Ja habe ich schon gemacht, allerdings nicht ganz nackt, nur untenrum.
Der Grund ist, als ich obenrum nackt unterwegs war hat mich der Gurt schon sehr gestört und auch etwas gescheuert.
Einfach toll.
Ich saß auf meinem großen Handtuch und damit hätte ich bei einer Verkehrskontrolle mich bedecken können.
Dazu mal was ich, gültig für Deutschland und ohne Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit, im Internet so gefunden habe:
In D nicht verboten (wurde ja hier auch schon mehrfach erwähnt)
Versicherungstechnisch: festes Schuhwerk ist dennoch Pflicht sonst stellt sich die Versicherung u.U quer (übrigens auch wenn der Rest angezogen ist ^^ )
Ordnungswidrigkeit: ist so eine Sache: Beschwerden einer einzelnen Person fällt eher nicht darunter. Allerdings sollte man halt nicht mitten auf einem belebten Platz aus dem Auto aussteigen, könnten dann mehrere Beschwerden kommen und es kommt dann sicher auf den Richter und die näheren Sachverhalte an.
Auf dem Balkon sieht es wiederum wohl etwas anders aus, da hier noch das Nachbarschaftsrecht hinzu kommt, der sich gestört fühlende Nachbar ja häufiger "belästigt" werden könnte.
Für die "Erregung öffentlichen Ärgernisse" müssen mehrere Faktoren zutreffen. (Finde den dazugehörigen Artikel leider gerade nicht)
Auch wenn es im allgemeinen wohl eher toleriert wird wenn Frau sich nackt zeigt (egal ob im Auto oder sonst wo) ist es beim Autofahren wohl nicht ganz so. Hier könnte nämlich eine Gefährdung des Straßenverkehrs unterstellt werden. Hierzu gab es auch mal ein Urteil. Allerdings dürfte es auch hier heutzutage wohl nicht mehr zu einer Verurteilung kommen, es ändert sich mit der Oben Ohne Bewegung sicher auch die Sichtweise in diesem Zusammenhang.
Im Ausland habe ich mich es noch nicht getraut. Andere Länder, andere Sitten.