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Unkenntlich gemachte Profilfotos

**********_Mind Paar
13.166 Beiträge
fisinho
10. Grundsätzlich darf das ja natürlich jeder für sich entscheiden. Außerdem will ich ja auch was zum spielen haben wenn es irgendwann so ein App gibt.

Also ist damit zu rechnen, daß Du eine solche App auch nutzen würdest! Du redst also bei den Machenschaften von dem, wie Du es handhaben und nutzen würdest ...???

Gut zu wissen!!!


Unabhängig davon, das "Risiko" entdeckt zu werden besteht und wird eben nie verhindert werden können. Und wen dem so ist, dann sollte man dazu auch stehen. Denn noch ist es kein Verbrechen..... aber solang mit eben der Angst so hantiert wird, Schreckensszenarien darstellt werden, Panikmache betrieben wird, die so grauenhaft schrecklich sind, man sich so selber ja fast als Swinger und/oder erotisch aufgeschlossnen Menschen sich selber verurteilt, kriminalisiert udn sogar zugibt, es auch selber tun zu würden .....


Da hilft nur eins: Alle Bilder löschen und sich nie wieder dartellen, weder optisch oder realistisch. Denn der Nachbar, Kollege, Freund, Neider oder wehr auch immer könnt ja auch vor einem Club stehen und fotografieren, wer da um Eintritt bittet ... *zwinker*

Wir würden dennoch keine Blind-Dates eingehen. Dann eher gar keine Dates... Ausnahmen tralala usw lassen wir mal dahin gestellt sein ... *zwinker*


Das Internet, seltsamerweise sind die deutschen User da einer gewissen anwederschizophrenen "Paranoia" erlegen.... StreetView zeigt es ja. Und was bringt es .... es wird auf Deubel heraus genutzt um zu erkennen, wer da.... Aber wehe man selber ..:!!!

LG and have Fun *zwinker*
Klar würde ich so eine App nutzen. Genauso wie ich google nutze. Und vermutlich bin ich da kein Einzelfall. Ist doch nicht ungewöhnlich, dass msn neugierig ist auf den neuen Kollegen, Nachbarn, etc. Und damit meine ich nun keineswegs nur den Swingerhintergrund.
Auch wird jeder Personalchef irgendwann die Bewerberfotos scannen. Und so kann erfahren, ob der potentielle MA in seiner Freizeit Halma spielt oder eben andere Dinge tut. Think about.
********Paar Paar
3.518 Beiträge
@****nho:
@****mel
Es ist allein eure Sache, Meinungen hier in die Abteilung Panik einzusortieren. Der aufmerksame Leser wird sich aber auch ohne eure rethorische Ergüsse ein Bild machen können.
Also zurück zu den Fakten.
...

9. Ich bin deswegen keineswegs panisch, sondern nur so realistisch, dass ich eben nicht alles von mir im Internet preisgebe.
10. Grundsätzlich darf das ja natürlich jeder für sich entscheiden. Außerdem will ich ja auch was zum spielen haben wenn es irgendwann so ein App gibt.

Du kannst Dir von uns aus auch ruhig woanders dran spielen, das ist uns völlig Latte...

Aber deine Aufzählung der ganzen Punkte zählt genauso zum Thema Panikmache, nur finden wir dann eben den Nachsatz unter Punkt 9 schon richtig lustig!

Und was wir wann wie und wieso kommentieren ist immer noch unsere Sache und Du wirst es im leben nicht hinbekommen es irgendwem zu verbieten, seine Mein ung zu sagen oder wie Du es ausdrückst Ergüsse zu verbreiten *lol*

Das was Du da in deiner Liste abgelassen hast, ist nicht weniger ein Erguss, den wir nicht wissen wollten (Wir können eben nur für uns sprechen und nicht wir Du auch für alle anderen, ist halt erstaunlich was manche können *gg* )

Und wennmein Chef meint er muss ein Bild von mir mit Daten im Internet abgelichen ist es seine Sache, aberb was ich in meiner Freizeit mache ist immer noch mein Ding und da kann er sich auf den Kopf stellen!

LG...
******aer Paar
1.064 Beiträge
Also, wir haben uns gestern in dieser Gruppe angemeldet und natürlich erst einmal viel gelesen.

Dieser Thread hat mich doch sehr erschrocken......

Ist es nicht jedem freigestellt, ob er sich sofort zu erkennen gibt oder nicht???

