Mehr brandheiße Inhalte
zur Gruppe
Models & Fotografen
1315 Mitglieder
Das Thema ist für dich interessant? Jetzt JOYclub entdecken

Ein Vertrag zwischen Fotograf und Model immer notwenig?

*****own Mann
161 Beiträge
Themenersteller 
Ein Vertrag zwischen Fotograf und Model immer notwenig?
Hallo zusammen,

ich habe demnächst ein Aktshooting (Teil/Vollakt).
Zunächst einmal zum Shootingablauf: Ich habe eine Hobbyfotografin bereits gefunden, wir suchen jediglich nur noch eine Lokation für das Shooting.
Für mich als Model, sollen die Fotos nur für den privaten Gebrauch sein. Sie möchte, wenn überhaupt das ein oder andere Bild für ihr Portfolio nutzen, aber auch nur wenn ich da ausdrücklich zugestimmt habe.
Keine gewerbliche Nutzung oder sonstiges. Auch möchte niemand mit den Fotos Geld verdienen ...

Macht es Sinn in diesem Fall zwischen Fotograf und Model ein Vertrag abzuschließen?

Vielen Dank vorab *g* ...
Profilbild
*********oting Mann
93 Beiträge
Ja macht es. Ich selber mache kein Shooting ohne einen Vertrag zu machen, egal ob man die Bilder verwenden darf und das Model es immer sagt. So hat man die Grundlage im jeden fall und eine Absicherung.
*******990 Frau
155 Beiträge
Hallo,
für mich wäre deine Frage mit einem ganz klarem "Ja" zu beantworten.
Nicht das sie es doch wann vergisst für welches Bild von dir die Zusage bekommen hat und dann 5 Jahre später klingelt der Nachbar bei dir und sag "Hey geiles Bild von dir bei xxx "
Einfach das es keine Missverständnisse von beiden Seiten gibt mal.

Liebe Grüße

Amaya
Titelbild
********graf Mann
114 Beiträge
Hallo

egal wie, es macht immer Sinn einen Vertrag abzuschließen.
Es wollte hier geregelt sein, wer was zahlt (bzw. ob TfP)... wer welche Bilder bekommt und wie nutzen darf.... welche Daten bei der Veröffentlichung evtl. wie genannt werden dürfen etc.

Aber klar, das Festlegen, wer welche Bilder nutzen darf und wer wie zustimmen muss, wie wollt ihr das ohne Vertrag regeln?

Hoffe, dass diese Info schon mal hilft.
******210 Mann
1.415 Beiträge
Ein Vertrag, also eine Absprache, gilt auch mündlich. Hier ist es natürlich eine Frage, wie man die getroffene Vereinbarung nachweisen kann, durch Zeugen...

Ich shoote ganz selten mit einem Papiervertrag, wenn ich Bedenken habe, dass die Vereinbarungen nicht eingehalten werden, verzichte ich auf tfp. Die meisten wissen nicht, was tfp wirklich bedeutet.
Mein Wort gilt!!
Profilbild
*******fer Mann
212 Beiträge
bei uns in de .ch gilt vor dem gesetz immer noch der handschlag (kein witz) ein vertrag nützt nur etwas wenn man etwas erstreiten muss/kann/will. in unserer branche sollte es eigentlich klar sein, dass das vertrauen das höchste gut ist. so gesehen ist eine schriftliche abmachung (egal auf welchem wege) ein muss bevor ein shooting statt findet. ist man sich nicht einig über den verwendungszwecke etc. sollte ein fotograf kein shooting durchführen und ein model sich nicht zu einem shooting begeben
******210 Mann
1.415 Beiträge
Der gute alte Handschlag...!!!

Klasse und viele Grüße in meine zweite Heimat *schweiz*
**********eMann Mann
34 Beiträge
tach zusammen!

also, in deutschland ist ein TFP-vertrag nicht das papier wert, auf dem er gedruckt ist. das modell hat hier IMMER das recht, fotos von der veröffentlichung zurück zu ziehen. und genau deshalb mache ich keine verträge, sondern bespreche alles mit dem modell. falls es natürlich "besondere extras" gibt, dinge, die für mich unüblich sind, kann und sollte man das festhalten. einfach zum nachlesen.
*******nus Mann
834 Beiträge
Ein Vertrag ist vor allem etwas um beiden ein gutes Gefühl zu geben das alles geregelt ist und man sich im Zweifel auf etwas beziehen kann. Allein deswegen würde ich prinzipiell immer zu einem Vertrag raten. Wenn es aber wirklich hart auf hart kommt lässt sich auf Grundlage des tfp Vertrages meist eher nicht erfolgreich klagen.
Also kein tfp Vertrag ersetzt eine vernünftige Kommunikation mit Empathie. Und da kommt der Satz wo kein Kläger, da kein Richter. Also wenn ihr euch gut kennt und euch vertraut, dann ist das im Zweifel eine bessere Grundlage als jeder Vertrag.
Wo? Wer?
*****ics Mann
150 Beiträge
Ich mache keine Shootings ohne Vertrag. Gerade weil das Model das Veröffentlichungsrecht jederzeit zurückziehen kann. Dann hat zwar das Model die Fotos, aber ich hätte nur die Arbeit gehabt. Für solche Fälle vereinbare ich einen finanziellen Ausgleich.

