klar darüber sein, dass mit dem Ehrenamt kein Geld zu verdienen ist.
Die wichtigste Frage, die zu klären ist, welchen Zeitrahmen man dem Ehrenamt zur Verfügung stellen kann oder will. Es gibt Ehrenämter, die einen Einsatz während des gesamten Jahres erfordern (Feuerwehr, Rettung). Dann wieder welche, die nur temporär in Anspruch nehmen, wie Ticketverkauf für Veranstaltungen, Wahlhelfer oder das Sammeln von Spenden. Selbst einmalige Einsätze können unter den Begriff Ehrenamt fallen.
Ehrenamt und Arbeitstätigkeit
Grundsätzlich ist das Ehrenamt in der Freizeit zu leisten und arbeitsrechtlich wie eine Nebentätigkeit zu behandeln. Das bedeutet der Arbeitgeber muss informiert werden (Anzeigepflicht von Nebentätigkeiten), kann die Tätigkeit aber nicht verbieten.
Was gibt es für ehrenamtliche Tätigkeiten und Ehrenämter?
Wir alle kennen die freiwilligen Feuerwehren, die tapferen Männer und Frauen der Berg- und Wasserrettung. Sie stehen sozusagen im täglichen Scheinwerferlicht, wenn sie Menschen vor dem Tod bewahren oder nach Unglücksfällen helfend zur Seite stehen. Nicht alle können so ein Ehrenamt ausüben. Im folgenden eine kurze Liste über mögliche Ehrenämter:
Trainieren von Personen (Sprache, Integration, Nachhilfe)
Unterstützung der Polizei und Feuerwehr (nicht im Einsatz)
Jugend- und Sozialarbeit
Rettungsdienst, Sanitäter
Pflegetätigkeit, Besuchsdienste
Seniorenbegleitung
Paliativbegleitung
Engagement in religiösen Vereinigungen (Kirchen)
Ehrenamtlicher Richter, Schöffe
Das politische und wirtschaftliche Umfeld begünstigt die Entstehung von Strukturen, die ehrenamtliche Tätigkeit erforderlich machen. In Amerika gehört es schon lange zum guten Ton, ehrenamtlich engagiert zu sein, und ist dort oft sogar Thema im Bewerbungsgespräch.
Staatliche Förderung des ehrenamtlichen Engagements
Der Staat und die Politik schätzen den Wert des ehrenamtlichen Engagements hoch ein. Deshalb haben sowohl die Länder, als auch der Bund Programme aufgesetzt, die freiwillige Arbeit ideell und materiell unterstützt.
Sozialversicherung
Wenn eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird, dann ist die hinsichtlich der Sozialversicherung beitragsfrei, sofern mit dem Ehrenamt auch Verwaltungspflichten oder Repräsentationsaufgaben übernommen wurden.
Die andere Seite ist, dass die Ausübung eines Ehrenamts mit der Gefahr für Leib und Leben verbunden ist. Damit der gesetzliche Versicherungsschutz aufrecht bleibt, müssen diese Merkmale zutreffen:
Freiwillig und unentgeltlich
die Ausübung ist kontinuierlich
und erfolgt im Rahmen der Trägerorganisation
Entschädigung für Verdienstausfall.
In aller Regel ist eine Entschädigung für den Verdienstausfall nicht vorgesehen, der Arbeitgeber wird keine Lohnfortzahlung leisten, solange der Mitarbeiter sein Ehrenamt aktiv ausübt.
Deshalb kann die Trägerorganisation direkt an den ehrenamtlichen Mitarbeiter einen Ausgleich bezahlen. Das wiederum widerspricht den Grundsätzen des ehrenamtlichen Engagements und muss versteuert werden. In einigen Ländern werden besondere Engagements unterstützt (Auszug):
Hessen: Ehrenamtliche Tätigkeit in der Kinder- und Jugendhilfe löst beim Arbeitgeber Lohnfortzahlung aus, der die Beträge aus dem Landeshaushalt ersetzt bekommt.
Bayern: Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr und ehrenamtliche Einsatzkräfte von Hilfsorganisationen haben Anspruch auf Arbeitsfreistellung bei vollen Bezügen, wenn dem Einsatz eine offizielle Alarmierung vorausgegangen ist.
Freiwilliger Dienst beim Technischen Hilfswerk begründet Freistellung von der Arbeit mit Entgeltausgleich
Ehrenamtliche Richter und Schöffen erhalten Entschädigungen (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz, JVEG).
Zu beachten ist, dass eine Entschädigung für Verdienstausfall (unabhängig von der auszahlenden Stelle) steuerrechtlich als Ersatz für den entfallenen Arbeitslohn gilt. Es fällt daher Steuerpflicht an.
Aufwandsentschädigung im Ehrenamt
Eine ehrenamtliche Tätigkeit schließt eine entsprechende Aufwandsentschädigung nicht aus. Sie ist im Rahmen bestimmter Grenzen steuerfrei.