Uns ist es aus beruflichen Gründen auch nicht möglich!! In führender Position ist es z.B. nicht von Vorteil, wenn die eventuellen devoten Neigungen bekannt sind..... viele können damit nicht umgehen und schon gar nicht zwischen beruflich und privat unterscheiden!!!

Muss man sich deshalb beschimpfen und in der Art angehen wie es hier geschieht? Ein Gesicht im Profil zu verbergen ist nicht so schlimm, als das man die Beleidigungen / Beschimpfungen in diesem Thread rechtfertigen könnte.

Wir sind doch alle hier um Spaß zu haben *kissenschlacht*

Sorry, das ist nur MEINE persönliche Meinung.

LG Anja
********iebe Mann
10.679 Beiträge
Und wennmein Chef meint er muss ein Bild von mir mit Daten im Internet abgelichen ist es seine Sache, aberb was ich in meiner Freizeit mache ist immer noch mein Ding und da kann er sich auf den Kopf stellen!
Rein theoretisch gebe ich dir recht, rein praktisch ist es aber egal, wenn ein Grund vorgeschoben wird und trotzdem die Kündigung ins Haus flattert.
Immer die selben die bis zum Erbrechen das letzte Wort haben müssen.
Finale Weisheit mein ich fast.

Lasst doch mal den Usern ihre Meinung einfach stehen und akzeptiert.

Genießt das Leben und die Lust anstatt so gefrustet zu sein.

Peace Out
MrWild
********Paar Paar
3.518 Beiträge
Rein theoretisch gebe ich dir recht, rein praktisch ist es aber egal, wenn ein Grund vorgeschoben wird und trotzdem die Kündigung ins Haus flattert.

Wenn Dir der Chef kündigen will, dann ist dem jeder Grund recht!
Da braucht er keine komplizierte Software, sondern sucht sich andere Gründe! Wenn er aber auf die Art kündigt, geht man zum Arbeitsgericht und dann darf der Chef gucken wo er bleibt!
Was Du in deiner Freizeit machst, welche Neigungen Du auslebst (außer verbotene, klar!) und welchen Hobbies Du fröhnst, kann dem Chef egal sein!

Deswegen geht der Schutz der Persönlichkeit sogar so weit, dass unzulässige Fragen nicht wahrheitsgemäß beantworten müssen, also ganz bewusst falsch beantwortet werden dürfen. Eine falsche Antwort hat für den Bewerber - von wenigen Ausnahmen abgesehen - keine rechtlichen Folgen. Damit billigt die Rechtsprechung dem Bewerber also quasi ein „Notwehrrecht“ zu und sanktioniert all zu große Neugier von Arbeitgebern mit dem Recht auf Lüge.

Die Fragen im Einzelnen:

1. Schwangerschaft

Fragen nach der Schwangerschaft einer Bewerberin sind unzulässig, und zwar unabhängig davon, ob sich auf die freie Stelle nur Frauen oder auch Männer beworben haben. Früher stand die Rechtsprechung auf dem Standpunkt, dass die Frage nach der Schwangerschaft dann zulässig sei, wenn mutterschutzrechtliche Beschäftigungsverbote bestehen (z.B. Anstellung in Nachtarbeit oder gesundheitsgefährdende Labortätigkeiten). Das BAG hat aber entschieden, dass die Frage nach einer Schwangerschaft selbst dann unzulässig ist, wenn einer Beschäftigung der Frau von vornherein ein mutterschutzrechtliches Beschäftigungsverbot entgegensteht.

2. Krankheiten

Fragen nach Krankheiten sind grundsätzlich unzulässig, wenn dies nur zur generellen Abfrage des Gesundheitszustandes erfolgt. Fragen nach dem Gesundheitszustand sind nur insoweit zulässig, wie sie die Einsatzfähigkeit des Arbeitnehmers auf den vorgesehenen Arbeitsplatz betreffen. Ein Beispiel hierfür sind Allergien gegen Stoffe, mit denen der Arbeitnehmer auf der zu besetzenden Stelle zwangsläufig in Berührung kommen würde.

3. HIV-Infektion

Fragen nach einer HIV-Infektion (also vor Ausbruch der Krankheit) sind ebenfalls nur dann zulässig, wenn sie auf die sachgemäße Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten Auswirkung haben können. Hier besteht ein Fragerecht vor allem bei sämtlichen Heilberufen (Ärzte, Krankenschwestern, Hebammen usw.), und zwar wegen des Blutkontakts.

