An unserer Talsperre baden wir immer nackt:
1. ist´s nicht verboten
2. interessiert´s andere erfahrungsgemäß nicht
3. sind da meist nicht allzuviele Leute
4. können wir uns auch nackt gesittet benehmen
zu guter Letzt:
Nacktbaden hat nichts, aber auch gar nichts mit Erregung öffentlichen Ärgernisses zu tun.
Dieser Tatbestand ist erst erfüllt, wenn sexuelle Handlungen vorgenommen werden, oder jemand belästigt wird.
DANN werden wir auch knatschig.
Wenn so ein Fkk Abschnitt zur Rudelbumswiese verkommt, besteht für die betreffende Gemeinde Handlungszwang, was sollen die denn sonst machen, außer ein Verbot auszusprechen ?!
1. ist´s nicht verboten
2. interessiert´s andere erfahrungsgemäß nicht
3. sind da meist nicht allzuviele Leute
4. können wir uns auch nackt gesittet benehmen
zu guter Letzt:
Nacktbaden hat nichts, aber auch gar nichts mit Erregung öffentlichen Ärgernisses zu tun.
Dieser Tatbestand ist erst erfüllt, wenn sexuelle Handlungen vorgenommen werden, oder jemand belästigt wird.
DANN werden wir auch knatschig.
Wenn so ein Fkk Abschnitt zur Rudelbumswiese verkommt, besteht für die betreffende Gemeinde Handlungszwang, was sollen die denn sonst machen, außer ein Verbot auszusprechen ?!