Tach,
gebe
@*****ing Recht!
Die vorhandene Gesetzeslage ist da weder schwammig, noch unklar. Damit ist sowohl dieses Thema als auch die Petition so "Über wie ein Kropf".
@********ht94: Du und alle anderen können überall nackich rumlaufen, stehen, liegen solange du nicht das Befinden deiner Mitmenschen zu sehr störst. Das ist nicht nur im Bezug auf Nacktheit so, sondern betrifft auch sehr viele andere Bereiche des öffentlichen Zusammen-Lebens.
Ein Leider bleibt natürlich, so ist das mit der Gleichberechtigung in diesem Bereich oftmals schwierig:
Wenn eine hübsche Frau nackt über Kölns Hohe Straße flaniert, ruft das ggf. weniger Empöhrung="Tatbestand öffentliches Ärgernis" aus, als wenn ein hübscher Mann selbiges macht. Letzterem wird schnell Exhibitionismus (=sexuelles Handeln) vorgeworfen und er wird, wie so einige "Flitzer" vor ihm vor den Ordnungshütern wegflitzen müssen.
Andererseits: Oben Ohne Baden ist eigentlich nur 50% der Bevölkerung, dem männlichem Geschlecht, gestattet. Die Stadt Göttingen erlaubt es in einem Freibad in dieser Saison an einem Tag pro Woche auch dem holden weiblichen Geschlecht mit blanker Brust in die Fluten zu hopsen oder in der Sonne zu räkeln. Man beachte: Freibäder sind kein öffentlicher Raum und es gibt eine Kleiderordnung.
Im Schloßgarten zu Düsseldorf war es in den frühen 80ern üblich, daß Studentinnen sich dort im öffentlichen Raum nackich in die Sonne legten. Selbst in der Provinzdomstadt Paderborn war dies in einem großen Park üblich. Die Situation scheint sich aber geändert zu haben, das was vor 40 Jahren aktuell war, ist heute oft verpönt. Dinge ändern sich.
Letztens kam hier im Club auch wieder die Frage auf, wo denn FKK-Wandern möglich wäre. Auch diese Frage ist leicht zu beantworten: Überall, wo es keinen stört, glecihes gilt für Baden am See (finde erstmal einen See in dem man überhaupt baden darf) solange kein Schild FKK verboten die Rechte einschränkt.
Um es nochmal ganz deutlich zu schreiben:
Es gibt kein Gesetz, welches Nacktheit in der Öffentlichkeit einschränkt/verbietet. Definitv verbioten sind jegliche sexuelle Handlungen. Und was das sein könnte ist in weitem Bereich Auslegungssache. Geahndet werden diese Dinge auf Antrag/Anzeige nach StGB §183, §183a und OWiG §118, §119. Es emfpiehlt sich daher, wenn einem Freiheit und/oder Geld lieb sind, im Falle des Falles nicht lang zu Diskutieren, sondern sich zu bekleiden und das Feld zu räumen.
Das ist meine Betrachtung zum immer wiederkehrenden Thema.