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Probleme mit dem zweiten Erguß21
Man, jetzt bin ich knapp 40 und habe Probleme mit dem zweiten Erguß.
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JEDES ZWEITE WOHNMOBIL ÜBERLADEN? Strafen,Probleme über 3.5t

*********iebte Paar
2.465 Beiträge
Zitat von ****NCA:
Wer mit Klasse B und 3,8 to kontrolliert wird, fährt ohne gültige Fahrerlaubnis !
Sorry, aber das ist bei einem eingetragenen zGG von 3,5to einfach nur Unsinn.
Dadurch, dass es immer wieder gesagt wird, wird es nicht richtiger.
*******Maxx Mann
11.953 Beiträge
Was ist daran Unsinn?

Rein formal sind es zwei Tatbestände, wenn ich mit Klasse B sowie einem eingetragenen zGG von 3,5 t mit einem höheren Gewicht fahre:
1. Das Fahrzeug ist über das zGG beladen im Straßenverkehr unterwegs.
2. Ich führe das Fahrzeug außerhalb meiner Fahrzeugklasse gemäß Führerschein (dass dort steht "mit einem zGG bis 3,5 t" hängt damit zusammen, dass ich Fahrzeuge mit höherem zGG auch dann nicht fahren darf, wenn sie unbeladen leichter als 3,5 t sind).

Ob der zweite Sachverhalt auch verfolgt wird, hängt sicherlich von Einzelfall ab. Wenn ein Fahrzeug durch Um- und Einbauten schon so schwer ist, dass die 3,5 t praktisch kaum noch einzuhalten sind, ist das sicherlich anders zu bewerten als wenn man mit sehr üppigem Gepäck an Bord temporär/einmalig etwas über dieser Grenze liegt.
*********iebte Paar
2.465 Beiträge
Der Führerschein erlaubt es, Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3500kg zu fahren.
Das zulässige Gesamtgewicht eines Fahrzeugs ändert sich nicht dadurch, dass ich es überlade. Deshalb wird selbstverständlich ausschließlich die Überladung geahndet.
Das wurde aber auch schon oft genug dargelegt.
Leider finden sich immer wieder ein paar Spezialisten, die das Gesetz neu erfinden wollen ...
Es ist und bleibt Überladung - nicht mehr, nicht weniger.
*******Maxx Mann
11.953 Beiträge
Ist halt die Frage, ob das der Polizist oder im Streitfall der Richter (wenn man es drauf anlegt) auch immer so sehen.
Denn der Führerschein bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t gilt natürlich nur, wenn das Fahrzeug auch innerhalb dieser Zulassungsgrenze gefahren wird.

Wenn ich ein Motorrad, dass lt Papieren mit 10 kW bei 125 ccm ausgewiesen ist, auf 15 kW frisiere, fahre ich mit A1 damit auch ohne gültigen Führerschein.
******_69 Paar
6.710 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Zitat von *****s42:
Ist halt die Frage, ob das der Polizist oder im Streitfall der Richter (wenn man es drauf anlegt) auch immer so sehen.
Denn der Führerschein bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t gilt natürlich nur, wenn das Fahrzeug auch innerhalb dieser Zulassungsgrenze gefahren wird.

Wenn ich ein Motorrad, dass lt Papieren mit 10 kW bei 125 ccm ausgewiesen ist, auf 15 kW frisiere, fahre ich mit A1 damit auch ohne gültigen Führerschein.

Dazu gibt es keinen Streitfall, da es klar geregelt ist, es bleibt einfach nur eine Überladung wenn du einen Führerschein besitzt der ein höheres Gesamtgewicht erlaubt.
Du bist über 3,5t überladen, das stimmt und dafür wirst du bestraft, hast du überladen einen Unfall, wird auch die Versicherung ein Thema sein.
Gibt es dabei noch einen Personenschaden hast du dich unter Umständen (*je nach Sachverhalt) auch dafür zu verantworten.

