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Zahlen wir Steuern für selbst erzeugten PV Strom ?

*******azon Paar
191 Beiträge
Themenersteller 
Zahlen wir Steuern für selbst erzeugten PV Strom ?
Wir zahlen keine Steuern für den von uns erzeugten und selbst verbrauchten Strom.
*******umi Mann
671 Beiträge
muss man auf selbst erzeigten Strom vom zB Dach nicht auch schon jetzt Steuern auf den Eigenverbrauch zahlen?
Weiß vielleicht jemand sicher?
Momentan scheint es in Arbeit zu sein, daß auch mobil erzeigter Strom, zB bei Wohnmobilen, bald zu versteuern sein soll, kam in den Nachrichten vor einiger Zeit.
***py Mann
17.804 Beiträge
Gruppen-Mod 
Wann müssen Sie selbst erzeugten Photovoltaik-Strom...
Wann müssen Sie selbst erzeugten Photovoltaik-Strom versteuern?

Selbst erzeugter Photovoltaik-Strom, den Sie nutzen, hat einen Wert, der zu Ihrem Einkommen dazu zählt. Das müssen Sie versteuern.

Sollten Sie einen Teil des selbst erzeugten Solarstroms an andere verkaufen, gelten Sie als Unternehmer. Sobald Sie Gewinn durch Verkauf erzielen, fällt Einkommensteuer an. Wenn Sie auf den verkauften Strom Umsatzsteuer abführen, zahlen Sie diese ebenfalls für den selbst genutzten Strom in Höhe von 19 Prozent.

Wann zahlen Sie keine bzw. ab wann zahlen Sie welche?

Sie nutzen Ihren Strom ausschließlich für den Eigenbedarf? Dann sind keine Steuern fällig. Warum? Weil Ihre PV-Anlage in diesem Fall rein dem privaten Verbrauch dient.

Sie zahlen auch dann keine Einkommensteuer, wenn Ihre PV-Anlage nicht mehr als 410 Euro jährlich an Gewinn bringt. In diesem Fall gilt die Härtefallregelung. Unter dem Betrag von 410 Euro bleiben Sie erfahrungsgemäß dann, wenn die Anlage bis zu 4 Kilowatt Leistung hat (gilt für Anlagen, die 2020 installiert wurden).

Beträgt der Gewinn bis 810 Euro, fällt teilweise Einkommensteuer an. Und zwar dann, wenn Sie die Photovoltaik-Anlage nebenberuflich betreiben und hauptberuflich angestellt sind. Sie haben Einkünfte aus weiteren nebenberuflichen Tätigkeiten? Dann müssen Sie die Gewinne aus allen Bereichen zusammenfassen und entsprechend versteuern.

Auch wer eine größere PV-Anlage betreibt, ist nicht zwingend einkommensteuerpflichtig. Zum Beispiel wenn Sie dem Finanzamt belegen können, dass Sie die Photovoltaik-Anlage nicht betreiben, um Gewinn zu erzielen. Dafür müssen Ihre Investitons- und Betriebskosten hoch sein und Sie einen größeren Teil des Stroms selbst verbrauchen. Das funktioniert allerdings nicht, wenn Sie den gesamten Strom an Netzbetreiber oder an Mieter im eigenen Haus verkaufen.

Wie berechnen Sie den zu versteuernden Eigenverbrauch Ihrer Photovoltaikanlage?

Als Betreiber einer PV-Anlage müssen Sie zum einen Ihre Einnahmen aus der Einspeisevergütung und zum anderen den privat von Ihnen verbrauchten Strom erfassen und versteuern. Hier spricht man vom sogenannten Eigenverbrauch.

Wie ermitteln Sie den Wert des Eigenverbrauchs? Da haben Sie folgende Möglichkeiten, und zwar über

den Pauschalbetrag
den Wiederbeschaffungswert
die Herstellungskosten
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Pauschalbetrag
Sie können bei der Ermittlung des Gewinns 20 Cent pro kWh für den Eigenverbrauch ansetzen – das ist von Seiten der Finanzämter noch erlaubt.

Beispielrechnung

Eigenverbrauch 3000 kWh x 20 Cent = 600 Euro, die Sie als Eigenverbrauch zu versteuern haben.

Quelle: https://www.ess-kempfle.de/ratgeber/steuer/pv-steuern/#Welche_Steuern_fallen_bei_PV-Anlagen_an
******700 Mann
676 Beiträge
Bezahlt jemand Steuern für selbst angebautes Gemüse, das er selbst verzehrt. *gg*
***py Mann
17.804 Beiträge
Gruppen-Mod 
Zitat von ******700:
Bezahlt jemand Steuern für selbst angebautes Gemüse, das er selbst verzehrt. *gg*

Brauchts Du einen Bauantrag für selbst angebautes Gemüse?

Erzeugst Du Strom/Energie mit dem selbst angebauten Gemüse oder nach dessen Verzehr (Biogas)?

Sobald halt der Staat von einer PV-Anlage (ab einer gewissen Größe) weiß, dann sind auch halt einige staatliche Regeln zu befolgen (ganz abgesehen von technischen Regeln), oder Du kannst Dich auf eine juristische Auseinandersetzung mit dem Staat gefasst machen. *nachdenk*

Die Stichworte in dem Zusammenhang heißen: Geldwerter Vorteil
*******Maxx Mann
11.919 Beiträge
Zitat von ******700:
Bezahlt jemand Steuern für selbst angebautes Gemüse, das er selbst verzehrt. *gg*
Wer gewerblich (also in einem landwirtschaftlichen Betrieb) Gemüse für den Eigenbedarf entnimmt, hat den Gesetz nach darauf die Mehrwertsteuer abzuführen.
Das gilt übrigens bei privater Entnahme von eigenen Produkten bei jeder Art von Gewerbe.

