Mehr brandheiße Inhalte
zur Gruppe
Safer Sex
1031 Mitglieder
zum Thema
Sicherheit in der Partnerschaft - ein Lustkiller?283
Gerne möchte ich hier eine These von mir in die Diskussion geben.
zum Thema
Konsens - Grenzen, Sicherheit, Freiheit, Spaß - Deutschland (26.02.2024)26
Einverständnis: Im sexuellen Kontext ist Konsens, als das…
Das Thema ist für dich interessant? Jetzt JOYclub entdecken

Sicherheit vor Freiheit?

Dann vielleicht noch ...
... liebe @****eka,
der Hinweis, dass inhaltlich eine Telefonüberwachung bei dem Verdacht auf eine schwere Straftat schon angeordnet werden darf. Also nicht nur Vorratsdatenspeicherung, sondern es darf auch in begründeten Fällen auf richterliche Anordnung ein Telekommunikationsüberwachung durchgeführt werden.
Dies soll's aber auch gewesen sein.

LG
Cabal
********sign Frau
6.854 Beiträge
Antwort
Heute habe ich Antwort von meinem MdB bekommen.

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 9. November 2008 in dem Sie Ihre Bedenken zum "Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen
Terrorismus durch das Bundeskriminalamt (BKA-Gesetz)" äußern.

Im Vermittlungsausschuss wurde vereinbart, dass das BKA im Rahmen seiner Aufgaben zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus auch für die Aufgabe der Straftatenverhütung nur in den Fällen zuständig ist, in denen eine länderübergreifende Gefahr vorliegt, die Zuständigkeit einer Landespolizeibehörde nicht erkennbar ist oder die oberste Landesbehörde um die Übernahme ersucht hat.

Die Eilfallregelung bei der Online-Durchsuchung wurde ersatzlos gestrichen. Eine solche Maßnahme kann demnach nur auf Antrag des Präsidenten des BKA oder seines Vertreters durch Gericht angeordnet werden. Die bei einer rechtmäßigen Online-Durchsuchung erhobenen Daten sind nicht erst im Streitfall, sondern von vorneherein unter der Sachleitung des anordnenden Gerichts unverzüglich vom Datenschutzbeauftragten de BKA auf Inhalte durchzusehen, die den Kernbereich privater Lebensgestaltung betreffen und sodann unverzüglich zu löschen. Die Verwertung solcher Daten ist nicht zulässig. Die Vorschriften zum Zeugnisverweigerungsrecht bleiben unverändert.

Diese Regelung zur Gefahrenabwehr halte ich für eine angemessene Lösung um sowohl den sich verändernden Sicherheitsbedürfnissen der deutschen Gesellschaft als auch den Freiheitsrechten des Einzelnen Rechnung zu tragen.

Mit freundlichen Grüßen

Ob das nun der Bringer ist... bleibt abzuwarten!
Liebe Siedom

das ist doch das was Viele wollten. Keine Beschneidung der freiheitlichen Rechte, auch auf die Gefahr hin, dass die Sicherheit darunter leidet.

Die Regierung hat sich nicht durchgesetzt, die Gegner des BKA-Gesetzes aber auch nicht. Was dabei rausgekommen ist, ist eine Halbheit in der Sicherheit, bei weiteren Beschneidungen in den freiheitlichen Rechten. Somit ist wieder einmal Keinem gedient.

Business (Er)
*****har Paar
41.020 Beiträge
So ist sie nun mal ...
... unsere Gesellschaft:

Nicht Halbes und nichts Ganzes, immer halbherzig, niemals klar entschieden Position beziehen, immer für alles offen sein, stets tolerant, niemals Nägel mit Köpfen machen (weder in die eine noch die andere Richtung), notfalls sogar das Böse irgendwie für gut halten, alles akzeptieren ...

"Passt schon!", sagt man dazu bei uns.

(Der Antaghar)
********sign Frau
6.854 Beiträge
das eine...
... ist, was sie schreiben, das andere, was sie machen. Immerhin wissen wir jetzt besser, daß wir verarscht worden sind. Wie immer.

Kein gutes Gefühl!!!!
*****har Paar
41.020 Beiträge
@ siedom50
Hast Du jemals was anderes geglaubt?

Das ist schon seit Hunderten von Jahren so, Du Liebe!

(Der Antaghar)
********sign Frau
6.854 Beiträge
Immerhin hat er mich informiert. Wenngleich er mich als HERR angeschrieben hat! Mein richtiger Vorname klingt auch so sehr männlich!

Aber Frauen traut man wohl keine politische Initiative zu! Und keine eigene Meinung... DAS gibt mir auch zu denken!!!!
Prima
Ist doch alles in Ordnung.

Die schnelle Abwehr, aber auch Prävention bei länderübergreifenden Gefahren ist gewährleistet und der Gefahr willkürlicher Eingriffe ist durch richterliche Kontrolle ein Riegel vorgeschoben. Da kann man insoweit sinnvoller Weise nicht meckern und es zeigt, dass wir in einem wehrhaften, demokratischen und sozialen Rechtsstaat leben. Wenn Kompromisse geschlossen wurden, sollte man nicht zurückschauen. Da ist die Vergangenheit begraben. Also schaut man in die Zukunft und dort erwartet uns das pralle Leben. Einfach herrlich.

