******_69 Paar
Themenersteller Gruppen-Mod
„Ist halt die Frage, ob das der Polizist oder im Streitfall der Richter (wenn man es drauf anlegt) auch immer so sehen.
Denn der Führerschein bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t gilt natürlich nur, wenn das Fahrzeug auch innerhalb dieser Zulassungsgrenze gefahren wird.
Wenn ich ein Motorrad, dass lt Papieren mit 10 kW bei 125 ccm ausgewiesen ist, auf 15 kW frisiere, fahre ich mit A1 damit auch ohne gültigen Führerschein.
Dazu gibt es keinen Streitfall, da es klar geregelt ist, es bleibt einfach nur eine Überladung wenn du einen Führerschein besitzt der ein höheres Gesamtgewicht erlaubt.
Du bist über 3,5t überladen, das stimmt und dafür wirst du bestraft, hast du überladen einen Unfall, wird auch die Versicherung ein Thema sein.
Gibt es dabei noch einen Personenschaden hast du dich unter Umständen (*je nach Sachverhalt) auch dafür zu verantworten.
• Unter Sachverhalt meine ich, wenn das KFZ für dieses Gewicht ausgelegt (gebaut) ist und nur aus anderen Gründen auf 3,5t eingeschränkt wurde, wird das überschrittene Gesamtgewicht solange es sich nicht über der Bauart angemessenem Gewicht bewegt kein Thema sein. (Natürlich auch die Bereifung wird dabei herangezogen, da es sein kann, dass bis 3,5t auch andere Reifen eingetragen sein könnten).