Ausnahme: Man ist umsatzsteuerbefreit als Kleinbetrieb
******700 Mann
676 Beiträge
Hier zeigt sich mal wieder wieviel "Professoren" es in unserem Land gibt.
Meinen Strom vom Dach-Keine Einspeisung-Selbstverbrauch-Privathaushalt.
Mein Garten-Mein Gemüse-Selbst verspeist. Kein Gartenbaubetrieb.
Viel Spaß beim Philosophieren. *haumichwech*
*******Maxx Mann
11.919 Beiträge
Deshalb schreib ich: "Wer gewerblich (also in einem landwirtschaftlichen Betrieb) Gemüse für den Eigenbedarf entnimmt, hat den Gesetz nach darauf die Mehrwertsteuer abzuführen."

Wer rein privat Gemüse anbaut oder Strom erzeugt, bleibt da außen vor. Sowie das Finanzamt aber eine Gewinnerzielung erkennen kann, wird es auch im Schrebergarten gewerblich. Und wer sich dann nicht als Kleinunternehmer von der USt-Pflicht befreien lässt, zahlt Umsatzsteuer auch für Eigenverbrauch (aus den marktüblichen Nettopreis). So will es zumindest das Gesetz.
***py Mann
17.804 Beiträge
Gruppen-Mod 
Zitat von ******700:
Hier zeigt sich mal wieder wieviel "Professoren" es in unserem Land gibt.
Meinen Strom vom Dach-Keine Einspeisung-Selbstverbrauch-Privathaushalt.
Mein Garten-Mein Gemüse-Selbst verspeist. Kein Gartenbaubetrieb.
Viel Spaß beim Philosophieren. *haumichwech*

Gegenfrage, machst Du die Investitionskosten für Deine eigengenutzte PV-Anlage steuerlich geltlich?

Denn dann weiß ja das Finanzamt ja auch von Deiner PV-Anlage...

Dann wünsche ich Dir mal weiterhin viel Glück...
*******azon Paar
191 Beiträge
Themenersteller 
Bei 600 € zu versteuerndem „Geldwerten Vorteil“
Und einer Investition von 20000€ habe ich eine Abschreibung für 33 Jahre, 🤔🤔ohne Reparaturen gerechnet.😇😇
******700 Mann
676 Beiträge
Zitat von ***py:
Zitat von ******700:
Hier zeigt sich mal wieder wieviel "Professoren" es in unserem Land gibt.
Meinen Strom vom Dach-Keine Einspeisung-Selbstverbrauch-Privathaushalt.
Mein Garten-Mein Gemüse-Selbst verspeist. Kein Gartenbaubetrieb.
Viel Spaß beim Philosophieren. *haumichwech*

Gegenfrage, machst Du die Investitionskosten für Deine eigengenutzte PV-Anlage steuerlich geltlich?

Denn dann weiß ja das Finanzamt ja auch von Deiner PV-Anlage...

Dann wünsche ich Dir mal weiterhin viel Glück...
Ich habe 1500,-€ Investiert. Inselanlage mit Wechselrichter. Damit Versorge ich meine Heizung und Sonnenkollektor Anlage mit Strom. Ist in 3- 4 Jahren bezahlt. Ab da Spare ich bares Geld. Wozu Finanzamt. Wer natürlich aus allem alles rausholen will. Mir geht es nicht um Reibach, um Stromsparen im eigenen Haushalt. Nicht mehr und nicht weniger.
********paar Paar
2.892 Beiträge
Zitat von *******azon:
Bei 600 € zu versteuerndem „Geldwerten Vorteil“
Und einer Investition von 20000€ habe ich eine Abschreibung für 33 Jahre, 🤔🤔ohne Reparaturen gerechnet.😇😇

Du schmeisst da ein paar Dinge durcheinander.
Der Geldwerte Vorteil hat nichts mit der Abschreibuung zu tun.

Im übrigen hat sich für neue PV Anlagen in 2023 einiges geändert.
Zudem gab es "rückwirkende" Änderungen (ab Dezember 2022) für Anlagen, die ab 2022 in Betrieb genommen wurden.

Früher waren die PV Anlagen Betreiber überwiegend gewerblich tätig, ausser man hat die Anlage als Liebhaberei betrieben.
Für die Abschreibung wurde der Anlagenpreis durch die 20 Jahre Laufzeit geteilt (Abschreibungsdauer gesetzlich so festgelegt) und dementsprechend steuerlich genutzt/behandelt.

In 2023 wird bei vielen Anlagen (bis 30 kWp) weder Einkommensteuer, noch Umsatzsteuer fällig.

Anlagen die 2022 noch mit Umsatzsteuer angeschafft wurden und wo man daher zur 'Regelbesteuerung' optiert hat um die Vorsteuer zurück zu bekommen -> da muss man 5, bzw 6 Jahre Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch zahlen und auf den Strom, den man an den Netzbetreiber verkauft. Danach kann man wieder zur sog. Kleinunternehmerregelung wechseln und dann entfällt wieder die Abgabe der USt-Erklärung.

Wenn man die Anlage aus 2022 'ins Privatvermögen entnimmt', kann man unter bestimmten Umständen die Regelbesteuerung umgehen und muss keine USt ans Finanzamt abführen.
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