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Sklavenvertrag - was wäre, wenn?

****dat Frau
3.700 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Sklavenvertrag - was wäre, wenn?
Hi, ihr Lieben!
Hattet ihr einen schönen Heiligabend?

In einer anderen Gruppe wird gerade das Thema Sklavenvertrag diskutiert.

Ich bin da zwiegespalten.

Klar, der ist völlig sinnlos, gerade mal wert, sich damit den Pöppes abzuwischen, wenn mal wieder Klopapiermangel herrscht.

Aber wie vieles im BDSM gibt es da neben der rationalen Sicht auch die des Kopfkinos. Und da finde ich so einen Vertrag wieder sexy. Erstellt habe ich noch nie einen, ich hatte dafür nie den passenden Partner. Aber ich stelle mir das schon sehr spannend vor, sich so ein Papier gemeinsam zu erarbeiten.

Tun wir mal so, als wären wir alle einer Meinung und würden so ein Dokument aufsetzen wollen:

Was würdet ihr denn da festhalten wollen? Was müsste unbedingt Bestandteil sein? Würdet ihr nur einen großen Rahmen aufsetzen? Wäre das etwas, was man gemeinsam macht oder legt Top den Vertrag nach seinen Wünsche vor und Bottom hätte zu einigen Punkten ein Vetorecht? Gäbe es Strafen bei Nicht-Einhaltung (auch für Top? 😁)

Erzählt mal!
******iar Mann
1.796 Beiträge
Sklavenvertrag halte ich für sinnvoll - nicht als rechtl. bindendes Dokument und auch nicht mit Titel Sklavenvertrag, aber als 'Einverständniserklärung' und Absicherung gesetzlich gesehen als Beschreibung dessen zu was Einverständnis laut §228 StGB gegeben wurde.
Für mich gehören Name, Adresse, Dauer des Vertrages (Anfang u. Enddatum), Tabus/NoGo's, Safeword, Handicaps, Krankheiten da mit rein.
*********keit Paar
720 Beiträge
Wie bereits in jener anderen Gruppe angedeutet, denken wir, dass eine zu genaue Beschreibung aller Eventualitäten für nicht zielführend.
Wenn man möchte kann man es von oben nach unten aufbauen, d. h. man hat erst allgemeine Vereinbarungen und auch Regeln, die aber in jeder Situation Gültigkeit haben können, auch in Krankheit, Streit, Problemen und Sorgen.
Details lassen sich dann in nachgeordneten Vereinbarungen regeln, die leichter abzuändern sind. Man kann diese auch zeitlich befristet, wie bei vielen Verwaltungsvorschriften und somit regelmäßig auf Veränderungen eingehen.

Wir für uns haben aber einen anderen Weg gewählt.
******ird Frau
1.319 Beiträge
Zitat von ******iar:
Sklavenvertrag halte ich für sinnvoll - nicht als rechtl. bindendes Dokument und auch nicht mit Titel Sklavenvertrag, aber als 'Einverständniserklärung' und Absicherung gesetzlich gesehen als Beschreibung dessen zu was Einverständnis laut §228 StGB gegeben wurde.
Ohh bitte nicht in die rechtliche Schiene abrutschen. Das hat dann nämlich nicht nur keinen Wert, sondern wird noch negativ ausgelegt das es vorgelegten hat.

Da könnte man stundenlang drüber schreiben und diskutieren und käme trotzdem nicht zu einem hilfreichen Ergebnis.

Ich verstehe es schon eher Richtung Kopfkino wie von @****dat geschrieben.

Zum Thema:
Ich denke ich fände es spannend wenn Sub den erstellen muss, völlig frei ohne Vorgaben. Spannend was dabei heraus käme... Was hält Sub für wichtig, und wie würde er es formulieren? Das wäre sicherlich aufschlussreich.
Oder auch das drumherum: in Papierform oder digital? Und im Falle Papier wo/wie notiert er es? Vernünftiger Stift, Papier? Hingekritzelt oder ordentlich?

