„Das Fahrrad ist kein Dienstfahrrad.
Der Kunde ist kein Arbeitnehmer vom Leasingbetrieb.
Das mag soweit ja richtig sein, aus dieser Sicht , nur haben wir trotzdem eine Vermietung. Ergo, sonst bräuchte man dies auch nicht in der PKW, LKW, etc. Vermietung. Wollte nur mal Gedanken Anstöße liefern.
Von wann war der Artikel bzw. der Film, den alle Fahrräder haben keine Katzenaugen in den Felgen vorhanden.
Soviel "DAS hab' ich noch nie gesehen, meines Wissens nach darf man immer nur Dinge gewerblich vermieten, die für den Gebrauch zugelassen sind! Das wäre ja sonst grob fahrässig." dazu. Oder gab es in Stvzo. eine Änderung, kann ja sein das mein Wissen dann veraltet ist.gggggg