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@****bo Freundlichkeit ist nicht das Verhalten einem Freund gegenüber, sondern freundliches Verhalten. Wiki sagt hierzu "Als Freundlichkeit bezeichnen allgemeiner Sprachgebrauch und Sozialpsychologie das anerkennende, respektvolle und wohlwollende Verhalten eines Menschen, aber auch die innere wohlwollende Geneigtheit gegenüber seiner sozialen Umgebung".
Zumindest leitet es sich von "Freund + lich (+keit)" ab. Insofern war mir die Bedeutung "sich verhalten wie ein Freund" auch naheliegend. Top Beitrag!
„So wirklich? Also ich habe im Jusstudium gelernt, dass es drei Normenordnungen gibt, und zwar die Rechtsordnung, Moral (da hast du die Bibel drin) und die Sitte, die gewünschtes Verhalten der Gesellschaft bzw. einer bestimmten Gruppe definiert.
Die Bibel hat mit Moral nicht viel zu tun. Nenne mir eine beliebige Handlung und ich finde dir eine Bibelstelle, die das - spätestens nach genug Auslegung - legitimiert.
Sitte ist gewünschtes Verhalten "der Gesellschaft" ... eine wunderbar klare Definition. Dennoch unterscheiden sich die Sitten oft schon von Dorf zu Dorf.
Das ist deine persönliche Meinung, dass die Bibel nichts mit Moral zu tun hat. Diese ist dir unbenommen, ändert aber nichts daran, dass die Sollensnormen in der Bibel, moralische sind, da sie sich an innere Wertevorstellungen eines jeden Menschen richten. Sie sollten dieses oder jenes tun oder nicht tun, weil .... Jeder muss dann selbst. entscheiden, ob er sich daran halten möchte oder nicht, Und Moral ist, sofern man daran glauben mag, etwas, das aus verschiedenen Standpunkten aus betrachtet und interpretiert werden kann. Für den einen ist ein bestimmtes Verhalten unmoralisch, für den anderen eben nicht. Es gibt keine einheitlichen, homogenen und für alle Menschen einheitlichen moralischen Wertevorstellungen. Und ja, wir leben in einer bunten, vielfältigen Welt mit unterschiedlichen Menschen und Kulturen, die die unterschiedlichen Gebräuche und Sitten pflegen. So soll es meiner Meinung auch sein. Auch hier kann es keine allgemein gültigen Sitten und Gebräuche für jedermann geben. Man sollte die Vielfalt der Sitten und Gebräuche, die die vielen Kulturen auf unserem Planeten hervorbringen, respektieren und als grundsätzlich gleichwertig anerkennen.
„Es ist Sitte, dass man auf eine freundliche Anfrage eine freundliche Antwort bzw. bei Desinteresse, Absage gibt.
Nun, wenn es Sitte ist kannst du dafür sicherlich eine (aktuelle und für den gesamten Joy gültige) Quelle liefern.
Außerdem ist hier wieder der Unterschied zwischen "Anfrage" und "Werbung" zu beachten: Mir ist durchaus aufgefallen, dass du lieber den Euphemismus "Anfrage" statt die treffende Bezeichnung "Werbung" benutzt. Gibt es dafür denn einen Grund - außer, dass es schöner klingt und du dir deswegen Zustimmung davon erhoffst?
Ich verwende den Terminus "Anfrage" weil er aus sprachlicher Sicht meiner Meinung nach zutreffend ist. Während ich das Verhalten, dass eine Person eine andere zum Zwecke des Ausstauschs sozialer Kontakte, sprich dem Kennenlernen, anschreibt, nicht mit dem Wort "Werbung" umschreiben möchte, weil ich diesen Begriff schlichweg für unabgebracht und ungeeignet halte. Ich persönlich kann an Werbung per se nichts Negatives finden. Aber das ist ein anderes Thema. Wesentlich ist jedoch, dass ein Anschreiben, keine für Werbung typische suggerierende Elemente beinhaltet. Wenn zum Beispiel ein Mann hier eine Frau zum Zweck des Kennenlernens anschriebt, wird kein Bedürfniss geweckt, das nicht bereits da wäre. Hinzu kommt, dass es jedem Mitglied des Joy freisteht, nicht angeschrieben zu werden. Ansonsten gilt, wer sich hier anmeldet, der möchte sofern er nichts Gegenteiliges in seinem Profl behauptet, auch angeschrieben werden. Keine der beteiligen Akteure kann im Vorhinein wissen, ob es funkt oder nicht. Daher ist im Fall eines Desinteresses an einer Kontaktaufnahme einne höfliche Absage ein Gebot des Anstandes, des Respekts und der Höflichkeit -keine gesetzlich verankerte Pflicht.
„Trotzdem wäre es wünschenswert, wenn unhöfliches Verhalten wieder stärker in unserer Gesellschaft sanktioniert werden würde.
Unhöflich sein zu dürfen ist ein Recht!