(Meine ersten Gedanken hierzu)
********_NRW Frau
45 Beiträge
Das wäre doch mal eine schöne Aufgabe für Juristen aus der Gruppe. Da könnt ihr Musterverträge entwerfen 😉

Dazu gehört dann natürlich auch die entsprechende Gesetzgebung und Rechtsprechung, die Möglichkeit mehrer Instanzen, Exekutive...

Zusammengefasst: die Dame hat immer Recht und eine Gewaltenteilung ist durch ihre Launen gegeben.😂
******001 Frau
1.866 Beiträge
Ich halte so ein Vertrag als extrem spannend für beide Seiten.
Eigene Erwartungen und Regeln,
seine Pflichten…
Es ist eine gute Gelegenheit sich damit auseinander zu setzen.

Hatte ich 1 mal gemacht, als ich mir noch unsicher war ob ich einen festen Sklaven haben mag…


Selbstverständlich ist es keine Garantie für harmonisches miteinander, würde aber vlt einige Missverständnisse und Erwartungen vorab klären
*******ant Mann
146 Beiträge
Zitat von ****dat:
Sklavenvertrag - was wäre, wenn?
Hi, ihr Lieben!
Hattet ihr einen schönen Heiligabend?

In einer anderen Gruppe wird gerade das Thema Sklavenvertrag diskutiert.

Ich bin da zwiegespalten.

Klar, der ist völlig sinnlos, gerade mal wert, sich damit den Pöppes abzuwischen, wenn mal wieder Klopapiermangel herrscht.

Aber wie vieles im BDSM gibt es da neben der rationalen Sicht auch die des Kopfkinos. Und da finde ich so einen Vertrag wieder sexy. Erstellt habe ich noch nie einen, ich hatte dafür nie den passenden Partner. Aber ich stelle mir das schon sehr spannend vor, sich so ein Papier gemeinsam zu erarbeiten.

Tun wir mal so, als wären wir alle einer Meinung und würden so ein Dokument aufsetzen wollen:

Was würdet ihr denn da festhalten wollen? Was müsste unbedingt Bestandteil sein? Würdet ihr nur einen großen Rahmen aufsetzen? Wäre das etwas, was man gemeinsam macht oder legt Top den Vertrag nach seinen Wünsche vor und Bottom hätte zu einigen Punkten ein Vetorecht? Gäbe es Strafen bei Nicht-Einhaltung (auch für Top? 😁)

Erzählt mal!

Ein Sklavenvertrag ist durchaus sehr interessant.
Er sollte zumindest beiden Seiten vorzugsweise gerecht werden, da so die Wahrscheinlichkeit einer einseitigen Kündigung gering gehalten wird.
Grundsätzlich sollte auch vermerkt werden, dass es nicht als „Sklavenvertrag“ definiert wird (ist wie bereits bekannt rechtlich nicht bindend und zudem sittenwidrig), sondern als beidseitige Vereinbarung. Ebenso sollten Bezeichnungen wie Herrin und Sklave vermieden werden, sondern ganz normal die Begriffe Partner und Partnerin, oder ganz simpel die Namen der Akteure.

Inhaltlich sollten zum Beispiel Spuren von Bestrafungen, Fesselungen (auch die bloße Durchführung von Fesselungen und Fixierungen selbst) usw. definitiv freiwillig vom Sklave akzeptiert werden und er anerkennen oder ihm bewusst sein, dass diese Spuren die Folgen von „erotischen Erlebnissen und Spielereien“ sind und auftreten können. So hätte der Sklave es zumindest nicht ganz so einfach, im Anschluss Anzeige zu erstatten, da es dann doch etwas peinlich für ihn wäre. Welcher Mann oder welche Frau erstattet schon Anzeige wegen ein paar Spuren, auf die in einer „Vereinbarung“ vorsorglich hingewiesen wurde, dass sie bei „erotischen Spielereien“ auftreten können?
Ist nur so ein Gedanke 😉
*********keit Paar
720 Beiträge
Zitat von ********_NRW:
Das wäre doch mal eine schöne Aufgabe für Juristen aus der Gruppe. Da könnt ihr Musterverträge entwerfen 😉

