Rechtliche Betrachtung des § 173 Abs.2 StGB
Der Beischlaf zwischen Verwandten ist in § 173 StGB geregelt.Dort steht im §173 Abs.2 „ Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen."
Nun kommt es auf die Auslegung des Begriffs „Beischlafs“ an. Also auf die Tathandlung.
Der BGH erkennt den „vollendeten Beischlaf“ als Tathandlung an und hat die Definition im Rahmen der Vergewaltigung § 177 StGB (Nötigung; Vergewaltigung) folgendermaßen definiert:
„Der Beischlaf ist mit dem Eindringen des männlichen Gliedes in die Scheide vollendet.
Der BGH geht seit BGH 16,175 in stRspr. Davon aus, dass wegen der Möglichkeit der Schwangerschaft der Kontakt des männlichen Gliedes mit dem Scheidenvorhof zu des Beischlafs ausreicht (BGH 37,154; MDR 90)
Also andere sexuelle Handlungen werden von § 173 StGB nicht erfasst. Darüber hinaus gibt es noch die Grundrechte, die freie Entwicklung der Persönlichkeit gewährleisten sollen Artikel 2 GG. Darunter zählt auch die sexuelle Selbstbestimmung.
Ich finde es nicht gut, dass der Beitrag gesperrt wurde, da diese rechtliche Reglung vor allem moralische Aspekte behandelt und sehr streitig ist, wenn z.B. Geschwister sich verlieben und erst später erfahren, dass sie Geschwister sind oder ob es wirklich Gengeschädigte Kinder daraus resultieren können. Wie sieht es dann mit dem Schadensersatz aus des Kindes ? usw.
Es gab auch schon klagen deswegen am Bundesverfassungsgericht.
Also wir sollten das Thema niveauvoll behandeln, weil es Diskussionsbedürftig ist und verschiedene Aspekte mit einfließen sollen.
Wenn sich die obersten deutschen Gerichte mit so einem Thema auseinander setzen, dann sollten wir es auch.
LG =)
PS: Ich hoffe ich habe das rechtliche einigermaßen verständlich erklärt. Da ich eigentlich Zivilrechtler bin