Dann vielleicht noch ...
... liebe @****eka, der Hinweis, dass inhaltlich eine Telefonüberwachung bei dem Verdacht auf eine schwere Straftat schon angeordnet werden darf. Also nicht nur Vorratsdatenspeicherung, sondern es darf auch in begründeten Fällen auf richterliche Anordnung ein Telekommunikationsüberwachung durchgeführt werden.
Dies soll's aber auch gewesen sein.
LG
Cabal