****nah:
wenn du eineN FotografIn für die Bilderstellung bezahlst, gehen die Rechte am Bild dadurch in deine Hände
Das ist sachlich falsch. Dem Fotograf stehen erst einmal alle Rechte am Bild zu.
§ 72 Lichtbilder
(1) Lichtbilder und Erzeugnisse, die ähnlich wie Lichtbilder hergestellt werden, werden in entsprechender Anwendung der für Lichtbildwerke geltenden Vorschriften des Teils 1 geschützt.
(2) Das Recht nach Absatz 1 steht dem Lichtbildner zu.
Wenn der Fotograf das Model für das Ablichten entlohnt (das muss kein Geld sein), dann darf der Fotograf das Bild automatisch veröffentlichen.
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt.
Umgekehrt gilt dies nicht - bezahlt man den Fotografen, dann erlöschen dadurch nicht die Rechte des Fotografen am Bild. Es gibt auch keine gesetzliche Vorgabe, was man denn eigentlich durch das Bezahlen bezahlt. Im Urheberrecht gilt die sogenannte "Zweckübertragungslehre". Das heißt, wenn nichts vereinbart ist, geht man davon aus, dass der Urheber/Fotograf so wenig Rechte wie irgendwie möglich übertragen hat.
Gehst du also zu einem Fotografen, sagst ihm:"Hier hast du 50 EUR, ich brauche ein nettes Bild für mein Joyclub-Profil", dann hast du nichtmal die Rechte, das Bild zu vervielfältigen und auf anderen Plattformen zu verwenden. Du hast nur die minimalen Rechte erworben, die für den angestrebten Zweck erforderlich sind.