Noch- ...
... und wiedermal: Es gibt erhebliche Unterschiede - sowohl zwischen den (straf-)rechtlichen als auch den, nun ja, kulturellen Aspekten.
Zu letzteren: in z. B. katholisch geprägten Regionen würde öffentliches Nacktsein außerhalb von extra freigegebenen Flächen erheblich komplizierter sein als z. B. im Norden, an den Küsten usw.
Rechtlich:
Wer sich selbst "öffentlich erregt" beim Anblick von harmloser Nacktheit, hat Pech. (Oder Glück -?!)
Bestraft werden kann nur, wer
Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__183a.html und dabei kann es Frauen und Männer treffen. Auf dem SUP stehend oder sitzend ist nur in sehr ebsonderen Fällen eine "sexuelle Handlung".
Der 183er trifft nur auf Männer zu ("Exhibitionistische Handlungen", nachlesen unter
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__183.html)
Das war
Strafrecht.
Nach dem
Ordnungswidrigkeitengesetz kann es bei harmloseren Vorfällen zu Bestrafungen kommen,
§ 118
Belästigung der Allgemeinheit
(1) Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.
https://dejure.org/gesetze/OWiG/118.html
Also "kann" und "kann" und "kann" ...
Man könnte dagegen klagen, wenn man selbst betroffen wird. Wenn man Pech hat ("Vor deutschen Gerichten und auf hoher See ...") und das ist vermutlich in der Mehrzahl der Fall, bekommt man Richter, die solche Urteile erteilen:
https://openjur.de/u/607472.html
(Hier ging es um die Zulassung einer Demo zum WNBR.)
Wenn man das Urteil und seine Begründung halbwegs aufmerksam durchliest, ergibt sich auf die Eingangsfrage ein klares
bzw.
.
Zwar ist dem Antragsteller zuzugeben, dass gegenüber früheren Zeiten eine unbefangenere und freiere Einstellung hinsichtlich nackten Badens an Stränden oder in Schwimmbädern - in Schwimmbädern dürfte allerdings nur „oben ohne“ üblicher geworden sein -, auch wenn es sich nicht um ein abgeschlossenes FKK-Areal handelt, breiten Raum gewonnen hat; insbesondere an den Baggerseen und Nebenarmen des Rheines mag in bestimmten Bereichen Nacktbaden üblich sein.
aber eben auch
Gleiches gilt für die Angabe des Antragstellers, auf dem Fahrrad seien die Schamteile kaum einsehbar; die Nacktheit der Teilnehmer des Aufzugs ist jedenfalls für jedermann erkennbar, zumal sie als größere Gruppe massiv auftreten.
Also selbst nackte Hintern könnten für einige Zeitgenossen/innen "anstößig" sein.
Ja: seltsam, insbesondere in Hinblick auf vielerlei Werbung, aber auch Kunstobjekte, Film & Fernsehen ...
Wir würden nacktes SUP nicht an besonderen Orten, also z. B. auf der Spree am Regierungsviertel oder so vorbei, machen, in freier Wildbahn durchaus.
Naja - wenn wir das könn(t)en ...