Und außerdem: Auch wenn sich Model und Fotograf gut verstehen und vertrauen, seid Ihr immer sicher, dass das in ein, zwei Jahren auch noch so ist? Das ist keine Frage von Mißtrauen o.ä., sondern von seriosität und einem gewissen Grad von Professionalität.
*******nus Mann
834 Beiträge
Wie gesagt... Ich rate auch immer zu einem Vertrag. Damit alles klar geregelt ist und man im Zweifel fundiert argumentieren kann.
Aber was die Argumente für die worst case Szenarien angeht wenn die Kommunikation versagt sollte man sich halt darüber im klaren sein das der Vertrag nur so lange eine argumentative Grundlage ist bis es einer von beiden drauf ankommen lässt und der Vertrag dann vor Gericht zerrissen wird.
*******atex Mann
212 Beiträge
Frage: Gibt es da sowas wie einen "Mustervertrag" den man sich mal anschauen kann?
Wäre mal interessant, da sich meine Neigung zur Fotografie immer weiter entwickelt *zwinker*
Me
**********_Foto Mann
22 Beiträge
Im gegenseitigen Interesse nur mit Vertrag! "Wer schreibt, der bleibt" heisst es nicht umsonst.

Wie schon zuvor geschrieben weiss man nie, wie es in ein paar Jahren im Verhältnis untereinander aussieht. Und das Recht am Bild ist ein komplexes Thema...
*******orld Mann
366 Beiträge
Viele Meinungen und doch nicht gleich!
Wer dezidiert etwas wie Nutzungsrechte vereinbaren will sollte einen Vertrag schliessen.
Trotz Vertrag spielt hier das Nutzungsrecht gegen das Persönlichkeits- und Urheberrecht keine große Rolle.
Persönlichkeits- und Urheberrechte wirken höher als Nutzungsrechte.

Das Persönlichkeitsrecht geht vor allen dieser Rechte, aber wenn vorher das Nutzungsrecht klar geregelt war und plötzlich eine Partei z.B. aus beruflichen Gründen die Veröffentlichung der Bilder verbietet, dann kann die andere Partei einen Ausgleich verlangen.
Schließt man wie viele Fotografen einen Rechtsstreit wegen Ausgleich aus, dann kann zumindest der Fotograf auf den Vertrag getrost verzichten.
Er nimmt halt die Bilder aus der Veröffentlichung und fertig.

Geht es um denunzierende oder diffamierende Bilder ist die Rechtslage immer auf der Seite der geschädigten Person.

Um die Verwirrung perfekt zu machen, je länger und größer der Inhalt des Vertrages, desto mehr Streitpunkte wird ein Rechtsanwalt finden können.
Der Rechtsanwalt gewinnt immer, egal ob der Prozess gewonnen oder verloren wurde. *zwinker*
******rld Mann
1.019 Beiträge
Kurz und bündig, nie ohne Vertrag, der sollte auch bitte vor dem Shooting unterschrieben sein von beiden Seiten.
Sommer 2020
*******utch Mann
1.921 Beiträge
Bei mir gibt es kein Shooting ohne Vertrag.
Das kann ich auch nur jedem raten.
*******nus Mann
834 Beiträge
Im Endeffekt ist es halt so...
Wollt ihr Geld für eure Arbeit, dann macht pay Shootings.
Wollt ihr Bilder für euer Portfolio dann bezahlt ein pay Model.
In jedem dieser Fälle ist die Ausgangslage klar. Eine Partei bekommt Geld, die Andere bilder. Der Vertrag kann klar formuliert werden und ist auch vor Gericht relativ standhaft.
Wenn ihr ohne Geld Bilder wollt, dann ist TfP das Mittel der Wahl. Man sollte sich dann aber halt auch darüber im Klaren sein, das es bei TfP zu Streitigkeiten kommen kann. TfP wird halt meist mit Hobbyisten geschlossen und da können sich Lebensumstände ändern, Partner wechseln, Berufliche Veränderungen. Das Risiko das bei TfP Shootings Bilder irgendwann nicht mehr genutzt werden können ist vorhanden. Darüber sollte man sich klar sein. Wer das nicht akzeptieren kann sollte vor allem in den ersten beiden genannten Vertragsbereichen aktiv sein.
*******orld Mann
366 Beiträge
Zitat von *******nus:
Im Endeffekt ist es halt so...
Wollt ihr Geld für eure Arbeit, dann macht pay Shootings.
Wollt ihr Bilder für euer Portfolio dann bezahlt ein pay Model.
In jedem dieser Fälle ist die Ausgangslage klar.

