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Bruder & Schwester

Bruder & Schwester
Habe es in ähnlicher Form in einem anderem Forum gelesen.. Wie steht ihr dazu...

Wenn eurer Partner auf die Idee käme mit eurem Bruder oder Schwester was anzufangen, ist das ein absolutes NO GO für euch oder habt ihr da Schmerzgrenzen?? Ist z.B. Küssen erlaubt oder würdet ihr sogar mit mit beiden einen Dreier machen?? Wer hat sogar eine solche Beziehung von euch??

Was wäre das Pro und Contra für sowas? Wer ist der Meinung wahre Liebe gibt es nur unter Geschwistern?Wie denkt ihr darüber?? Wer hat sowas schon erlebt und wie verhält man sich in einer solchen Situation?? Wer von euch hatte schon mal bzw. hat immer noch eine Sexbeziehung mit seinen Geschwistern??

Ist ja eine nicht Alltägliche Konstellation..
also sowas ist für mich krank was mit der eigenen fam anfangen.sowas geht ja nun garnicht.
****nLo Mann
3.700 Beiträge
Re: Bruder & Schwester
Wenn eurer Partner auf die Idee käme mit eurem Bruder oder Schwester was anzufangen, ist das ein absolutes NO GO für euch oder habt ihr da Schmerzgrenzen??
Man muss doch nicht mitmachen?

Ist z.B. Küssen erlaubt oder würdet ihr sogar mit mit beiden einen Dreier machen??
Sexuelle Interaktion mit Geschwistern ersten Grades?
Könnte mir vorstellen, dass sowas verboten ist? Inzest?

Wer ist der Meinung wahre Liebe gibt es nur unter Geschwistern?
Nö, "wahre Liebe" gibt es nicht.
*********efer Paar
2.314 Beiträge
Wer von euch hatte schon mal bzw. hat immer noch eine Sexbeziehung mit seinen Geschwistern??

Diese Frage ist äußerst grenzwertig. Habe die augenblickliche Rechtsprechung nicht im Kopf, war aber der Meinung, daß dies rechtlich untersagt ist. Somit sollte dies auch hier nicht weiter erörtert werden, da dies dann wohl ein Straftatbestand ist.

Bei Schwager odere Schwägerin ist dies dann ja wohl anders, da nicht genetisch verwandt.

Aber auch hierbei gilt dies für uns als No Go, obwohl Bernd sein Bruder durchaus lecker wäre. Aber so ist das doch oft mit verbotenen Früchten, sie hängen am Baum und locken, und wenn man reinbeißt war der Wurm meist schneller *gg*
Ich finde das vollkommen okay *g*
Ich denke auch das dieses Thema sehr grenzwertig ist.

Ein kleiner Auszug aus dem StGB

§ 173 Beischlaf zwischen Verwandten



(1) Wer mit einem leiblichen Abkömmling den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; dies gilt auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis erloschen ist. Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen.

(3) Abkömmlinge und Geschwister werden nicht nach dieser Vorschrift bestraft, wenn sie zur Zeit der Tat noch nicht achtzehn Jahre alt waren.


Ich schließe hiermit dieses Thema an dieser Stelle

LG
MOd.
Amaunet
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