„Bei 600 € zu versteuerndem „Geldwerten Vorteil“
Und einer Investition von 20000€ habe ich eine Abschreibung für 33 Jahre, 🤔🤔ohne Reparaturen gerechnet.😇😇
Du schmeisst da ein paar Dinge durcheinander.
Der Geldwerte Vorteil hat nichts mit der Abschreibuung zu tun.
Im übrigen hat sich für neue PV Anlagen in 2023 einiges geändert.
Zudem gab es "rückwirkende" Änderungen (ab Dezember 2022) für Anlagen, die ab 2022 in Betrieb genommen wurden.
Früher waren die PV Anlagen Betreiber überwiegend gewerblich tätig, ausser man hat die Anlage als Liebhaberei betrieben.
Für die Abschreibung wurde der Anlagenpreis durch die 20 Jahre Laufzeit geteilt (Abschreibungsdauer gesetzlich so festgelegt) und dementsprechend steuerlich genutzt/behandelt.
In 2023 wird bei vielen Anlagen (bis 30 kWp) weder Einkommensteuer, noch Umsatzsteuer fällig.
Anlagen die 2022 noch mit Umsatzsteuer angeschafft wurden und wo man daher zur 'Regelbesteuerung' optiert hat um die Vorsteuer zurück zu bekommen -> da muss man 5, bzw 6 Jahre Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch zahlen und auf den Strom, den man an den Netzbetreiber verkauft. Danach kann man wieder zur sog. Kleinunternehmerregelung wechseln und dann entfällt wieder die Abgabe der USt-Erklärung.
Wenn man die Anlage aus 2022 'ins Privatvermögen entnimmt', kann man unter bestimmten Umständen die Regelbesteuerung umgehen und muss keine USt ans Finanzamt abführen.