Bin kein Jurist, ...
... aber aus vielen Diskussionen auch hier im JOY haben wir herausgefunden, dass zwischen einem unbedingten "Verbot" und einer "Erlaubnis" ein weites Feld ist.
Nacktheit in der Öffentlichkeit
kann (!) leider als Ordnungswidrigkeit geahndet und u. U. (gemeine Polizei oder Ordnungsämter) auch bestraft werden:
§ 118 Belästigung der Allgemeinheit
(1) Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.
https://dejure.org/gesetze/OWiG/118.html
Und das, die "Belästigung der Allgemeinheit", wurde nach unserer Kenntnis auch für die Vorgabe bei einer geplanten Nacktradeltour anl. des WNBR
https://de.wikipedia.org/wiki/World_Naked_Bike_Ride vor einigen Jahren seitens der Polizei angeführt, ein kleiner Rest der Demonstranten machte dann diese Tour wohl als "Bikini-Fahrt", der größere Teil hatte dazu keine Lust.
Und das in unserem Land nicht nur in Berlin, sondern auch in den sonst gern sich selbst als tolerant sehenden Städten wie Köln und Leipzig.
Was also in London, in Spanien, Mexiko und auch Australien möglich ist - hier nicht! - Nun gut bzw. schlecht.
Und insofern unsere Frage nach Problemen auf dicht besuchten bzw. Gewässern z. B. hier in Berlin.
Und noch einmal: die Idee finden wir sehr gut, möchten aber niemand mit diesem Thema womöglich in Konflikte mit den "Ordnungsbehörden" bringen.
Und auch nochmal die Frage: habt Ihr nackte SUPler/innen in Berlin auf den größeren Wasser"straßen" schon bemerkt?