Und es kommt noch besser:
Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz garantiert die freie Entfaltung der Persönlichkeit.
Dies geschieht zum einen durch die allgemeine Handlungsfreiheit, zum anderen in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht bzw. das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Die Entfaltung der Persönlichkeit stellt ein erstrebenswertes, wenn nicht sogar das höchste Gut im Rahmen einer radikal humanistischen Weltanschauung dar.
Nach dem Sinn des Grundgesetzes haben die Damen und Herren Politiker hier ganz dünnes Eis, wenn sie versuchen, gegen diese Normen zu verstossen. Das lassen wir uns nicht gefallen. Wir haben sogar die Pflicht, unser Grundgesetz zu verteidigen !
Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz garantiert die freie Entfaltung der Persönlichkeit.
Dies geschieht zum einen durch die allgemeine Handlungsfreiheit, zum anderen in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht bzw. das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Die Entfaltung der Persönlichkeit stellt ein erstrebenswertes, wenn nicht sogar das höchste Gut im Rahmen einer radikal humanistischen Weltanschauung dar.
Nach dem Sinn des Grundgesetzes haben die Damen und Herren Politiker hier ganz dünnes Eis, wenn sie versuchen, gegen diese Normen zu verstossen. Das lassen wir uns nicht gefallen. Wir haben sogar die Pflicht, unser Grundgesetz zu verteidigen !