Chaetzli
nun ja ... nicht falsch, aber sicher nicht richtig.
Es darf darüber geschrieben werden, sofern man den GV ohne Kondom ablehnt, verurteilt und mit markigen Worten verdammt. Aber es ist eben nicht gestattet, es positiv zus sehen, danach zu suchen, es pro zu beurteilen. Man darf in seinem Profil nicht AO propagieren, nicht AO suchen. Man darf auch im Dater und im Forum oder Gruppen nicht nach AO-Kontakten suchen. AO ist ein absolöutes NoGo-Thema, das nur verurteilt werden darf. Das ist die einzige "Freiheit", die der JC gestattet, um seine Politik zu unterstützen.
Wir wissen sogar, dass vor einigen Jahren Mitglieder gelöscht wurden, weil sie offen zu ihren AO-Neigungen gestanden sind. Wir wissen von Fällen, wo Mitglieder rigide gelöscht wurden mit harschen, fast beleidigenden Hinweisen. Meinungsfreiheit???
Wobei wir das Verbot, wie schon geschrieben wurde, als verantwortungslos und falsch sehen. Denn so wird ausgegrenzt und vor allem, es wird dem "Betrug", dem "Verschweigen" das "Umgehen" geradzu beschworen, verlangt. Was passiert also trotz oder wegen des Verbots: Es wird umgangen, mit Wortspielen, Buchstabenspielen, Umschreibungen und und und.
Die Hysterie "AO" ähnelt so manchen verurteilenden Diskussionen früherer Jahre. Die Ausgrenzung ähnelt jenen der Homosexuellen, Schwangerschaftsabbrüchen und weiteren ....
Und zur Meinungsäußerung allgemein... .... @ FrenzyExplorers
sicher muss man aufpassen. Vieler verwechseln gerne Meinungsfrechheit mit Meinungsfreiheit. Da ist der JC und seine vor allem angestellten Mitarbeiter gefordert. Auch wenn es gern auf die freien Helfer (Moderatoren und Gruppenleiter) abgeschoben wird. Aber ...
Ein Thema zu verbieten, zu untersagen, das spricht gegen die Meinungsfreiheit. Und da ist auch ein Forum nicht ganz so befreit. Denn der JC kann sich nicht mal so nebenbei über das Gesetz hinwegsetzen und es missachten. Auch der JC muss Grundrechte aus der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland beachten. Schon allein aus der Tatsache ergebend, dass der Sitz des Servers und der Firmensitz eben in Deutschland ist. Und demnach müssen die Grundrechte und GEsetze der Bundesrepublik Deutschland eingehalten werden.
Sicher kann man es versuchen, notfalls wirkt aber die auch in den AGB des JC festgehaltene salvatorische Klausel. Wird ein Beitrag also zensorisch gelöscht, könnte der Verfasser gegen diese Maßnahme Rechtsmittel einlegen. Und in so manchem Fall wär es sicher interessant, wie der Gesetzgeber, in dem Fall ein Gericht, entscheiden würde. Zum Glück für den JC scheuen die Mitglieder jedoch die Kosten und den Aufwand.
LG AM