Nun ja, man muss halt genau schauen,...
um welche Biozide es sich handelt:
HG 1 Desinfektionsmittel
PA 1 Biozid-Produkte für die menschliche Hygiene
PA 2 Desinfektionsmittel für den Privatbereich und den Bereich des öffentlichen
Gesundheitswesens sowie andere Biozidprodukte
PA 3 Biozidprodukte für die Hygiene im Veterinärbereich
PA 4 Desinfektionsmittel für den Lebens- und Futtermittelbereich
PA 5 Trinkwasserdesinfektionsmittel
HG 2 Schutzmittel
PA 6 Topf-Konservierungsmittel
PA 7 Beschichtungsschutzmittel
PA 8 Holzschutzmittel
PA 9 Schutzmittel für Fasern, Leder, Gummi und polymerisierte Materialien
PA 10 Schutzmittel für Mauerwerk
PA 11 Schutzmittel für Flüssigkeiten in Kühl- und Verfahrenssystemen
PA 12 Schleimbekämpfungsmittel
PA 13 Schutzmittel für Metallbearbeitungsflüssigkeiten
HG 3 Schädlingsbekämpfungsmittel
PA 14 Rodentizide
PA 15 Avizide
PA 16 Molluskizide
PA 17 Fischbekämpfungsmittel
PA 18 Insektizide, Akarizide und Produkte gegen andere Arthropoden
PA 19 Repellentien und Lockmittel
HG 4 Sonstige Biozid-Produkte
PA 20 Schutzmittel für Lebens- und Futtermittel
PA 21 Antifouling-Produkte
PA 22 Flüssigkeiten für Einbalsamierung und Taxidermie
PA 23 Produkte gegen sonstige Wirbeltiere
Mit einigen davon sollte jede Feld-, Wald- und Wiesen-Kläranlage klar kommen. Wichtig ist für die Kläranlagenbetreiber zu wissen, in welcher Konzentration diese Abwässer auftreten, damit entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden können.
Außerdem würde ja dann der Staat sowohl gegen Internationales Recht (Ballastwasser-Konvention), EU-Recht (Wasserrahmenrichtlinie) als auch gegen deutsche Gesetze (Wasserhaushaltsgesetz) (Ballastwasser-Gesetz - BallastWG )verstoßen und dies kann ich mich nicht vorstellen.
Das sage ich jetzt mal so als "ausgebildeter Gewässerschutzbeauftragter IHK"...