Immer wenn jemand sagt: "Fragen kostet nichts.", kippt irgendwo ein Anwalt lachend vom Stuhl.
Soll heißen: Musterverträge aufsetzen ja, aber umsonst nein *zwinker*
********_NRW Frau
45 Beiträge
Zitat von *********keit:
Zitat von ********_NRW:
Das wäre doch mal eine schöne Aufgabe für Juristen aus der Gruppe. Da könnt ihr Musterverträge entwerfen 😉

Immer wenn jemand sagt: "Fragen kostet nichts.", kippt irgendwo ein Anwalt lachend vom Stuhl.
Soll heißen: Musterverträge aufsetzen ja, aber umsonst nein *zwinker*

Da gibt man mal eine Aufgabe und es ist auch wieder nicht gut😉🤔
Ein Sklavenvertrag ist sehr reizvoll.
Ich frage mich, wann der richtige Zeitpunkt wäre, so einen Vertrag zu unterschreiben.

Gerade am Anfang werden schon viele Dinge im one on one festgelegt.

In einen Vertrag würde ich viele Grundpfeiler festlegen und natürlich Rechte und Pflichten.

Ein Satz, dass der Sub mit Unterschrift in das Eigentum der Femdom übergeht, sollte zwingend rein.

Natürlich ist da auch viel Kopfkino dabei. *zwinker*
**********ige_S Frau
3.038 Beiträge
Also wäre Paragraph 1 des Sklavenvertrags:
Der/die Sklave/Sklavin setzt einen Sklavenvertrag auf.

*gg*
Diesen Mustervertrag konnte ich gerade als Word Dokument bei Google finden, Quelle unbekannt. *g*

Sklavenvertrag
Dieser Vertrag regelt die Beziehung zwischen Herrn _____________,
geboren am: __.__.__,
wohnhaft in ______________, _______________,
• im Folgenden als Master bezeichnet
und
Herrn _______________,
geboren am: __.__.__,
wohnhaft in ______________, _______________,
• im Folgenden als Sklave bezeichnet.
Dieser Vertrag regelt die Rechte, Pflichten, Strafen und Tabus im Rahmen der BDSM-Beziehung. Zudem regelt der Vertrag den verbindlichen Eigentumsübergang des Sklaven an den Master.

1. Beginn der Versklavung
Das Sklavenverhältnis beginnt am __.__.20__.
Der Sklave trägt ab diesem Zeitpunkt die Bezeichnung [Sklave ___________]
Der Sklave tritt ab diesem Zeitpunkt seine Rechte als Mensch ab und wird zum Eigentum des Masters.

2. Pflichten des Sklaven
Der Sklave wird seinem Master bedingungslos gehorchen und ihm bedingungslos dienen.
Der Sklave wird Anweisungen des Masters stets befolgen.
Der Sklave wird sein Handeln stets den Wünschen, Regeln und Befehlen des Masters unterordnen.
Der Sklave wird dem Master als Lustsklave dienen und dazu seinen Körper dem Master jederzeit willig zur Befriedigung des Masters zur Verfügung stellen.
Der Sklave unterwirft sich einer sexuellen Erziehung, um den Vorstellungen des Masters zu entsprechen.
Der Sklave willigt ein, grundlos von seinem Master gefoltert zu werden, um seine Hörigkeit zu trainieren.
Der Sklave antwortet seinem Master auf Fragen stets ehrlich und offen.
Der Sklave hat körperliche oder psychische Schäden gegenüber dem Master offenzulegen.
Der Sklave vertraut seinem Master und stellt sein Handeln nie in Frage.
Der Sklave ist jederzeit bereit, sich von seinem Master fixieren zu lassen.
Der Sklave verpflichtet sich, sich niemals selbst zu befriedigen.
Der Sklave verpflichtet sich, ausschließlich zur Reinigung seinen Penis zu berühren.
Der Sklave verpflichtet sich, sich zu keinem Zeitpunkt selbst sexuell zu stimulieren.
Der Sklave kleidet sich auf Anweisung des Masters so wie von Master befohlen.
Wünscht der Master von seinem Sklaven das Tragen einer Sklavenmarkierung (z.B. durch ein Halsband), willigt der Sklave ein, sich dieses jederzeit anlegen zu lassen. Dem Sklaven ist verboten, seine Markierung selbstständig zu entfernen, es sei denn es besteht die Gefahr der Kenntnis Dritter, wodurch die Verschwiegenheitsvereinbarung gebrochen werden könnte.
Der Sklave reinigt das verwendete Sexspielzeug nach jeder Benutzung gründlich und ist für die Ordnung aller Toys verantwortlich.
Der Sklave pflegt sich und seinen Körper nach den Wünschen des Masters.

