Ich möchte euch, mit eurem gefährlichen Halbwissen, ja nicht aus den Beratungswolken holen aber dass was ihr hier gerade macht ist eine Rechtsberatung aus dem Vertragsrecht okay nicht in Deutschjland da gilt nämlich fiolgendes ...
Wer eine Rechtsberatung anbieten und durchführen darf wird durch das Rechtsberatungsgesetz (RBerG) geregelt.
Demzufolge darf sie im Wesentlichen nur von
Rechtsanwälten,
Rechtsbeiständen,
Steuerberatern und
Patentanwälten
vorgenommen werden.
Eine Rechtsberatung von Nichtjuristen – selbst wenn diese kostenlos ist und ohne Gewährleistung erteilt wird – ist laut Art. 1 § 8 Rechtsberatungsgesetz (RBerG) strafbewehrt und kann mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro belegt werden.
Ich hoffe Ihr seid alle gut ausgebildet Juristen ...
Wer eine Rechtsberatung anbieten und durchführen darf wird durch das Rechtsberatungsgesetz (RBerG) geregelt.
Demzufolge darf sie im Wesentlichen nur von
Rechtsanwälten,
Rechtsbeiständen,
Steuerberatern und
Patentanwälten
vorgenommen werden.
Eine Rechtsberatung von Nichtjuristen – selbst wenn diese kostenlos ist und ohne Gewährleistung erteilt wird – ist laut Art. 1 § 8 Rechtsberatungsgesetz (RBerG) strafbewehrt und kann mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro belegt werden.
Ich hoffe Ihr seid alle gut ausgebildet Juristen ...