**********int77:
Und aus Neugier, man kriegt einfach so einen Verein für Shibari eingetragen? Was habt Ihr für einen Vereinszweck angegeben?
Erstmal haben wir mit einem "nicht eingetragenen Verein" angefangen. Ein solcher benötigt für die Gründung 2 Personen, langfristig sind 3 Personen nötig. Wir sind 4 Gründungsmitglieder. Die für einen e.V. nötigen 7 Personen hätten wir schon lange, trotzdem sollte der Anfang etwas bescheiden ablaufen. Die Eintragung ist angestrebt und auch in der Satzung entsprechend vermerkt.
Überlegungen waren: Kosten sparen und schauen, wie es sich entwickelt. Eine Eintragung ist nachträglich jederzeit möglich.
Shibari ist nichts Verwerfliches und wir verstoßen gegen keine wie auch immer gearteten Sitten. In einer Präambel haben wir die Rahmenbedingungen (Erwachsene, einvernehmlich, keine sexuelle Handlungen...) abgesteckt.
Der Vereinszweck ist:
"...den Beteiligten die sichere Ausführung und den Umgang mit Shibariszenarien zu zeigen und unter Berücksichtigung medizinischer und psychologischer Faktoren etwaige gesundheitliche Risiken zu vermeiden. Der Verein betreibt Öffentlichkeitsarbeit, um Interessierte über Shibari, dessen historische Hintergründe und ordnungsgemäße Anwendung zu informieren."
Ich gehe davon aus, dass die Satzung insgesamt aus juristischer Sicht keine Angriffspunkte bietet, muss aber zugeben, dass ich mir des guten alten Spruches "Vor Gericht und auf hoher See..." sehr bewusst bin. Auf etwaige Diskussionen mit Vertretern von Amtsgerichten (Registergericht) bezüglich der Eintragung freue ich mich.
Die vollständige Satzung mit Gründungsprotokoll und Beitrags- und Mitgliederordnung ist in der Homepage zur Einsicht bzw. zum Herunterladen hinterlegt, sobald diese online ist. Wird wie erwähnt in den nächsten Tagen passieren. Wenn jemand möchte, kann man diese auch schon mal zugeschickt bekommen.