@**********ropos
Der Ablauf der Taschengeld-Auszahlung ist natürlich umfangreicher, als von mir bisher dargestellt. Wir haben diese Regelung im Sommer diesen Jahres besprochen und setzen sie seither um. Was war oder ist der Auslöser?
Mein Ehe-Sub ist derjenige, der berufsbedingt das Thema "Finanzielles" beherrscht. Er hat deshalb die Aufgabe mir sinnvolle Vorschläge zu unseren finanziellen Fragestellungen zu machen. Ich höre mir seine Vorschläge aufmerksam an und treffe dann die Entscheidungen was wir tun.
Gerade weil er viel davon versteht und alles gut vorbereitet und erläutert, war das stets ein Punkt der uns beiden zwar half privat fundierte Finanzentscheidungen zu treffen, aber dennoch fehlte etwas. Etwas, was unsere FLR im engeren Sinne betraf. So kamen wir auf den Punkt die gemeinsamen finanziellen Entscheidungen für Geldanlagen, Altersabsicherung etc. von denen des täglichen Lebens abzukoppeln, um einen Teil anders zu regeln und unseren Kink ausleben zu können.
Da kam die Verfügbarkeit seiner finanziellen Mittel ins Spiel. Wir erzählten uns von unseren Erfahrungen in der Kindheit rund um das Thema Taschengeld und lachten viel über unsre Erlebnisse. Ein, zwei Blicke reichten um die gleiche Idee zu haben, die wir dann festschrieben.
100,00 EUR zu seiner freien Verfügung. Er muss für diesen Betrag nichts belegen oder nachweisen. Für alles andere (Haushaltsgeld, Tanken usw.) bestehen klare Regelungen, so dass er sich bzgl. des Taschengeldes frei bewegen kann.
Allerdings waren wir uns von vornherein klar darüber, dass die "Leine" bzgl. dieses Betrages von mir kurz gehalten wird. Erkenne ich Verfehlungen im Alltag, Nachlässigkeiten oder missfällt mir etwas, habe ich und nutze ich ein "Register" an Sanktionen. Das Taschengeld respektive die Sanktionierung war also ein ergänzender Punkt, der hinzu kam und die Liste der möglichen Strafen ergänzte.
Die erste Stufe ist die Taschengeldsperre, die zweite Stufe die Kürzung und die dritte Stufe die Streichung (für eine Woche oder auch länger...). Das betrifft aber nicht nur sein zukünftiges Taschengeld. Leistet er sich z. B. Mitte der Woche Fehlverhalten, das mich zur Sanktionierung des Taschengeldes veranlasst, ist ggf. nicht nur das zukünftige Taschengeld betroffen, sondern auch das noch vorhandene der lfd. Woche (Resttaschengeld) und ggf. vorhandene Ersparnisse, die er aus den Vorwochen gespart hat. Er hat dann den Gesamtbetrag bei mir abzugeben.
Das Taschengeld selbst gibt es immer sonntags für eine Woche. Er darf mich darauf ansprechen, mir auf meine Aufforderung hin mein Portemonnaie holen und überreichen und ist dann einer längeren Zurechtweisung ausgesetzt, in der ich ihn auf den verantwortungsvollen Umgang (maßvoll) hinweise und ihm allwöchentlich verdeutliche, welche Folgen ihm bei entsprechendem Fehlverhalten bevorstehen.
Dieses Prozedere der Vorführung und Bevormundung kickt uns maßgeblich. Er zeigt sich einsichtig, dankbar und quittiert es mit einem demütigen Blick während ich ihn durchgängig streng ansehe.
@******olz
Ich bin übrigens ebenfalls ein absoluter Freund von Bargeld. Wir nutzen Karten nur wenn nötig, nicht umgekehrt. Tatsächlich habe ich täglich 200-300 EUR Bargeld dabei. Ich habe einfach zu oft erlebt, dass Karten nicht akzeptiert wurden oder das Kartenlesegerät inaktiv war. Ich nutze sogar die Karten primär (Flughäfen, Bahnhöfe usw. ...) aber das Bargeld ist als Absicherung immer dabei und hat mich schon ein ums andere Mal gerettet.
Jetzt plaudere ich mal ein wenig aus dem Nähkästchen...
Wir haben keinen Tresor, nutzen für wichtige Dinge aber das Bankschließfach.
Meine Schwäche im Hinblick auf Schmuck ist alles aus den "goldenen 20ern" des letzten Jahrhunderts. Jugendstil. Broschen, Ketten, Ringe, Möbel, Gemälde usw. usf. Da sind wir wohl durch unsere Vorfahren geprägt worden. Interessanterweise gegensätzlich, wie wir feststellten - ohne, dass ich da näher drauf eingehen muss.
Ein kurzer Exkurs und ein kurzer Einblick in unser Taschengeldthema. That`s it!