Lars schreibt:
Ich kenne bisher nur die andere Seite.
Ich hole meine Kinder regelmäßig jedes zweite Wochenende von Freitag nachmittag bis Sonntag abend ab. Oft auch an den anderen Wochenenden und auch öfter mal unter der Woche nachmittags.
Kurz nach der Trennung war es schwieriger, da meine Ex die Kinder oft nicht herausgegeben hat - ja, ich hätte zum Anwalt und zum Gericht gehen können, das hätte aber alles monatelang gedauert. Es waren immer mal einzelne Wochenenden (mal in Folge, mal nicht) an denen ich die Kinder nicht bekommen habe.
Ich habe über den sozialen Dienst des Jugendamtes mit meiner Ex zunächst ein flexibles Umgangsrecht vereinbart um die Wochenenden nach Bedarf auch mal tauschen zu können, daran hat sie sich nicht gehalten und die Herausgabe der Kinder öfter verweigert. Wenn sie tauschen wollte, musste ich sputen, wenn ich mal was vorhatte, ging tauschen ohne nachvollziehbare Begründung von ihr aus nicht.
Daraufhin bin ich wieder zum Jugendamt. Neue Umgangsregelung mit der Mutter vereinbart, feste Wochenenden ohne Tauschmöglichkeit. Auch danach hat sie mehrmals die Herausgabe verweigert, weil an "meinen" Wochenenden irgendwas bei ihr war. Erst ein Schreiben vom ANwalt mit Androhung einetr gerichtlichen Vereinbarung und Repressionen bei Nichteinhaltung hat Besserung gebracht.
Seitdem geht es plötzlich und ich bekomme die Kinder sogar öfter als vereinbart und das klappt gut.
Leider klappt generell bei meiner Ex vieles nicht gut. Am 14.12. haben wir denx-tenGerichtstermin und ich werde voraussichtlich diesmal endgültig das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder bekommen...
Ich habe aber vor, danach das Besuchsrecht für die Mutter ebenso gut laufen zu lassen, wie es im Moment umgekehrt der Fall ist. Schließlich geht es um die Kinder.
Liebe Grüße,
(Joanna &) Lars!