Das, was gesellschaftlich sanktioniert wird, ist in den Gesetzestexten festgelegt. Alle anderen "Sanktionen", wie beispielsweise ein Boykott, sind ausschließlich Privatinteressen.
Und nichts anderes wurde hier bisher behauptet! Weder wurde hier behauptet, dass es einen gesetzlichen Anspruch gäbe, der eine Antwort vorschreibt, noch wurden hier Strafsanktionen gefordert. Trotzdem kennt die Gesellschaft eine Reihe von außerrechtlichen Sanktionsmöglichketen, die weder rechtswidrig sind und kein Eingreifen der Staatsmacht erfordern. Einige Beispiele sind Beschwerden, der Ausschluss aus Gruppen oder Vereinen, unfreundliches Verhalten des Einzelnen wird durch Meidung der jeweiligen Person durch andere sanktioniert etc. Hier im Joy sollte man sich mehr mit den Ursachen beschäftigen als mit den Symptomen der scheinbar um sich greifenden Unhöflichkeit. Generell wäre es aus meiner Sicht wünschenswert, wenn wir wieder freundlicher und respektvoller miteinander umgehen würden. Daher sollte freundliches Verhalten mehr gefördert und unfreundliches Verhalten stärker sanktioniert werden. Deine Argumentation, dass es nur dem Gesetzgeber vorbehalten ist, rechtliche Sanktionen hinsichtlich unerwünschten Veraltens in der Gesellschaft zu setzten, ist richtig, aber zielt im Zusammenhang mit dem Thema dieses Threads ins Leere, das es hier nur drum geht, ob das Ausbleiben einer Antwort (höflichen Absage) auf ein höflich verfasstes Anschreiben grundsätzlich als Unhöflichkeit gewertet werden soll oder eben nicht. Dieser Thread soll sich nicht mit der Frage beschäftigen, ob es gesetzliche Sanktionen für das Ausbleiben einer Antwort geben soll.
„Wenn mich jedoch jemand aufgrund einer freundlichen Anfrage, deren Inhalt sich im Rahmen des Üblichen verfasst wurde, angreift und beschimpft oder mich sogar mich bedroht etc. - muss ich das dann einfach hinnehmen und gefallen lassen, weil ja ich die Verantwortung dafür trage, oder kann ich den Verfasser rechtlich belangen, da er für den Inhalt seiner Drohung trägt?
Kannst du. Beleidigungen, Angriffe und Drohungen sind sowohl nach den Regeln des Joyclubs als auch dem deutschen Recht strafbar. Allerdings obliegt es deiner Bürgerpflicht, diese den zuständigen Stellen (Support bzw. Polizei, Gericht) auch mit zu teilen.
Von jemandem, der angeblich Jura studiert hat, eine sehr blöde Frage. Eine Frage, die ich aufgrund deines Beitrages stellen musste, es ist schön, dass du nun die mangelnde Stingenz deines Beitrages endlich erkannt hast. Im übrigen, es gibt keine blöden Fragen, sondern nur blöde Antworten von noch dümmeren Urhebern!
„Es ist ein Gebot der Höflichkeit in unserer Gesellschaft oder zumindest war es das einmal, dass man auf eine höfliche Anfrage, eine höfliche Antwort/Absage gibt. Es gab zu keinem Zeitpunkt ein Gebot, dass man für das Zustecken eines Geldbetrages jemanden einen blasen müsste.
Anfrage, Werbung
Zum Xten mal die Frage: Woraus - außer aus deiner wiederholten Behauptung dessen - leitest du dieses "Gebot der Höflichkeit" ab?
Mein Beispiel war eher darauf bezogen dass es definitiv unhöflich ist, sich jemandem aufzudrängen und dafür noch eine Gegenleistung, selbst wenn sie sich wertgleich verhält, zu verlangen.
Mag sein,aber dann war dein Beispiel schlecht gewählt, denn für einen „Fuffi“ einen geblasen haben zu wollen, ist wohl kaum wertgleich. Außerdem soll nochmals auf einen ein wesentlicher Faktor, der bisher nicht ausreichend in der Diskussion berücksichtigt wurde, hingewiesen werden. Man kann es so oder so sehen. Es ist unhöflich, dass man jemanden anschreibt, der sich nicht für die Person des Anschreibenden interessiert und noch die Unverschämtheit besitzt, eine Antwort zu verlangen (eigentlich zu erzwingen). Ja, so eine Sichtweise ist legitim und eigentlich gerechtfertigt. Warum sollte ich auch jemanden antworten, den ich nicht kenne und mich einfach anschreibt, obwohl ich ihn nie dazu aufgefordert habe. Doch in diesem Thread geht es nicht um solche Fälle. Es geht darum, dass Mitglieder des Joy, einer Plattform, in der die Mitglieder erotische Kontakte suchen, es ein Gebot der Höflichkeit sein sollte, dass wenn man als Mitglied angeschrieben wird, und man dies nicht ausdrücklich im Profil als unerwünscht deklariert hat, zumindest die Höflichkeit besitzt, freundlich abzusagen. Denn wer sich hier anmeldet, ein Profil erstellt und nicht ausdrücklich darauf hinweist, dass er nicht angeschrieben werden will, der muss damit rechnen, hier von Mitgliedern, die Kontakte suchen, angeschrieben zu werden. Dies ist ein wesentlicher Zweck dieses Forums! Sich dann vielleicht noch belästigt zu fühlen, in einem Forum, dass zur Anbahnung erotischer Kontakte dient, ist dann wohl nur mehr ein schlechter Scherz. Das wäre so, als ob ein Unternehmen einen Job ausschreibt und sich dann beschwert, dass sich jemand bewirbt. Damit ist auch das Argument bezüglich des Vergleichs eines Anschreibens und Formen von Werbung widerlegt. Ich kann nicht auf der einen Seite mich anmelden mit dem Wunsch angeschrieben zu werden und auf der anderen Seite mich dann darüber beschwerden, dass ich angeschrieben werde.
