Steuerliche Absetzbarkeit !!!
Liebe Rubina,
ist dir eigendlich bewust das du Fotos von dir und der Lokation zu 100% als Werbung Steuerlich gegenrechnen kannst gegen die Einnahman die du durch die Vermietung deines Raumes machst?
Den Fotografen und die Fotografin hier also in Sachleistung bezahlen zu wollen ist für dich letzlich selbst teurer als wenn du ganz nomal die angefragte Dienstleistung mit ordendlichem Vertrag und (kommerzielen) Nutzungsrechten kaufst und ihn einfach bei der Steuer angibst. Ein Tfp Vertrag ist juristisch darüber hinaus nutzlos den dieser wird üblicherweise zwischen angehenden Models und Fotografen geschlossen und beeinhaltet weitestgehen faire Rechte und Pflichten für beide, schliest eine Kommerziele Nutzung aber bewusst aus. (Was in dem Fall auch die Modele und derern Geschaft schützt)
Auch die Errotisch Welt ist eine Geschaftswelt und da gelten Regeln. Auch das Thema Vertrauen und Fairness unter Geschaftspartnern ist da wichtig.
Wenn du dem Fotografen in deinem Fall kein Honorar oder falls er sich auf andere Leistung wie eine Raumnutzung einlasst, einen Gegenwert von ca 300 Euro anbieten kannst, halte ich den Deal persohnlich für unlauter!
Wir Fotografen werden immer wieder darauf hin weisen das unsere Zeit und Kompetenz Wertvoll ist, in dem Wissen das es dann leider trotzdem oft jemand findet der bereit ist viel für wenig zu geben.
Macht nicht mit bei der gegenseitigen Ausbeutung!
Schöne Grüße aus Leipzig
Bleibt fair!