3. Pflichten des Masters
Der Master garantiert, dass er die Rechte des Sklavenvertrags nicht missbrauchen und die Tabus / Grenzen des Sklaven stets beachten wird.
Der Master garantiert eine körperliche Unversehrtheit des Sklaven. Hierzu wird er unterlassen, bleibende Schäden an Körper und Geist des Sklaven zu verursachen.
Es wird vereinbart, dass der Master das Ziel verfolgt, den Sklaven zu einem gehorsamen, gefügigen und hörigen Lustobjekt auszubilden. Dazu bereitet der Master ein regelmäßiges Training für den Sklaven vor.
Der Master wird stets darauf achten, den Sklaven unter Beachtung seiner Tabu-Liste zu züchtigen. Der Master wird keine Praktiken anwenden, die der Sklave als Tabu definiert hat.
Der Master verpflichtet sich, eine Praktik abzubrechen, wenn der Sklave das Stoppwort oder Stoppzeichen von sich gegeben hat. In diesem Fall erfolgt eine Pause mit einem Gespräch.
Der Master garantiert, den Sklaven niemals durch Wut, oder im Einfluss von Alkohol oder Drogenkonsum zu züchtigen und verpflichtet sich, sexuelle Handlungen oder Bestrafungen im Bewusstsein seiner vollen Sinne auszuführen.
Der Master verpflichtet sich, die Anonymität seines Sklaven zu bewahren, insbesondere vor Dritten.
Sollte der Sklave erkranken, kümmert sich der Master im Ermessen des Sklavenvertrags um seinen Sklaven, um seine Genesung anzustreben.

4. Rechte des Sklaven
Der Sklave hat das Recht, als Sklave behandelt zu werden.
Der Sklave hat das Recht, gedemütigt zu werden.
Der Sklave hat das Recht, zu einem besseren und gehörigen Sklaven durch Züchtigungen, Bestrafungen und sexueller Folter erzogen zu werden.
Der Sklave hat kein Recht, von seinem Master belohnt zu werden.
Der Sklave hat kein Recht auf einen Orgasmus.
Der Sklave hat kein Recht, sexuelle Wünsche zu äußern.
Wird der Sklave von seinem Master die Wahl übergeben, eine von unterschiedlichen Bestrafungen zu wählen, wählt der Sklave stets die Bestrafung aus, welche die heftigste Bestrafung ist, nicht jene, welche leichter zu ertragen ist.
Der Sklave hat das Recht, seinen Beruf so auszuüben, dass seine Rolle als Sklave nicht erkennbar ist.
Auch wenn die Römischen Verträge es vorsehen, darf der Sklave nicht an Dritte verkauft werden.

5. Rechte des Masters
Der Master darf über die Zeit des Sklaven frei verfügen.
Der Master darf seinen Sklaven jederzeit sexuell benutzen.
Der Master darf seinen Sklaven jederzeit züchtigen und bestrafen, auch grundlos.
Der Master darf über das BDSM-Spiel vollumfänglich entscheiden.
Der Master darf jederzeit zum Orgasmus kommen.
Der Master darf jederzeit entscheiden, ob der Sklave zum Orgasmus kommen darf.

