Da kannst Du ganz gelassen sein. Anzeige kann jeder stellen. Entscheidend ist, was das Gesetz sagt und ob es auf die Situation zutrifft. Und das tut sie eben nicht. Dazu gibt es eine ganze Anzahl Fälle.
Hier das Gesetz zum
Exhibitionismus und
Erregung öffentlichen Ärgernisses mit Erläuterung:
https://natury.de/nackt-d-strafrecht
Ein Satz aus der Erklärung, der hier vielsagend ist:
"Nacktheit und damit auch Nacktsport in der Öffentlichkeit allein ist daher in Deutschland nicht strafbar."
Zum öffentlichen Ärgernis der Gesetzestext:
"Wer öffentlich
sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist."
Bedeutung:
"Der Begriff des öffentlichen Ärgernisses ist damit ausdrücklich an eine
sexuelle Handlung gebunden, nicht an bloße Nacktheit."
und:
"Folgerung: In Deutschland ist das Strafrecht auf bloße Nackheit (wie bei Nacktsport, Nacktwandern usw.) nicht anwendbar."
Es passierte in D schon mehrfach, dass jemand sich berufen fühlte, die Polizei zu rufen und Anzeige zu erstatten. Wenn es um bloße Nacktheit ging, an entlegenen Orten oder im Garten, gab es meines Wissens nie eine Strafe. Auf dem Marktplatz kann es einen Platzverweis geben, schlimmstenfalls eine kleine Geldbuße als Ordungswidrigkeit, aber nie eine Anwendung der oben genannten Gesetze.
Wichtig: Ich rufe niemand dazu auf, irgend etwas ungesetzliches zu machen! Jeder muss seine eigenen Schlüsse ziehen und trägt für sein handeln die Verantwortung.
Die Geschichte mit dem aufgebrachten Paar dürfte nichts Negatives zur Folge haben, so sehr sie sich auch aufregen wollten. Manchmal müssen allerdings auch Polizisten sich erstmal schlau machen.
Dazu noch dieser hilfreiche Text von nacktwanderfreunde.de:
https://nacktwanderfreunde.de/unser-verein/rechtliches/