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Vertrag ....

Vertrag ....
Hallo, ich habe da mal eine Frage, roch Recherchen habe ich keinen Vertragsentwurf für eine FLR Beziehung gefunden. Wir, meine Göttin und ich beschäftigen uns seit geraumer Zeit mit dem Thema und aufgrund immer wieder aufkommende Themen meinerseits, halten wir dieses für eine Interessante und gangbare Lösung, damit einige Ding einfach klar festgelegt sind.

Vielen Dank erst einmal

Petra
*********itas Frau
2.113 Beiträge
Moin moin!
Ich habe hier schon mal Entwürfe im Joy gesehen.
Einen davon habe ich weiter entwickelt.

Soll ich den hier posten? Oder per CM? 😉

Ansonsten erfinde ich in den ersten Tagen im Chat für jeden individuell Regeln, quasi zur Einführung und zum Eingewöhnen.

Der letzte Kandidat hatte das hier :
Regel Nr 1 : die Femdom hat immer Recht!
Regel Nr 2 : der Sub hat immer Schuld!
Regel Nr 3 : sprich nicht schlecht über den HSV!
Regel Nr 4 : denken ist Glückssache. 🤣
Regel Nr 5: die Femdom ist nicht blind und nicht blöd!
Regel Nr 6: frag jemanden, der sich damit auskennt (Wikipedia)!
Regel Nr 7: sei aufrichtig und authentisch!
Regel Nr 8: die Femdom hat schöne Hände / Füße!
Regel Nr 9: die Femdom erfüllt keine Wünsche!
Regel Nr 10: wenn die Femdom lacht, ist alles in Ordnung! 😁
Regel Nr 11: erst denken, dann handeln! (außer du kannst das Echo ab!)
Regel Nr 12 : actions speak louder than words!
Regel Nr 13 : wenn du mich ghostest, vergiss nicht : man sieht sich immer zweimal im Leben! 😈
Vermutlich gibt es diverse Interessenten, also gerne hier Posten ...

Und vielen Dank
*********itas Frau
2.113 Beiträge
Ok! 😊

FLR Vertrag

1. Die Herrin hat das Recht, den folgenden Vertrag jederzeit zu ändern. Nach beider Unterschrift über die Änderungen werden diese sofort gültig. 
2. Die Herrin bestimmt in allen Bereichen, in denen sie es wünscht.
3. Dieser Vertrag hat gegenüber Freunden, Bekannten und Verwandten geheim zu bleiben. Aber auch im Beisein von diesen hat der Sklave bedingungslos zu gehorchen und alle Wünsche seiner Herrin zu erfüllen.
4. Ab dem heutigen Tag hat der Sklave seiner Herrin im privaten Bereich mit „meine Herrin“ anzureden.
5. Im Beisein von Dritten hat der Sklave nicht das Recht seine Herrin mit „meine Herrin“ oder ähnlichen Synonymen anzusprechen.
6. Der Sklave fügt sich seiner Herrin bereitwillig, liebevoll und bedingungslos. Dabei soll er seine Meinung sagen, wenn sie dieses wünscht. Die Herrin entscheidet aber immer. Der Sklave hat die Vorstellungen und Wünsche seiner Herrin umzusetzen und sich um ihr Wohlergehen in jeder Beziehung zu bemühen, wann immer sie will.
7. Der Sklave wird alle aufgetragenen Wünsche der Herrin sofort penibel und gründlich ausführen.
8. Gehorcht der Sklave nicht, erfüllt er eine Aufgabe nicht ordnungsgemäß, widerspricht er, erhebt er die Stimme gegen die Herrin oder verstößt gegen eine Regel, erhält er sofort eine entsprechende Strafe, welche im reinen Ermessen der Herrin liegt.
9. Die Herrin kennt die Vorstellungen und Fantasien ihres Sklaven, die er ihr auf Verlangen offen bekennt. Die Herrin respektiert diese und fördert den Sklaven in seiner Selbsterkenntnis.
10. Die Herrin ist grundsätzlich bereit, ihren Sklaven zu erziehen, zu kontrollieren und in jeder Art und Weise zu disziplinieren, soweit und wie sie es für angemessen findet.
11. Sollten ihre Handlungen seinen besonderen Neigungen entgegenkommen, so geschieht dies aus eigener Neigung oder auch aus Liebe und Fürsorge und mit Rücksicht auf seine Veranlagung. Es ist aber niemals Aufgabe der Frau die sexuellen Fantasien des Sklaven zu realisieren.
12. Der Sklave schuldet seiner Herrin bedingungslose Loyalität und Treue und, wenn sie danach verlangt, volle Offenheit, allerdings ohne, dass er sie mit seinen Vorstellungen und Wünschen bedrängt.
13. Der kleine schnellspritzende Freund des Sklaven gehört allein der Herrin.
14. Die Masturbation ist dem Sklaven strengstens untersagt. Während der Abwesenheit der Herrin, außer zu besonderen, insbesondere beruflichen, Anlässen, hat der Sklave einen Peniskäfig zu tragen. Soweit eine Abwesenheit der Herrin dem Sklaven bekannt ist, hat er selbständig und unaufgefordert den Käfig anzulegen. Die Kontrolle, die alleinige Schlüsselgewalt und das Öffnen übernimmt allein die Herrin.
15. Beim gemeinsamen Sex geht es allein um die Befriedigung der Herrin und der Sklave hat sich devot zu verhalten und kann dabei, wenn von der Herrin gewünscht, verschlossen sein.
16. Die Herrin kann, sofern von ihr gewünscht, jederzeit mit anderen Personen Sex haben. Der Sklave ist davon im Vorhinein zu unterrichten. Ein Mitspracherecht wird ihm nicht gewährt. Im Nachhinein wird die Herrin dem Sklaven im Detail berichten.
17. Topping from the bottom und Wunschzettel werden nicht akzeptiert und können nach Belieben sanktioniert werden.
18. Kommunikation findet in hochdeutsch statt. Texte haben frei von Tipp- und Grammatikfehlern zu sein. Die Herrin darf auch Englisch schreiben, wenn es ihr beliebt.
19. Fachfragen sind vom Sub ausführlich zu beantworten und ggf hinreichend zu recherchieren.
20.Der Sklave erkennt diesen Vertrag aus freien Wünschen bedingungslos an und wünscht sich, von seiner Herrin erzogen, von ihr kontrolliert und diszipliniert zu werden, so wie allein die Herrin es für angemessen findet.


