Vertrag über die weiblich geführte Beziehung
I. Kapitel Allgemeiner Teil
§ 1 Vertragsparteien
Die Vertragsparteien sind
1. Frau … als Femdom und
2. Herr … als Malesub.
§ 2 Geltungsbereich
(1) Dieser Vertrag trägt seine Gültigkeit nur im Innenverhältnis zwischen den Vertragsparteien.
(2) Ferner dient er im Bedarfsfall als Nachweis gegenüber Gerichten darüber, dass die Inhalte dieses Vertrags und deren praktische Anwendung von den Vertragsparteien einvernehmlich eingegangen sind. Soweit Inhalte dieses Vertrags und deren praktische Anwendung ohne einen solchen Vertrag im Rahmen der staatlichen Gesetze und der Guten Sitten eine Rechtsverletzung darstellen würden, wirkt dieser Vertrag, soweit dies durch die persönliche Entfaltungsfreiheit und allgemeine Vertragsfreiheit gedeckt ist, so als sei sie keine Rechtsverletzung.
§ 3 Begriffe und Bedeutungen
(1) Die Femdom ist der weibliche Teil der Vertragsparteien. Sie ist im Wesentlichen die bestimmende Kraft zwischen den Vertragsparteien. Ihr freier Wille genießt Vorrang, soweit dies dem Geist dieses Vertrags nicht widerspricht.
(2) Der Malesub ist der männliche Teil der Vertragsparteien. Er ist im Wesentlichen der Femdom untergeben und von ihr in seinem Wesen und von ihrem Willen abhängig.
(3) In Verbindungen mit den Bestimmungen aus § 4 Abs. 1 ist von einer „weiblich geführten Beziehung“ die Rede.
§ 4 Vertragszweck
(1) Die Vertragsparteien befinden sich in einer sexuellen, geschlechtlichen und partnerschaftlichen Liebesbeziehung (Beziehung). Das Wesen dieses Vertrags stellt die Grundlagen der Beziehung dar.
(2) Dieser Vertrag soll den wesentlichen Umgang zwischen den Vertragsparteien regeln. Die Vertragsparteien können sich auf die Regelungen dieses Vertrags berufen. Eine Vertragspartei kann die Umsetzung der Inhalte dieses Vertrags von der jeweils anderen Vertragspartei einfordern, soweit sie darin einen Mangel erkennt.
(3) Dieser Vertrag bestimmt wie und inwieweit die jeweils dazu berechtigte Vertragspartei die weiblich geführte Beziehung gestalten kann. Ferner bestimmt dieser Vertrag wie und inwieweit eine Vertragspartei in die persönlichen Freiheiten der jeweils anderen Vertragspartei eingreifen und, sofern dies vertraglich zulässig ist, ohne Erfordernis ihrer Zustimmung Handlungen durchführen kann, die die persönlichen Freiheiten der anderen Vertragspartei einschränken oder gegen den Willen der anderen Vertragspartei sind.
§ 5 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Inhalte dieses Vertrags und deren praktische Anwendung müssen stets verhältnismäßig sein. Regelungen und Vereinbarungen, die über dem Vertragszweck und -inhalt hinaus gehende, einseitig nachteilige Wirkung auf eine Vertragspartei haben, sind unzulässig. Die eine Vertragspartei, die sich unverhältnismäßig benachteiligt sieht, kann die Einhaltung der Verhältnismäßigkeit von der jeweils anderen Vertragspartei verlangen. Die andere Vertragspartei hat auf Verlangen der einen Vertragspartei verhältnismäßige Zustände, die dem Geist dieses Vertrags entsprechen, herzustellen.
II. Kapitel Besonderer Teil
I. Unterkapitel Rechte und Pflichten
§ 6 allgemeine persönliche Rechte der Femdom
(1) Die Rechte der Femdom auf
1. persönliche Freiheit und Freizügigkeit,
2. körperliche Unversehrtheit,
3. freie Entfaltung und Berufswahl,
4. Glaubens- und Gewissensfreiheit, und
5. Meinungs- und Pressefreiheit, die Freiheit der Lehre, der Wissenschaft und der Kunst
bleiben unberührt.
(2) Zu den Rechten der Femdom gehört auch die freie Wahl der Kontakte zu anderen Personen.
(3) Jegliche Beeinträchtigung oder Einschränkung dieser Rechte durch den Malesub ist unzulässig.
§ 7 besondere Rechte der Femdom
(1) Die Femdom gestaltet die weiblich geführte Beziehung, soweit andere Bestimmungen dieses Vertrags dieses nicht einschränken. In diesem Sinne verfügt die Femdom gegenüber dem Malesub das Weisungsrecht. Sie kann ihm Aufgaben erteilen und ihn anweisen Handlungen auszuführen.
(2) Die Femdom hat das Recht auf höfliche, respektvolle und zuvorkommende Ansprache und Behandlung durch den Malesub.
(3) Die Femdom hat das Recht die körperlichen und geistigen Leistungen des Malesubs in Anspruch zu nehmen und diese auszubeuten. Sie hat ferner das Recht auf seine Fürsorge und Schutz.