6. Vereinbarung des Stoppworts
Master und Sklave vereinbaren ein Stoppwort, namentlich "Mayday".
Sollte der Sklave nicht in der Lage sein, zu sprechen (z.B. aufgrund eines angelegten Knebels), so wird ein Handzeichen vereinbart, sodass der Sklave mit seiner Hand auf den von ihm erreichbaren Gegenstand / oder Boden dreimal klopft.
Gibt der Sklave das Stoppwort von sich, verpflichtet sich der Master, sofort die sexuelle oder bestrafende Aktion einzustellen, die Fesseln und Lustschmerzende Toys / Klemmen zu lösen und wird mit dem Sklaven direkt das Gespräch zur Aufklärung über den Abbruch suchen.
Durch Verwendung des Stoppworts verliert der Sklave seinen Status als Sklaven nicht. Das Stoppwort darf nicht an weitere Bedingungen / Bestrafungen geknüpft werden.

7. Bestrafungen
Der Sklave willigt ein, von seinem Master bestraft zu werden, um
ein Vergehen oder die Missachtung mindestens einer Pflicht des Sklaven auszugleichen, oder
die Lustschmerzen zur Belustigung des Masters zu ertragen, oder
als Sklave durch Training hörig und gefügig zu werden.
Eine Bestrafung ist nur jene, welche dem Master Spaß bereitet und die Schmerzgrenze des Sklaven erreicht hat. Praktiken, welche den Sklaven durch ihre Anwendung zusätzlich sexuell stimulieren, sind ausdrücklich keine Strafen.
Der Master hat das Recht, bei einer Bestrafung die Schmerzgrenze des Sklaven schrittweise zu testen.
Die Härte der Strafe und die angewandte Praktik werden durch den Master ausgewählt. Dazu wird durch den Master nach Kenntnis der Schmerzgrenze sowohl die Praktik, als auch die Anzahl dem Sklaven mitgeteilt.
Eine Strafe muss nicht fair sein und kann von vorherigen Bestrafungen abweichen.

8. Verschwiegenheitspflicht & Diskretion
Der Inhalt dieser Vereinbarung ist streng vertraulich. Sowohl Sklave, als auch sein Master werden über intime Details Stillschweigen bewahren, auch nach Beendigung einer Versklavung.
Beide Vertragspartner verzichten darauf, Teile dieses Vertrags in einem Gericht einzuklagen, um die Diskretion beider zu bewahren.
Der Vertrag wird ohne jeglichen Zwang abgeschlossen. Beide Parteien sind während der Vertragsunterzeichnung im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte und kennen diesen Vertrag vollumfänglich an.
Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann nicht mündlich aufgehoben werden.
Die anliegende Tabuliste ist Teil des Sklavenvertrags, welche ausschließlich durch den Sklaven auszufüllen ist.
*********nty70 Frau
3.145 Beiträge
einer meiner ersten Sklaven hatte mir einen Vertrag vorgelegt. Ich fand diesen sehr hilfreich, dadurch hatte ich mehr Einblick in die verschieden Spielmöglichkeiten bekommen
*****na3 Frau
3.312 Beiträge
Als polyamorer Mensch suche ich "Freie Sklaven". Die Quadratur des Kreises. Ein "Freier Sklavenvertrag" wäre demnach ein höchst fantastisches Konstrukt. Wohl nur lesbar mit 3D-Brille *zwinker*
Danke, liebe @****dat , für diese prächtige Kopfkino-Anregung!
**********ove20 Mann
525 Beiträge
Ich finde es auch sehr reizvoll. Darin sollen auch tägliche Abläufe, Regel und Rituale festgehalten werden.
Man könnte auch ein Ausbildungsziel festhalten.
*******1167 Mann
327 Beiträge
Ich bin gerade am überlegen, ob ein Sklavenvertrag bei einer TPE-Beziehung überhaupt notwendig ist. Ist es da nicht nur notwendig, in der Haltung des sklaven verankert zu haben, dass der dominante Part alle Entscheidung trifft? Der Rest ordnet sich darunter ein. Somit gibt es nur einen §, grins.

Unabhängig davon finde ich, dass ein Sklavenvertrag nur von der dominanten Person aufgesetzt werden kann. Ansonsten dreht sich das Machtgefüge ja schon im Keim auf den Kopf. Wenn, dann darf der sklave allenfalls Ideen dazu stellen, sollte die Herrin/der Herr das zulassen/wünschen.
Zitat von **********ove20:
Ich finde es auch sehr reizvoll. Darin sollen auch tägliche Abläufe, Regel und Rituale festgehalten werden.
Man könnte auch ein Ausbildungsziel festhalten.

