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Fahrad leasen

*******1000 Mann
64 Beiträge
Themenersteller 
Fahrad leasen
Bitte sehen Sie selbst:



****ra Frau
2.702 Beiträge
ja, das habe ich selbst schon gemacht, als ich beruflich in einer anderen Stadt war und mein eigenes Fahrrad nicht dabei hatte. Die Fahrräder von Swapfiets sind stabil, gut gewartet, relativ "unkaputtbar", werden nur sehr selten geklaut, weil der blaue Vorderreifen ein unverkennbares Markenzeichen ist, man kann sein Swapfiets-Abo auch von einem Standort zum anderen wechseln, es ist sehr unkompliziert und die Fahrräder werden ordentlich "in Schuss" gehalten
****98 Paar
77 Beiträge
Bezahlen die auch den Strafzettel für nicht geeignete Fahrräder im Straßenverkehr, es fehlen die Katzenaugen. Wer bezahlt die jährliche UVV, der Kunde oder die Leasing?

Gruss Rainer
***py Mann
18.599 Beiträge
Gruppen-Mod 
Zitat von ****98:
Bezahlen die auch den Strafzettel für nicht geeignete Fahrräder im Straßenverkehr, es fehlen die Katzenaugen. Wer bezahlt die jährliche UVV, der Kunde oder die Leasing?

Gruss Rainer

Nun ich denke UVV greift hier nicht, da es ja nicht um Jobrad-Leasing geht, sondern um ein Privatleasingkonzept für Fahrräder. *nachdenk*
****98 Paar
77 Beiträge
Nun ich denke UVV greift hier nicht, da es ja nicht um Jobrad-Leasing geht, sondern um ein Privatleasingkonzept für Fahrräder.

Der Verleiher ist dafür verantwortlich, weil es gewerblich vermietet wird,
nur wer bezahlt die Prüfung, der Kunde oder der Verleiher.

gruss Rainer
****ra Frau
2.702 Beiträge
Die Swapfiets-Fahrräder werden seit mehreren Jahren gewerblich bundesweit und ich glaube auch teilweise in europäischen Nachbarländern vermietet. Das Konzept wäre doch nicht zugelassen, wenn die Fahrräder nicht verkehrstauglich wären! Wenn irgendwas nicht geht/nicht mehr funktioniert, kann man sofort in den nächsten Swapfiets-Lafen und das Fahrrad umtauschen!
***py Mann
18.599 Beiträge
Gruppen-Mod 
Zitat von ****98:
Nun ich denke UVV greift hier nicht, da es ja nicht um Jobrad-Leasing geht, sondern um ein Privatleasingkonzept für Fahrräder.

Der Verleiher ist dafür verantwortlich, weil es gewerblich vermietet wird,
nur wer bezahlt die Prüfung, der Kunde oder der Verleiher.

gruss Rainer

Nun da man in den AGB https://swapfiets.de/de-DE/terms der Firma explizit nichts über die UVV Prüfung und deren Gebühr finden kann, gehe ich mal davon aus, dass es in den monatlichen Leasingraten enthalten ist.

Wie sieht es denn bei anderen Anbietern aus? Werden da die UVV-Prüfgebühren in irgendeiner Form extra ausgewiesen?
****ra Frau
2.702 Beiträge
Zitat von ***py:

Wie sieht es denn bei anderen Anbietern aus? Werden da die UVV-Prüfgebühren in irgendeiner Form extra ausgewiesen?

DAS hab' ich noch nie gesehen, meines Wissens nach darf man immer nur Dinge gewerblich vermieten, die für den Gebrauch zugelassen sind! Das wäre ja sonst grob fahrässig
***py Mann
18.599 Beiträge
Gruppen-Mod 
Zitat von ****ra:
Zitat von ***py:

Wie sieht es denn bei anderen Anbietern aus? Werden da die UVV-Prüfgebühren in irgendeiner Form extra ausgewiesen?

DAS hab' ich noch nie gesehen, meines Wissens nach darf man immer nur Dinge gewerblich vermieten, die für den Gebrauch zugelassen sind! Das wäre ja sonst grob fahrässig

Ja, davon gehe ich ja auch aus, nur wurde ja von @****98 explizit nach den UVV-Prüfgebühren gefragt und da stellt sich halt die Frage, ob diese bei anderen Verleihern in irgendeiner Form ausgewiesen werden...
*********Paar Paar
370 Beiträge
Das Fahrrad ist kein Dienstfahrrad.
Der Kunde ist kein Arbeitnehmer vom Leasingbetrieb.
****98 Paar
77 Beiträge
Zitat von *********Paar:
Das Fahrrad ist kein Dienstfahrrad.
Der Kunde ist kein Arbeitnehmer vom Leasingbetrieb.

Das mag soweit ja richtig sein, aus dieser Sicht , nur haben wir trotzdem eine Vermietung. Ergo, sonst bräuchte man dies auch nicht in der PKW, LKW, etc. Vermietung. Wollte nur mal Gedanken Anstöße liefern.

Von wann war der Artikel bzw. der Film, den alle Fahrräder haben keine Katzenaugen in den Felgen vorhanden.
Soviel "DAS hab' ich noch nie gesehen, meines Wissens nach darf man immer nur Dinge gewerblich vermieten, die für den Gebrauch zugelassen sind! Das wäre ja sonst grob fahrässig." dazu. Oder gab es in Stvzo. eine Änderung, kann ja sein das mein Wissen dann veraltet ist.gggggg
*********Paar Paar
370 Beiträge
Reflektierende Streifen auf den Fahrradreifen sind auch erlaubt
***py Mann
18.599 Beiträge
Gruppen-Mod 
Zitat von ****98:
Von wann war der Artikel bzw. der Film...

Nun wenn man sich den Film direkt auf youtube.com anschaut, dann gibt es eine Filmbeschreibung unter der Filmspielfläche und wenn man diese Beschreibung aufklappt, dann kann man dort auch das Datum einsehen, wann der Film eingestellt wurde (Dies gilt im übrigen für alle Filme auf youtube.com).

Für diesen Film oben steht da ein Einstellungsdatum: 13.04.2020

Aber da hier in der Gruppe wahrscheinlich keine Mitarbeiter von Gewerblichen Verleihbetrieben mitlesen oder gar Mitglied der Gruppe sind, solltet Ihr vielleicht Eure berechtigten Fragen einfach direkt an die Firma Swapfiets am besten unter ihrer Webseite https://swapfiets.de/ richten.

Und wenn Ihr von der Firma eine Antwort erhalten habt, dürft Ihr die Antwort gerne auch hier für uns alle erhellend posten.
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