„Anderen Personen, die nicht zu deinem Freundeskreis zählen, verhält du dich eher unfreundlich und abweisend und antwortest ihnen nicht, da du ihre Anfrage als Belästigung betrachtest.
Wie kommst du darauf, dass es nur diese beiden Möglichkeiten - freundlich oder unfreundlich - gibt?
Ich kann mich anderen Personen gegenüber beispielsweise fair verhalten - was etwas völlig anderes als (un)freundlich ist. Ich kann mich ebenso ignorant, tolerant, akzeptant verhalten. Und sicherlich noch einiges mehr, was nicht in diese beiden Kategorien fällt.
Was willst du jetzt damit aussagen? Das Thema dieses Threads leutet: "Ist es unhöflich, nicht zu antworten". Es lautet nicht: "Welche Möglichkeiten, jemanden zu antworten, gibt es." Also in diesem Sinne!
„Jedoch riskierst du, dir bei den Fremden einen schlechten Ruf zu erwerben und sie werden es dir ggf., gleichtun.
Oh ja bitte, darauf warte ich doch die ganze Zeit! Ich versuche, hier sachlich und fundiert zu argumentieren und bekomme als Erwiederungen immer wieder nur Behauptungen und immer wieder Scheinargumente vorgesetzt.
Ganz ehrlich? Das langweilt! Du versuchst es zwar, aber du tust es allzu oft nicht! Also von daher, solltest du nicht mit Steinen werfen, wenn du selbst im Glashaus sitzt! Falls du dich durch diesen Beitrag persönlich angesprochen fühlst, wäre das bedauerlich. Dass "du" in meinem Beitrag dient nur als Beschreibung eines abstrakten Beispiels und bezieht sich nicht auf deine Person. Kein Mitleid habe ich jedoch, wenn du dich darüber beschwertst, dass du dich hier bereits langweilst. Es steht dir frei, ob du dich hier einbringst oder eben nicht. Das Gaudium deiner Person ist nicht Sinn und Zweck dieses Threads.
„Schon sind wir bei der Sitte. Dem Gesetzgeber interessiert das nicht die Bohne, denn das hat es auch nicht, denn die Grundrechte verbieten es, dass sich der Staat in solche Angelegenheiten einmischt. Jedoch auch der Staat greift auf Sitte und Moral zurück und versucht durch diese, menschliches Verhalten zu beeinflussen z.B. in Schule. Anders wäre ein Zusammenleben in der Gesellschafft nicht möglich. Und deshalb gibt es auch kein Gebot, auf Werbung zu antworten, weil es in unserer Gesellschaft nicht zu einer Sitte (geworden) ist.
Das stimmt nicht ganz. Verstoßen Sitten gegen Gesetze oder gar Grundrechte ist deren Ausübung oft verboten - selbst das Traditionsargument hilft hier immer häufiger nicht (Stichwort: Vereine, die traditionell nur ein Geschlecht aufnehmen).
Zudem ist es Aufgabe des Staates, auf derart wankelmütige Pfeiler wie "Moral" und "Sitte" bei der Gesetzgebung keine Rücksicht zu nehmen. Die schlimmsten Gesetze sind oft jene, die sich genau darauf stütz(t)en (Stichwort: §175, der "Schwulenparagraph").
Es wird von vielen, auch staatlichen, Stellen sogar explizit davor gewarnt, auf Werbung zu antworten (Stichwort: Kaffeefahrt). Insofern ist das Antworten auf Werbung eher als Un-Sitte zu werten.
Das mag wohl sein, trotzdem gehen Sitte und Moral zumindest indirekt in die Rechtsordnung ein. Auch die Rechtssprechung ändert sich in vielen Fällen im Laufe der Zeit, aufgrund veränderter moralischer Vorstellungen oder einem geänderten Sittenbild in der Gesellschaft. Niemand hat behauptet, dass Moral und Sitte über dem Gesetz stehen würden, sondern viel mehr, dass sie auch Normenordnungen sind, die neben der Rechtsordnung menschliches Verhalten beiinflussen können.