Übrigens:
Aus unserer Sicht ist es eine gern gepflegte Legende, dass im Osten Nacktheit unbegrenzt bzw. ungestört ausgelebt werden konnte.
Wir erinnern uns an lange Fußmärsche zu den
freien Badestellen, egal ob im Inland oder an der See mit kleinen Kindern an der Hand.
Die alten Ost-FKK-Führer haben wir noch und können daraus, wenn es gewünscht ist zitieren.
Dort finden sich auch die Ausführungen aus der "Anordnung des Ministeriums des Innern vom 18. Mai 1956 (GBl. Teil I, Nr. 50 vom 6. Juni 1956)":
§ 1 (1) Das Baden ohne Badebekleidung (Wasser-, Luft-, und Sonnenbaden) an Orten, zu denen jedermann Zutritt hat, ist nur gestattet, wenn diese Orte ausdrücklich dafür von den zuständigen örtlichen Räten freigegeben und entsprechend gekennzeichnet sind oder das Baden ohne Badebekleidung von unbeteiligten Personen unter den gegebenen Umständen nicht gesehen werden kann.
(2) Diese Bestimmung gilt nicht für Kinder unter 10 Jahren.
(3) Badende haben jedes Verhalten zu unterlassen, das geeignet ist, öffentliches Ärgernis zu erregen.
[zitiert aus
https://de.wikipedia.org/wiki/Zwickelerlass ]
Diese Anordnung wurde erst im Sommer 1989, also wenige Monate vor dem Ende der
Tätärä, sehr unauffällig im Gesetzblatt außer Kraft gesetzt.
Die Frage, was passieren würde, wenn auch im Bundesrecht das Nacktbaden überall und immer nicht mehr sanktioniert werden würde (also ein paar Monate später ...) verkneifen wir uns.
Geschichtliche Vergleiche sind ja oft nicht zulässig ...
r