• Unter Sachverhalt meine ich, wenn das KFZ für dieses Gewicht ausgelegt (gebaut) ist und nur aus anderen Gründen auf 3,5t eingeschränkt wurde, wird das überschrittene Gesamtgewicht solange es sich nicht über der Bauart angemessenem Gewicht bewegt kein Thema sein. (Natürlich auch die Bereifung wird dabei herangezogen, da es sein kann, dass bis 3,5t auch andere Reifen eingetragen sein könnten).
*********iebte Paar
2.465 Beiträge
Zitat von *****s42:
Wenn ich ein Motorrad, dass lt Papieren mit 10 kW bei 125 ccm ausgewiesen ist, auf 15 kW frisiere, fahre ich mit A1 damit auch ohne gültigen Führerschein.
Äpfel und Birnen - ist schon klar, oder?!
Was ein Polizist dazu sagt, kann vollkommen gleichgültig sein. Ein Richter weiß sehr wohl um die Rechtslage, weshalb es vor Gericht gar nicht erst zu dieser Fragestellung kommen wird.
Ist mir auch zu blöd, darüber noch weiter zu "diskutieren", denn dafür fehlt jede Grundlage.
****co Mann
1.324 Beiträge
Guten abend. Hier stellen sich sehr viele Einstellungen dar, um jedem einzelnen gerecht zu werden sollte man das ohnehin schon völlig verzweigte System, Führerschein, gewicht, Anhängelast, Zuggesamtgewicht, 80km/h oder 100km/h noch mehr aufsplitenum noch weniger zu verstehen. in der summe gehört denen die das ganze kompliziert machen der A... versohlt. Das ist das eine. Ansonsten sind die Fahrzeuge problemlos, legal per Amnestie *haumichwech* auf 4.000kg anzuheben. Warum? diese 3.500 kg regelung stammt noch aus der Urzewit, als die Fahrzeuge bei weiten nicht das Leergewicht hatten wie heute, Geschweige denn, dass die rede von einem Wohnmobil war wie wir sie heute zu tausenden auf der Strasse haben. Der ganze Führescheinunsinn könnte ruhig wieder vereinfacht werden. Wer sich das alles ausdenkt ist an seinem Arbeitsplatz einfach nicht ausgelaste. Was soll den ein Mensch mit einem Führerschein, der bei 2,800kg aufhört, der darf noch nicht mal einem VW california fahren.
Statt der sinnlosen Diskutiererei wäre ein Pedition zur Vereinfachung dieses Systems Fahrerlaubnis und Fahrzeuggewichte Oder weis hier jemand wie sich ein Zuggesamtgewicht errechnet.???
So ich gehe ein Bier trinken. ach bevor ich es vergesse Fahren ohne Alkohol finde ich KO *haumichwech* Liebe Grüße Jochen Brinco.
****NCA Mann
853 Beiträge
Tja, es ist schade, das sich immer wieder Mitglieder melden, die glauben, die Gesetze zu Ihren Gunsten auslegen zu können.
Es nützt auch nichts über die Ursachen zu weinen, ab 01.24 gibt es weitere Einschränkungen bezüglich unserer deutschen Sonderregelung bezüglich Handwerker und anderes.
Unser Wunsch mit 4 to Erlaubnis wurde abgelehnt.
Die EU hat noch einiges in Vorbereitung, da nun mal die Staaten diese Rechte an die EU abgetreten haben.
Tatsache, ein Fahrzeug auf 3.5 To eingetragen und mit z.B. 3,6 to gewogen ist überladen und wird geandet, egal ob es sich um ein abgelastetes Fahrzeug handelt.
Dasselbe gilt mit dem Führerschein, schaut nach was fahren ohne gültige Fahrerlaubnis bedeutet.
Da ist gar nichts Bödsinn dran. *flop*
Ja und auch das Errechnen des Zuggesamtgewichtes ist eindeutig geregelt *smile* bis auf ganz wenige Ausnahmen, die aber zu vernachlässigen sind. *haumichwech*
*********iebte Paar
2.465 Beiträge
Da es bekanntermaßen keinen Sinn macht, mit Tauben Schach zu spielen, bin ich an dieser Stelle raus.
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