Die Ausgangslage ist klar, dass auch hier das Model die Veröffentlichung der Bilder verbieten kann! Das Persönlichkeitsrecht wiegt größer!!!
Allerdings und da gebe ich dem Verfasser recht, in diesem Fall muss dann das Model das gesamte Honorar zzgl. Kosten zurück bezahlen.
Deswegen geht kaum ein Pay-Model vor Gericht...
*********ight Mann
171 Beiträge
Meine Meinung zum Thema:
1. Wenn beide die Bilder nicht veröffentlichen wollen, dann ist die einzige Gefahr ohne Vertrag, dass man als Model keine Bilder bekommt. Sobald einer etwas zeigen möchte, geht es nicht ohne Vertrag.

2. Wer hat sich beim Fotostudio schon mal die AGBs durchgelesen? Viele sichern sich Veröffentlichungsrechte zur Eigenwerbung zu, mit denen man als normaler Kunde gar nicht rechnet. Bevor die Bilder dann im Schaufenster landen wird dann meist dennoch nachgefragt, da der ortsansässige Fotograf ja auch um seinen Ruf fürchten muss.

3. Musterverträge gibt es online, aber die meisten sind eher kritisch zu sehen, so war z.B. auf der mk jahrelang ein TFP-Vertrag und dem die Verwendungszwecke nicht einzeln aufgeführt wurden, obwohl Gerichte schon seit Jahren entscheiden, dass dem Model klar sein muss, wofür die Bilder verwendet werden. Mein eigener wurde ein mal rechtsanwaltlich geprüft und ich habe hinterher festgestellt, dass immer noch eine kritische und eine nicht legale Wendung darin waren.

4. Kommerzielle Verwendung: Weiß irgendwer was kommerziell ist? Es gibt (einzelne) Urteile, die entschieden haben, dass die Verwendung kommerziell war, weil auf der Foto-Seite auf der die Bilder hochgeladen wurden Werbung eingeblendet wurde, an der der Fotograf selbst nichts verdient hat. Gibt's hier nicht auch Werbung?
****rt Mann
97 Beiträge
Auch wenn ich mich jetzt unbeliebt mache:

Dieses Shooting-Vetrags-Gedöns ist halt typisch deutsch. Aber wenn man es näher betrachtet total sinnlos! wie oben schon gesagt: Laut Datenschutzverordnung / Persönlichkeitsrecht kann euch heute ein Model einen super tollen Tfp-Vertrag unterschreiben, aber morgen alles widerrufen und ihr könnt nichts dagegen machen! Was bringt euch dann der tolle Vertrag? Nix! Ihr dürft dann trotz Vertrag trotzdem kein Bild veröffentlichen.

Zudem gibt es da leider eine Sache, die scheinbar keiner beachtet (die aber hauptsächlich Berufsfotografen /- Models betrifft): es gibt den sogenannten geldwerten Vorteil. Ich möchte nicht in der Haut desjenigen stecken, der schön in einem Ordner über Jahre tolle Tfp-Verträge sammelt und der Finanzbeamte entdeckt diesen bei der Steuerprüfung.

Ich mach eigentlich auch zu jedem Tfp-Shooting einen Vertrag, aber eigentlich nur, damit die Models beruhigt sind, weil sie unbedingt einen wollen. Allerdings hab ich über die Jahre noch nie einen Vertrag im Nachhinein gebraucht. Mein Wort zählt mehr als ein unnützes, rechtlich in einer Grauzone befindlichen Papieres. Und Probleme hatte ich im Nachhinein auch noch nie, weil ich von Anfang an klar - mündlich - mit dem Model regle, was ich mit den Bildern mache und sie mit den Bildern machen darf. Punkt.
Profilbild
*********rast Mann
480 Beiträge
Ich kann ja verstehen wenn man naiv ist und sich um das Thema Vertrag nicht kümmert, aber bewußt zu fragen ob es Sinn macht, macht keinen Sinn. Es ist wie ein Rettungsseil ...immer geht alles gut, da fragt man sich warum man eins spannt, nur wenn es mal nicht gut geht, weiß man das man besser eines gespannt hätte.