4. Schwerbehinderung

Fragen nach der Schwerbehinderung sind nach der Rechtsprechung des BAG (noch) zulässig. Seit Inkrafttreten der EG-Gleichbehandlungsrichtlinie vom 27.11.2000 und deren Umsetzung in § 81 Abs. 2 SGB IX trifft diese Rechtsprechung jedoch verstärkt auf Kritik in der Rechtslehre und der unterinstanzlichen Rechtsprechung. Es wird gefordert, die zulässigen Fragen nach Schwerbehinderung und Schwerbehinderteneigenschaft auf die Fälle zu beschränken, in denen der Arbeitgeber aufgrund des arbeitsplatzbezogenen Anforderungsprofils ein besonderes Informationsbedürfnis hat. Es ist nicht auszuschließen, dass hier in absehbarer Zukunft eine Rechtsprechungsänderung erfolgt.

5. Vermögensverhältnisse

Fragen über die Vermögensverhältnisse des Bewerbers sind nur zulässig, wenn ein berechtigtes Informationsinteresse des Arbeitgebers aufgrund der Eigenart der zu besetzenden Stelle besteht, z. B. beim Kassierer einer Bank oder bei Arbeitnehmern in sonstigen Vertrauenspositionen. Ansonsten ist die Frage aber grundsätzlich unzulässig.

6. Vorstrafen

Auch nach Vorstrafen darf der Arbeitgeber nur fragen, soweit dies für die Art der zu erbringenden Arbeitsleistung von Bedeutung ist. Hierzu gehören z. B. Vermögensdelikte bei Kassierern oder Verkehrsstraftaten bei Berufskraftfahrern. Das gleiche gilt für sonstige Fälle, wenn eine Vorstrafe oder ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren Zweifel an der persönlichen Eignung des Arbeitnehmers aufkommen lassen. So hat das BAG beispielsweise die Frage nach einem Ermittlungsverfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern bei einem Bewerber um einen Arbeitsplatz als Erzieher in einem Kindergarten für zulässig gehalten.

Offenbarungspflicht des Bewerbers

Eine Offenbarungspflicht ohne entsprechende Frage des Arbeitgebers trifft einen Bewerber nur in Ausnahmefällen. Grundsätzlich ist es nämlich Sache des Arbeitgebers, die für die Einstellung aus seiner Sicht maßgeblichen Umstände aufzuklären. Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG ist daher Voraussetzung für eine selbstständige Auskunftspflicht des Arbeitnehmers, dass die fraglichen Umstände dem Arbeitnehmer die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Leistungspflicht unmöglich machen oder jedenfalls sonst für die arbeitsvertraglichen Verpflichtungen von ausschlaggebender Bedeutung sind.
Bejaht wurde beispielsweise eine Offenbarungspflicht des Arbeitnehmers in Bezug auf bestehende einschlägige Wettbewerbsverbote.
Auch wenn der Arbeitnehmer demnächst eine Haftstrafe antreten muss und aus diesem Grund am Arbeitsantritt voraussichtlich gehindert sein wird, muss er dies offenbaren.

Quelle: http://www.rechtstipps.net/pub/334/vorstellungsgespraech-unzulaessige-fragen.html

So jetzt werden natürlich erst einmal wieder ein paar angelaufen kommen und mit einem schiefen grinsen rufen: "Ach bleib doch mit solchen Aussagen weg..." oder "Naive Laien und große Klappe" *lol*

Nur ich habs nicht verfasst sondern das sind Zitate dessen, was andere geschrieben haben!

Also wie gesagt, wenn Dir der Chef kündigen will, dann sucht er sich viel einfacher nen Grund, aber geht nicht bei und durchforstet das Internet um zu gucken auf welchen Seiten Du deinen nackten Hintern hinhälst und fragst, wer sich mit Dir für ein Schäferstündchen trifft...

Sooooo langsam aber sicher, sind wir mittlerweile Meilenweit vom Ursprungsthema entfernt, in dem es heißt:

Unkenntlich gemachte Profilfotos
Hallo zusammen,

würdet Ihr Kontakt zu Mitgliedern mit unkenntlich gemachten Profilfotos aufnehmen?

Warum wird das getan?

Ist das hier in diesem Forum nötig, wenn ich nichts zu verstecken habe?

Lieben Gruß...
****o81 Mann
46 Beiträge
Auch wir
zeigen uns erst wenns ernst wird,und das wird sich auch so schnell nicht ändern!


lg
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