(4) Die Femdom ist berechtigt unverzüglich folgendes zu erfahren:
1. den vergangenen und aktuellen Aufenthaltsort des Malesubs
2. vergangene und aktuelle Taten, Geschehnisse und Ereignisse des Malesubs sowie welche, die in Verbindung mit dem Malesub stehen oder standen
3. Kontakte, die der Malesub zu anderen Personen pflegt oder pflegte.
4. Gedanken, Ideen, Einstellungen und Haltungen des Malesubs
5. den Gemütszustand des Malesubs
(5) Soweit dies dem Geist dieses Vertrags nicht widerspricht, ist die Femdom ferner berechtigt,
1. den Aufenthaltsort des Malesubs zu bestimmen.
2. den Malesub zu Taten oder Handlungen zu verpflichten oder zu verbieten
3. den Malesub zum Kontakt zu Personen zu verpflichten oder zu verbieten.
4. auf Gedanken, Ideen, Einstellungen und Haltungen des Malesubs einzuwirken.
5. auf die Veränderung des Gemütszustands des Malesubs hinzuwirken.
7. dem Malesub zeitweilig die Rede und Meinungsäußerungen zu verbieten.
(6) Im Geiste dieses Vertrags ist die Femdom berechtigt, den Malesub in seiner persönlichen Entwicklung voranzubringen und auf diese im Sinne ihres Geschmacks einzuwirken.
(7) Die Femdom hat das Recht Eigentum des Malesubs zu durchsuchen, vereinnahmen, verarbeiten oder in sonstiger Weise zu verändern, soweit dies nicht zur Beschädigung des Eigentums führt. Sie hat auch das Recht die Eigentümerschaft zu beenden, soweit hierfür nicht die Zustimmung Dritter oder eine gesetzlich vorgeschriebene besondere Form erforderlich ist.
(8) In bestimmten Fällen kann die Femdom Ordnungsmaßnahmen (§§ 17 bis 21) ergreifen.
§ 7 allgemeine Pflichten der Femdom
(1) Verantwortungspflicht über Malesub, hinsichtlich Leib und Leben, körperliche Unversehrtheit
(2) Verschwiegenheitspflicht
(3) Fürsorgepflicht
§ 8 allgemeine Rechte des Malesubs
(1) Recht auf persönliche Freiheit und freie Entfaltung
(2) Recht auf freie Berufswahl und freie Wahl der sozialen Kontakte
(3) Recht auf körperliche Unversehrtheit
(4) Diskretionsrecht
(5) Anhörungsrecht
(6) Befehlsverweigerungsrecht
§ 9 allgemeine Pflichten des Malesubs
(1) körperliche Schutzpflicht für die Femdom
(2) Pflicht zur Weisungbefolgung
(3) Dauerpflichten
(4) Verschwiegenheitspflicht
(5) Dienstpflicht
(6) Selbstfürsogepfllicht
II. Unterkapitel Einzelregelungen
§ 10 Umgang im Alltag
(1) Soweit nichts anderes verlangt, gleichberechtigter Umgang in Ton und Sprache und Aktion
§ 11 Umgang gegenüber Dritten
§ 12 Finanzen und Wirtschaftsgüter
(1) Einkommen und Vermögen der Femdom bleiben bei der Femdom
(2) Einkommen und Vermögen des Malesubs werden an die Femdom übergeben
(3) Erstellung eines Finanzplanes. Entscheidung trifft Femdom
(4) Über den Finanzüberschuss kann Femdom bis zu Betrag x frei verfügen.
(5) Ausgaben ab Betrag x müssen beide entscheiden.
(6) Malesub erhält festgelegtes Taschengeld für persönlichen Bedarf
§ 13 Lebensgestaltung
(1) Über Wohnort, Familienplanung, etc. entscheidet Femdom soweit dies die Rechte des Malesubs nicht wesentlich beschneidet.
§ 14 Freizeitgestaltung
(1) Malesub ist angehalten Vorschläge zur Freizeitgestaltung zu machen. Femdom entscheidet darüber oder bringt eigenen Vorschlag ein.
§ 15 gemeinsamer Haushalt
(1) Über Kauf oder Miete einer Wohnung entscheidet Femdom.
(2) Über Einrichtung und Gestaltung entscheidet Femdom.
(3) Malesub erhält Aufgaben im Haushalt. Femdom ist angehalten ein angemessenes Verhältnis in der Aufgabenverteilung zu bewahren.
§ 16 Gestaltung der Sexualität
(1) Femdom genießt die völlige Freiheit sexuell wann und mit wem sie will zu agieren.
(2) Femdom ist jederzeit berechtigt den Malesub für sexuelle Dienste in Anspruch zu nehmen.
(3) Malesub ist jederzeit verpflichtet sexuelle Dienste im Sinne des Wunsches der Femdom zu erbringen.
(4) Sexualität des Malesubs wird von der Femdom kontrolliert. Eigenmächtige Befriedigungen des Malesubs sind verboten.
(5) Femdom kann die sexuelle Interaktion mit dem Malesub verbieten.
(6) Auf Verlangen hat Malesub die Femdom zu Treffen mit Liebhaber zu begleiten und sie davor, während dessen und danach zu unterstützen.
III. Unterkapitel Maßnahmen
§ 17 Ermahnung
§ 18 Gespräch
§ 19 Pädagogische und sonstige erzieherische Maßnahmen
§ 20 zulässige Züchtigungsmaßnahmen
§ 21 zulässige sexuelle Maßnahmen
III. Kapitel Schlussbestimmungen
§ 22 Vertrags- und Beziehungsrat
§ 23 Änderungen
§ 24 Kündigung
§ 25 Gültigkeit