*******ike:
Wie beschränkt muss man sein wenn man einen Unterschied macht zwischen den Aussagen: "in meinen Augen bist du ein Arschloch.." und "du bist ein Arschloch"
In Foren wird oft versucht eine Beleidigung als freie Meinungsäußerung zu verkaufen. Ich Empfehle dann gerne bei der nächsten Verkehrskontrolle folgendes zu sagen: "Herr Wachtmeister, es soll keine Beleidigung sein, aber für mich sind sie ein Arschloch." Dazu hätte ich gerne dann noch den Gerichtstermin, denn ich würden gerne hören wie derjenige dann versucht dem Richter klar zu machen, das das freie Meinungsäußerung ist.
ABER
*******ike:
Das ist eine so scheinheilige Doppelmoral, die einem gepaart mit Machtbefugnissen an schlimmste Zeiten deutscher Schreibtischtäter-Vergangenheit zurück erinnern lässt.
Solltest du damit auf deutsche NS- oder Stasi-Vergangenheit anspielen, so halte ich dies für unangemessen, und zwar deren Opfern gegenüber. Soo verfolgt bist du nicht.
Ansonsten finde ich es etwas kindisch wenn man gleich das Handtuch wirft und austritt, wenn man den Wind mal ein bisschen von vorne kriegt.