„Dieses Shooting-Vetrags-Gedöns ist halt typisch deutsch. Aber wenn man es näher betrachtet total sinnlos! wie oben schon gesagt: Laut Datenschutzverordnung / Persönlichkeitsrecht kann euch heute ein Model einen super tollen Tfp-Vertrag unterschreiben, aber morgen alles widerrufen und ihr könnt nichts dagegen machen! Was bringt euch dann der tolle Vertrag? Nix! Ihr dürft dann trotz Vertrag trotzdem kein Bild veröffentlichen.
Bringt es schön auf den Punkt. Eigentlich gibt es keine Schriftformerfordernis, der Vertrag kann mündlich geschlossen werden. Die Schriftform hilft nur beim Nachweis und der ist (bei TfP) hinfällig wenn das Model widerruft.
Zudem gibt es da leider eine Sache, die scheinbar keiner beachtet (die aber hauptsächlich Berufsfotografen /- Models betrifft): es gibt den sogenannten geldwerten Vorteil. Ich möchte nicht in der Haut desjenigen stecken, der schön in einem Ordner über Jahre tolle Tfp-Verträge sammelt und der Finanzbeamte entdeckt diesen bei der Steuerprüfung.
Das Finanzamt ist der Grund warum ich als Paymodel immer Verträge mache, auch bei TfP denn das fällt bei mir unter Werbekosten und da will das Finanzamt belege sehen.
Ich mach eigentlich auch zu jedem Tfp-Shooting einen Vertrag, aber eigentlich nur, damit die Models beruhigt sind, weil sie unbedingt einen wollen. Allerdings hab ich über die Jahre noch nie einen Vertrag im Nachhinein gebraucht. Mein Wort zählt mehr als ein unnützes, rechtlich in einer Grauzone befindlichen Papieres. Und Probleme hatte ich im Nachhinein auch noch nie, weil ich von Anfang an klar - mündlich - mit dem Model regle, was ich mit den Bildern mache und sie mit den Bildern machen darf. Punkt.
Auch was ich bestätigen kann, wenn ich bei jemandem unsicher bin mach ich mit dem kein TfP, den ärger erspare ich mir und bei Pay ist die Rechtslage hald auch anders.
Im Grunde braucht der Fotograf den vertrag als Nachweis, daß er die Daten verwenden darf, beim Model ist er eigentlich weniger wichtig