Zu manchen Ämtern, wie ehrenamtlicher Richter und Wahlhelfer, kann man gesetzlich verpflichtet werden. Als Ausgleich dafür gibt es eine gesetzlich festgelegte Aufwandsentschädigung und Freistellung vom Arbeitsplatz. Wenn Personen zur Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben in ein Amt berufen werden, dann sind sie „Ehrenbeamte“: ehrenamtliche Bürgermeister, Handelsrichter, Wahlkonsule.
Unfall- und Haftpflichtversicherung
Unfallversicherung: Unfälle, die in Zusammenhang mit der ehrenamtlichen Tätigkeit stehen, sind in der gesetzlichen Unfallversicherung gedeckt, wenn der Unfall im direkten Zusammenhang steht. Als Wegunfall gilt ein Ereignis auf dem direkten Hin- oder Rückweg zur ehrenamtlichen Tätigkeit.
Haftpflichtversicherung: In aller Regel wird die Trägerorganisation ihre Mitglieder gegen Haftpflichtschäden versichern (Vereins- oder Betriebshaftpflichtversicherung) und sie damit für Schäden gegenüber Dritten schadlos halten.
Verschiedene Länder bieten für ehrenamtlich tätige Personen einen Versicherungsschutz an, wenn sonst keine Absicherung greift (Berlin, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern).
Allen, die eine ehrenamtliche Tätigkeit ausüben, ist angeraten den individuellen Versicherungsschutz zu überprüfen, um eventuellen Sicherheitslücken auszuweichen.
Steuerliche Förderung beim Ehrenamt
Mit dem Ehrenamt können, obwohl freiwillig und unentgeltlich, Zahlungen verbunden sein, die eine Aufwandsentschädigung darstellen. Aus steuerrechtlicher Sicht eine zu versteuernde Einkunftsart. Deshalb hat der Gesetzgeber die „Pauschalierte Aufwandsentschädigung“ gem. §3 Nr. 26a EStG eingeführt. Damit sind Einnahmen aus der ehrenamtlichen Tätigkeit (im gemeinnützigen, kirchlichen, mildtätigen Bereich) bis zu EUR 720,-- pro Jahr von der Einkommenssteuer und der Sozialversicherungspflicht befreit.
Neben der Ehrenamtspauschale ist eine eventuelle Reisekostenpauschale nicht anwendbar, wohl aber die Pauschale für Übungsleiter, wenn es sich um zwei voneinander abgegrenzte Tätigkeiten handelt.
Was bedeutet Aufwandsspende
Wer durch sein Ehrenamt Ausgaben hat (Post, Telefon, Schriftverkehr, etc.), kann gegenüber der Organisation, für die er tätig ist, schriftlich auf seinen Aufwand verzichten. Im Ausgleich dafür erhält er eine Spendenquittung in der Höhe seiner Aufwände, die er beim Finanzamt geltend machen kann (§10b EStG).
Sonderurlaub beim Ehrenamt und ehrenamtlicher Tätigkeit
Es besteht in aller Regel kein Anspruch auf bezahlte oder unbezahlte Freistellung für die Ausübung des Ehrenamtes. Der Gesetzgeber hat allerdings Ausnahmen definiert:
Jugendarbeit
Beamte
Pflege von Angehörigen
Fortbildung
Möglichkeiten einer ehrenamtlichen Arbeit im Ausland
Besonders engagierte Menschen finden eine Menge an sinnhaften und flexiblen Angeboten, um weltweit zu helfen. Es handelt sich der Definition gemäß um unentgeltliches, soziales Engagement, bei dem eine Menge an Erfahrungen zu sammeln ist.
Eine Bewerbung ist bei den vielen Organisationen möglich, die freiwillige Tätigkeit im Ausland vermitteln. Es gibt Reiseunternehmen, die eine freiwilligen Einsatz im Ausland anbieten. Unter dem Stichwort „Voluntourism“ (von Volunteer = Freiwilliger) kann man in Australien Bäume pflanzen oder in indischen Slums Straßenkinder betreuen.
Internationaler Tag des Ehrenamtes
Als Geste der Wertschätzung und Aufwertung der ehrenamtlichen Tätigkeit wird seit 1986 der „Gedenk- und Aktionstag zur Anerkennung und Förderung des ehrenamtlichen Engagements“ abgehalten (UN). Dieser Tag, der ganz den freiwilligen und ehrenamtlichen Helfern gewidmet ist, wird jährlich am 5. Dezember gefeiert.
Fazit zu einer ehrenamtlichen Tätigkeit
Erst wenn wir durch die Medien oder aus eigenem Erleben, daran erinnert werden wie schnell man in gefährliche Situationen kommt, erst dann, wenn mutige Feuerwehrmänner und schnelle Rettungshelfer Menschleben retten, wird man sich dieser gewaltigen Leistung bewusst, die ehrenamtliche Mitarbeiter leisten. Ob als Richter, Beamte, Trainer, Lehrer oder Pfleger. Die Liste der möglichen ehrenamtlichen Tätigkeiten ist lang.
In der Regel erfolgt die Tätigkeit ohne Entgelt und meist auch ohne Ersatz der Arbeitszeit. Der Gesetzgeber hat in vielen Bereichen durch Steuerbefreiungen und Regelungen der Sozialgesetze dafür gesorgt, dass zumindest die finanziellen Belastungen minimiert werden.