@**********ove20

Dann könnte aus dem Sklavenvertrag ein „Ausbildungsvertrag“ werden ☺️
Am besten mit Zwischen- und Abschlussprüfung. 😁
**********ove20 Mann
525 Beiträge
Ja das wäre auch mal eine Idee, in der Sklavenschule im House of O in Karlsruhe bin ich schon gewesen.
****dat Frau
3.700 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Zitat von ******abe:
Zitat von **********ove20:
Ich finde es auch sehr reizvoll. Darin sollen auch tägliche Abläufe, Regel und Rituale festgehalten werden.
Man könnte auch ein Ausbildungsziel festhalten.

@**********ove20

Dann könnte aus dem Sklavenvertrag ein „Ausbildungsvertrag“ werden ☺️
Am besten mit Zwischen- und Abschlussprüfung. 😁

Oh, das finde ich gerade sehr phantasieanregend 😇
Vor allem das mit der Prüfung! Und Klausuren, ganz viele Klausuren!
Hach.
****dat Frau
3.700 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Zitat von ******ird:

Ohh bitte nicht in die rechtliche Schiene abrutschen. Das hat dann nämlich nicht nur keinen Wert, sondern wird noch negativ ausgelegt das es vorgelegten hat.

Da könnte man stundenlang drüber schreiben und diskutieren und käme trotzdem nicht zu einem hilfreichen Ergebnis.

Ich verstehe es schon eher Richtung Kopfkino wie von @****dat geschrieben.

Danke, @******ird, genau darum geht es mir.
Zitat von ****dat:
Zitat von ******abe:
Zitat von **********ove20:
Ich finde es auch sehr reizvoll. Darin sollen auch tägliche Abläufe, Regel und Rituale festgehalten werden.
Man könnte auch ein Ausbildungsziel festhalten.

@**********ove20

Dann könnte aus dem Sklavenvertrag ein „Ausbildungsvertrag“ werden ☺️
Am besten mit Zwischen- und Abschlussprüfung. 😁

Oh, das finde ich gerade sehr phantasieanregend 😇
Vor allem das mit der Prüfung! Und Klausuren, ganz viele Klausuren!
Hach.

@****dat

Berichtsheft und Zwischenberichte nicht vergessen 😇
********_NRW Frau
45 Beiträge
Dabei kann man auch direkt Orthographie und Interpunktion fördern...
**********ove20 Mann
525 Beiträge
Das wäre noch ein zusätzlicher Gewinn
****dat Frau
3.700 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
@******abe
Ein Satz, dass der Sub mit Unterschrift in das Eigentum der Femdom übergeht, sollte zwingend rein.

Da könnte man wirklich ein unglaublich spannendes Szenario draus gestalten. Fast ein Tease&Denial-Spiel für den Kopf:

‚Du willst unterschreiben? Oh, wie wundervoll! Es würde mir tatsächlich so viel geben und du wärest dann endlich der Sklave, der du immer sein wolltest und das willst du natürlich, das wissen wir ja beide. Wie beschützt du dich dann fühlen musst, gibt dir das nicht ein wunderbar warmes Gefühl? Hier, mein Kleiner, da kommt dein Blutstropfen hin, genau da.
*wolke7*



*teufel*



*gr*
Aber sei dir bewusst, dass du damit in meiner Hand bist, du bist kein freier Mann mehr, der Spaß ist vorbei. Sag‘ Adieu zu deinen albernen Orgasmen und dein Wimmern hört auch endlich auf und gewöhne dich schon mal dran, nackt auf dem harten Boden zu schlafen, wenn ich keine Lust auf dich habe. Himmel, schau mich nicht mit diesem waidwunden Blick an, hast du tatsächlich vergessen, wer hier vor dir steht? Los, unterschreib!‘

Träum….
*********nty70 Frau
3.145 Beiträge
nimmt reichlich Fahrt auf die Idee, verselbstständigt sich sozusagen. Phantasie pur...
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