Die Regeln können natürlich persönlich angepasst und ausgetauscht werden, hab ich auch gemacht. 😉
**********hen70 Frau
14.425 Beiträge
Der "Vertrag" für eine FLR nennt sich vermutlich schlicht "Ehevertrag".

Die Art von "Sklavenverträgen" um die es dem TE wohl geht würden thematisch in eine BDSM Gruppe passen. Auf dem Feld sind solche Verträge wie von @*********itas angesprochenen Verträge durchaus üblich und wie man am wording merkt (z.B. der Bezeichnung Femdom) durchaus üblich.

Also vermutlich einfach mal den Suchmodus anpassen und dann findet sich auch das gewünschte Ergebnis *zwinker*
*********itas Frau
2.113 Beiträge
********r228 Mann
264 Beiträge
Finde den Vertragsentwurf von Madame RockAmVeritas ganz stimmig und sehr gut erfasst, bzw. auch Ihren Link. Meines Erachtens geht es hier ja um eine Verbindlichkeit im FLR ,zwischen der Femdom und Ihren Sub, und wenn es sich um eine richtige FLR ist, dann gehen die Inhalte und die Verbindlichkeit von der Herrin aus, was Sie sich in dieser Beziehung erwartet, wünscht und möchte und ich als Sub habe dann eine Orientierung, der ich meine Zustimmung durch die Unterschrift an meine Herrin verbindlich gebe.
Herzliche Grüße LutzPeter
Zum Wohl. Meine Hand mit Stulpe und Weinglas.
*****hvL Frau
287 Beiträge
Anfangs war bei uns das Thema Vertrag auch relativ zentral. Rückblickend würde ich heute sagen, dass das Gefühl, es müsse unbedingt einen Vertrag geben, einer gewissen Unsicherheit geschuldet war, wie 'man' zusammen eine FLR-Beziehung gestalten müsse. Insofern war das erstmal durchaus hilfreich. Wobei sich schnell zeigte, dass uns ein starrer Vertrag nicht wirklich entsprach. Es wurde einigemale nachgebessert.
Mit der Zeit wurden wir immer sicherer und die Beziehung stabiler und zunehmend tragfähiger.
Was gar nicht funktionierte, waren Verträge, die wir irgendwo 'abgeguckt' hatten.
Von dem Moment an, wo wir das als Anregungen verstanden und dann unsere eigene Form fanden, wurde es immer stimmiger. Heute brauchen wir sowas nicht mehr.
Wir gestalten das ganze sehr spontan und kreativ.
Fazit aus meiner Sicht:
Anfänglich kann ein Vertrag hilfreich sein. Man sollte aber nicht dran kleben bleiben und denken, man müsste jetzt eisern dran festhalten. Da bleibt dann gern die Spontaneität auf der Strecke, ohne die eine Beziehung starr und letztlich langweilig werden kann.
********n_he Mann
4.115 Beiträge
Ein Vertrag heißt, dass sich die Vertragspartner Zeit für sich nehmen.

Die Vertragspartner kommunizieren ihre Interessen.

Ich löse mich hier von den traditionellen Verträgen bei denen Unternehmen den Einzelnen auf Opfer reduzieren. *g* (Mir fiel nichts besseres ein für die Mentalität unterschreib oder du nimmst nicht an unserem Erfolgsmodell teil.)

Ein Vertragmit Reflexionsfenster hat die Möglichkeit der Entfaltung von gegenseitigen Bedürfnissen.
Ein Vertrag ist keine Erfolgsgarantie, wenn ein Partner es nicht gelernt hat mit einem Gemeinsam umzugehen.
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