Nebenbei, den Vertrag hast Du schon gemacht, mündlich, der ist genauso bindend wie ein schriftlicher, nur die Beweislast ist eine andere
****rt Mann
97 Beiträge
@*********ight Ein Fotostudio kann viel in seine AGBs schreiben. Aber wenn die AGBs gegen geltendes Recht verstoßen, sind diese halt sinnlos.

Nochmal: wir haben seit Jahren ein strenges Datenschutzgesetzt /Persönlichkeitsrecht (übrigens meiner Meinung nach zurecht). Du darfst als Fotograf kein Bild veröffentlichen, wenn diejenige Person es nicht will! Selbst wenn du heute die Erlaubnis der Veröffentlichung hast, kann dies JEDERZEIT wiederrufen werden!

Und zu diesen angeblichen Gerichtsurteilen: Schick doch bitte mal Links zu diesen ominösen Gerichtsurteilen *zwinker*
Profilbild. Ausschnitt aus "Schattenriss" von 
https://www.joyclub.de/my/1634705.lightartist.html

Oriiginalbild siehe Album.
****a73 Frau
4.075 Beiträge
Zitat von ****rt:
Dieses Shooting-Vetrags-Gedöns ist halt typisch deutsch. Aber wenn man es näher betrachtet total sinnlos! wie oben schon gesagt: Laut Datenschutzverordnung / Persönlichkeitsrecht kann euch heute ein Model einen super tollen Tfp-Vertrag unterschreiben, aber morgen alles widerrufen und ihr könnt nichts dagegen machen! Was bringt euch dann der tolle Vertrag? Nix! Ihr dürft dann trotz Vertrag trotzdem kein Bild veröffentlichen.

Bringt es schön auf den Punkt. Eigentlich gibt es keine Schriftformerfordernis, der Vertrag kann mündlich geschlossen werden. Die Schriftform hilft nur beim Nachweis und der ist (bei TfP) hinfällig wenn das Model widerruft.

Zudem gibt es da leider eine Sache, die scheinbar keiner beachtet (die aber hauptsächlich Berufsfotografen /- Models betrifft): es gibt den sogenannten geldwerten Vorteil. Ich möchte nicht in der Haut desjenigen stecken, der schön in einem Ordner über Jahre tolle Tfp-Verträge sammelt und der Finanzbeamte entdeckt diesen bei der Steuerprüfung.

Das Finanzamt ist der Grund warum ich als Paymodel immer Verträge mache, auch bei TfP denn das fällt bei mir unter Werbekosten und da will das Finanzamt belege sehen.

Ich mach eigentlich auch zu jedem Tfp-Shooting einen Vertrag, aber eigentlich nur, damit die Models beruhigt sind, weil sie unbedingt einen wollen. Allerdings hab ich über die Jahre noch nie einen Vertrag im Nachhinein gebraucht. Mein Wort zählt mehr als ein unnützes, rechtlich in einer Grauzone befindlichen Papieres. Und Probleme hatte ich im Nachhinein auch noch nie, weil ich von Anfang an klar - mündlich - mit dem Model regle, was ich mit den Bildern mache und sie mit den Bildern machen darf. Punkt.

Auch was ich bestätigen kann, wenn ich bei jemandem unsicher bin mach ich mit dem kein TfP, den ärger erspare ich mir und bei Pay ist die Rechtslage hald auch anders.
Im Grunde braucht der Fotograf den vertrag als Nachweis, daß er die Daten verwenden darf, beim Model ist er eigentlich weniger wichtig
*********Maria Paar
272 Beiträge
Kein Shooting ohne Vertrag. Schließlich ist der Fotograf der Urheber und hat somit ohne Vertrag umfangreiche Rechte an den Bildern.
*********ight Mann
171 Beiträge
@****rt Ich erinnere mich da z.B. an ein Urteil aus Köln von vor ca. 5 Jahren, wenn Du danach suchen möchtest. Ich selbst habe gerade auf die Schnelle nur Urteile über CC-Lizenzen aus Köln gefunden, bei denen man erkennt, dass "kommerziell" nicht immer das ist, was man naiv darunter versteht.

Natürlich kann man aus persönlichen Gründen widerrufen, aber Du musst es zuerst selbst bemerken, dass das Bild gezeigt wird, obwohl die wenigsten damit rechnen, dann hast Du den Ärger und evtl. auch eine Ausgleichszahlung an der Backe.
Anmelden und mitreden
Du willst mitdiskutieren?
Werde kostenlos Mitglied, um mit anderen über heiße Themen zu diskutieren oder deine eigene Frage zu stellen.