Aus der Corona-Verordnung Baden-Württembergs vom 16.8. ergeben sich aktuell folgende relevante Punkte ...
"... Soweit in den einzelnen Lebensbereichen nicht anders angegeben, gilt generell in geschlossenen Räumen die Maskenpflicht. Dabei ist mindestens eine medizinische Maske (DIN EN 14683:2019-10) zu tragen. Zulässig sind auch FFP2-Masken (DIN EN 149:2001) respektive KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken. Im Freien gilt die Maskenpflicht, wenn ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen nicht dauerhaft eingehalten werden kann. ..."
"... Die Testpflicht für ungeimpfte Personen gilt in folgenden Bereichen: ... Clubs und Diskotheken. Nicht geimpfte oder genesene Besucherinnen und Besucher müssen einen negativen PCR-Test vorweisen."
https://www.baden-wuerttembe … orona/faq-corona-verordnung/
Ich würde nicht davon ausgehen, dass das Ordnungsamt dieser speziellen Veranstaltung weniger Beachtung schenken wird ...
Wie ist das eigentlich, wenn wir im See die Grenze überfahren ... ?
"... Soweit in den einzelnen Lebensbereichen nicht anders angegeben, gilt generell in geschlossenen Räumen die Maskenpflicht. Dabei ist mindestens eine medizinische Maske (DIN EN 14683:2019-10) zu tragen. Zulässig sind auch FFP2-Masken (DIN EN 149:2001) respektive KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken. Im Freien gilt die Maskenpflicht, wenn ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen nicht dauerhaft eingehalten werden kann. ..."
"... Die Testpflicht für ungeimpfte Personen gilt in folgenden Bereichen: ... Clubs und Diskotheken. Nicht geimpfte oder genesene Besucherinnen und Besucher müssen einen negativen PCR-Test vorweisen."
https://www.baden-wuerttembe … orona/faq-corona-verordnung/
Ich würde nicht davon ausgehen, dass das Ordnungsamt dieser speziellen Veranstaltung weniger Beachtung schenken wird ...
Wie ist das eigentlich, wenn wir im See die Grenze überfahren ... ?