Ok! 😊
FLR Vertrag
1. Die Herrin hat das Recht, den folgenden Vertrag jederzeit zu ändern. Nach beider Unterschrift über die Änderungen werden diese sofort gültig.
2. Die Herrin bestimmt in allen Bereichen, in denen sie es wünscht.
3. Dieser Vertrag hat gegenüber Freunden, Bekannten und Verwandten geheim zu bleiben. Aber auch im Beisein von diesen hat der Sklave bedingungslos zu gehorchen und alle Wünsche seiner Herrin zu erfüllen.
4. Ab dem heutigen Tag hat der Sklave seiner Herrin im privaten Bereich mit „meine Herrin“ anzureden.
5. Im Beisein von Dritten hat der Sklave nicht das Recht seine Herrin mit „meine Herrin“ oder ähnlichen Synonymen anzusprechen.
6. Der Sklave fügt sich seiner Herrin bereitwillig, liebevoll und bedingungslos. Dabei soll er seine Meinung sagen, wenn sie dieses wünscht. Die Herrin entscheidet aber immer. Der Sklave hat die Vorstellungen und Wünsche seiner Herrin umzusetzen und sich um ihr Wohlergehen in jeder Beziehung zu bemühen, wann immer sie will.
7. Der Sklave wird alle aufgetragenen Wünsche der Herrin sofort penibel und gründlich ausführen.
8. Gehorcht der Sklave nicht, erfüllt er eine Aufgabe nicht ordnungsgemäß, widerspricht er, erhebt er die Stimme gegen die Herrin oder verstößt gegen eine Regel, erhält er sofort eine entsprechende Strafe, welche im reinen Ermessen der Herrin liegt.
9. Die Herrin kennt die Vorstellungen und Fantasien ihres Sklaven, die er ihr auf Verlangen offen bekennt. Die Herrin respektiert diese und fördert den Sklaven in seiner Selbsterkenntnis.
10. Die Herrin ist grundsätzlich bereit, ihren Sklaven zu erziehen, zu kontrollieren und in jeder Art und Weise zu disziplinieren, soweit und wie sie es für angemessen findet.
11. Sollten ihre Handlungen seinen besonderen Neigungen entgegenkommen, so geschieht dies aus eigener Neigung oder auch aus Liebe und Fürsorge und mit Rücksicht auf seine Veranlagung. Es ist aber niemals Aufgabe der Frau die sexuellen Fantasien des Sklaven zu realisieren.
12. Der Sklave schuldet seiner Herrin bedingungslose Loyalität und Treue und, wenn sie danach verlangt, volle Offenheit, allerdings ohne, dass er sie mit seinen Vorstellungen und Wünschen bedrängt.
13. Der kleine schnellspritzende Freund des Sklaven gehört allein der Herrin.
14. Die Masturbation ist dem Sklaven strengstens untersagt. Während der Abwesenheit der Herrin, außer zu besonderen, insbesondere beruflichen, Anlässen, hat der Sklave einen Peniskäfig zu tragen. Soweit eine Abwesenheit der Herrin dem Sklaven bekannt ist, hat er selbständig und unaufgefordert den Käfig anzulegen. Die Kontrolle, die alleinige Schlüsselgewalt und das Öffnen übernimmt allein die Herrin.
15. Beim gemeinsamen Sex geht es allein um die Befriedigung der Herrin und der Sklave hat sich devot zu verhalten und kann dabei, wenn von der Herrin gewünscht, verschlossen sein.
16. Die Herrin kann, sofern von ihr gewünscht, jederzeit mit anderen Personen Sex haben. Der Sklave ist davon im Vorhinein zu unterrichten. Ein Mitspracherecht wird ihm nicht gewährt. Im Nachhinein wird die Herrin dem Sklaven im Detail berichten.
17. Topping from the bottom und Wunschzettel werden nicht akzeptiert und können nach Belieben sanktioniert werden.
18. Kommunikation findet in hochdeutsch statt. Texte haben frei von Tipp- und Grammatikfehlern zu sein. Die Herrin darf auch Englisch schreiben, wenn es ihr beliebt.
19. Fachfragen sind vom Sub ausführlich zu beantworten und ggf hinreichend zu recherchieren.
20.Der Sklave erkennt diesen Vertrag aus freien Wünschen bedingungslos an und wünscht sich, von seiner Herrin erzogen, von ihr kontrolliert und diszipliniert zu werden, so wie allein die Herrin es für angemessen findet.
Die Regeln können natürlich persönlich angepasst und ausgetauscht werden, hab ich auch gemacht. 😉