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Ausgleich / Freistellung / Vergütung

*******snrw Paar
1.274 Beiträge
Themenersteller 
Ausgleich / Freistellung / Vergütung
Moin Gemeinde,

Wie ist das denn bei euch so geregelt ?
Ich mache aktiv Brandschutzerziehung.

Jetzt möchte wieder eine Grundschule mit ihren 3 Klassen jeweils einen Tag Brandschutzerziehung in der Feuerwache machen.
Als Ausbilder bekomme ich meine Stunden vergütet....
Müsste mir aber auf der Arbeit Überstunden oder Urlaub nehmen damit ich das für die Grundschule anbieten kann.
Bei der Berufsfeuerwehr haben wir Personal in der Brandschutzerziehung ausgebildet und geschult...
Diese dürfen aber nicht nach Dienst oder in der Freischicht solche Veranstaltungen durchführen, da sie sonst alles als Stunden gut geschrieben bekommen.
Ebenso gibt es die Anfrage ob wir mit der Drehleiter wärend Feuerwehrmann Sam Öffentlichkeitsarbeit betreiben können. Auch hier fällt es wieder in die Arbeitszeit.

Da die Brandschutzerziehung ja Sache der Stadt ist wollte ich mal fragen wie es bei euch so geregelt ist. (Lohnerstattung wie im Einsatzfall oder Lehrgang. So dass euch auf der Arbeit kein Nachteil durch genommene Urlaubstage oder Überstunden entsteht.
******e35 Paar
174 Beiträge
Hallo

Bei uns ist es leider auch so das ich dies in meiner Freizeit machen muss.
Seitens der Gemeinde gibt es keine Entschädigung
********on94 Paar
9.469 Beiträge
Er schreibt:

Moin *kaffee*
Bei uns ist es so, dass der Arbeitgeber einen Antrag auf Verdienstausfall bei der Stadt stellen kann, der auch gezahlt wird - wie im Einsatzfall auch

Somit geht dem Arbeitgeber nichts verloren, und diejenigen, die bei uns die Brandschutzerziehung machen, müssen kein Urlaub o.ä. beantragen... klar, die Zeiten mit dem Arbeitgeber abstimmen selbstverständlich schon *g*
*****ors Paar
577 Beiträge
Mein Arbeitgeber legt mit Steine in den Weg.
Will aber von Ausbildungen profitieren.
*******snrw Paar
1.274 Beiträge
Themenersteller 
@********on94

Genau das war meine Vorstellung.. b
********iebe Mann
10.679 Beiträge
Ich werde von meinem Dienstgeber für Feuerwehreinsätze freigestellt. Ausbildungen und Ähnliches müsste ich absprechen ... stundenweise wäre wahrscheinlich kein Problem, für ganz- oder mehrtägige Sachen wie Lehrgänge muss ich mir aber Urlaub nehmen.
****_3 Mann
150 Beiträge
Bei uns ist es so das wenn wir auf Lehrgang gehen oder während der Arbeitszeit ausrücken bzw oder so das man später kommt oder gar nicht,wir eine Bestätigung bekommen für den Arbeitgeber über geleisteten Feuerwehrdienst und der Arbeitgeber sich das von der Gemeinde bzw Stadt wieder holen kann.
*******snrw Paar
1.274 Beiträge
Themenersteller 
@****_3
Ja soweit ist das bei uns ja auch geregelt.

Ginge jetzt hier viel mehr darum für Veranstaltungen bzw Öffentlichkeitsarbeit, wo wir für angefragt werden.
Dieses aber während der Arbeitszeit machen und keine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber bekommen, sondern Urlaubstage oder Überstunden dahfür nehmen müssen.

Städtische oder Kreisbezogene Lehrgänge sind bei uns aus Donnerstagabend und Samstag gelegt. Das ist für die meisten machbar.
Als Ausbilder bekommen wir hier natürlich auch die Stunden vergütet durch die Stadt.
******aar Paar
2.332 Beiträge
Hi,
für BEBA gibts bei uns auch nix, allerdings sind wir ein relativ großes Team so das wir bei uns im Ort das ohne Urlaub zu nehmen handeln können.
In NRW ist das aber Aufgabe der Kommune, nicht unbedingt der *feuerwehr* so das ich sagen würde, wenn das an die Feuerwehr delegiert wird (und das wird ja ja fast überall so sein) muss die Kommune auch dafür wie bei Lehrgängen und Einsätzen Lohnfortzahlung leisten.
LG
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