Matriarchat gehört eindeutig in Frauenhand
sagt ja schon der Name, aber sicher nicht in Dominante Hand..
Siehe Wikipedia:
Vorschläge zur Bestimmung des Matriarchatsbegriffs[Bearbeiten]
In den Fachwissenschaften und auch in sonstigen Publikationen wurden und werden unterschiedlichste Präzisierungen des Begriffs „Matriarchat“ vorgeschlagen.
Johann Jakob Bachofen (1861) und in dessen Rezeption u. a. Friedrich Heiler[17] sahen als konstitutive Merkmale einerseits das Bestehen mutterrechtlicher Institutionen, andererseits
eine „hervorragende Stellung der Frau in Kult u[nd] Religion (zum Beispiel als Ahnfrau, Seherin, Priesterin)“
Also wem steht diese eher zu als der ersten Richterin..
Somit beanspruche ich das Ministeramt ... Und bin mir sicher, das viele mir zustimmen und beipflichten werden.
Zum Glück wird dieses ja nicht gewählt..
Somit unterzeichne ich ab sofort mit
1. Richterin
und
Ministerin für Matriarchats-Angelegenheiten...
Wäre doch gelacht, wenn wir nicht langsam mal ein wenig Einfluss gewinnen würden.