Cabal
@ Antaghar
Ja mein Guter so ist es eben. Der Erste fühlt sich ungeschützt, der Zweite trotzdem gläsern und ausgehorcht, der Dritte verkauft so eine Halbheit die niemanden so richtig nutzt, als demokratische Herrlichkeit.

Der Lachende "Vierte" sind die Typen, die Terror weiterhin ungeschützt Terror verbreiten können. So verkommen die westlichen Staaten zur Lachnummer.

Business (Er)
Der Unterschied ...
... besteht jedoch darin, dass der Erste und Zweite eine Sorge nur fühlen, obwohl diese unbegründet ist. Bei der richterlichen Kontrolle aber handelt es sich um eine Tatsache. So war Guantánamo ehedem auch einer richterlichen und damit rechtsstaatlichen Kontrolle weitgehend entzogen. Obama’s Entscheidung ist ja hinlänglich bekannt.
********lack Frau
19.363 Beiträge
Hier Guantánamo mit dem BKA Gesetz als das Gleiche zu sehen, ist das Gleiche wie Äpfel und Birnen als das Gleiche anzusehen.
Ich sehe es nicht so, dass die Sorgen des Ersten und des Zweiten nur gefühlt und unbegründet sind.

Ein Gesetz wird nicht dadurch besser, dass man es schön redet.

Business (Er)
Er ...
... kann es anscheinend nicht lassen.
@**b
Nachdem sich die Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat durch die Hessenwahl weiter verschoben haben, könnte ich mir vorstellen, dass die FDP hier ein Wörtchen mitreden möchte. Sie waren es ja auch die bemängelten, dass die richterliche Kontrolle im BKA-gesetz so rudimentär geregelt bzw. nicht geregelt worden ist.

Und richterliche Kontrolle ist richterliche Kontrolle, also identisch und keine Äpfel und Birnen. Außerdem sind die letzten beiden Früchte und die Früchte eines Rechtsstaates sind Kontrollen durch die Gerichte.
@ Caballito
Du magst über das BKA-Gesetz in der jetzigen Form frohlocken. Okay, ist dein gutes Recht.

Ich halte das BKA-Gesetz für zu lasch, für eine Halbheit, für wirkungslos.

Du magst Gemeinsamkeiten zwischen Guantánamo und dem BKA Gesetz sehen. Dein gutes Recht.

Ich sehe diese nicht.

Du wirst in der dir eigenen Toleranz sicherlich tolerieren können das es auch andere Meinungen als deine gibt. Dafür vielen Dank.

Business (Er)
********lack Frau
19.363 Beiträge
@***al

Mag sein, aber der erneute Versuch etwas so zu ändern, daß letztlich das Endergebnis zählt und man an die Daten kommt, die der BKA haben will, sind fragwürdig.
Umgeht man somit nicht mit geänderten Vorgaben den Weg über den Richter?


BTW
Das neuste Video zeigt auf, daß Informationen auch nicht weiter helfen.
Der junge Mann, der droht und sehr gut Deutsch spricht, ist bekannt, sein Aufenthaltsort auch, daß er Deutschland droht und das öffentlich, kann man sich ansehen.
Aber vereitelt das dann Anschläge? Diese Angaben sind doch schon umfangreich.
Oder geht das BKA wirklich davon aus, daß die Terroristen keine anderen Wege kennen, als das Internet?

Rene
@Business1997
Mit "Er" warst nicht du, sondern unser Innenminister gemeint. Ich bin nämlich den Hinweis von Rene nachgegangen und dort wird auf seine neue Initiative hingewiesen.
@ Caballito
Hatte mich auch nicht wegen des "Er" angesprochen gefühlt.

Business (Er)
@**b
Dies wird ein ewiges Zerren um mehr Möglichkeiten zur Kontrolle der Bürger bleiben. Es ist seine Aufgabe und er sucht immer wieder nach Mehrheiten. Auch sein gutes Recht. Hoffentlich werden sie nicht so leicht zu finden sein und da bin ich - hoffentlich nicht zu blauäugig - ganz zuversichtlich. Außerdem haben wir ja immer die Endkontrolle durch das Bundesverfassungsgericht.

Cabal
Profilbild
******ies Mann
5.496 Beiträge
Ich gehe mal davon aus ...
... dass Herr SCHÄUBLE nicht mehr wirklich
viel Schlimmes anrichten kann.
Die "Große Koalition" geht dem Ende zu ...
Im Herbst kommt es zur "SchwarzGelben"
Hochzeit. Die FDP wird ziemlich sicher den
Posten des Innenministers beanspruchen.
Ich denke ... allzu viel Angst brauchen wir
nicht zu haben - die "politischen Mühlen"
mahlen langsam und schlussendlich haben
wir ja noch das Bundesverfassungsgericht.
********lack Frau
19.363 Beiträge
Dann wird Dich sicher auch dieser Link interessieren
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/289/79/lang,de/

Aus dem zu ersehen ist, daß es noch mehr Möglichkeiten gibt, indem man etwas wissentlich verschleiert. Hier als kleiner Auszug vorab:

Die Vorratsdatenspeicherung im Internet hat in einem Gesetzentwurf zur „Informationstechnik des Bundes“ nichts zu suchen. Für das Internetrecht ist der Bundesinnenminister überhaupt nicht zuständig, sondern das Bundeswirtschaftsministerium.
Quelle siehe oben
Rene
Mit de Maut hat der Bundesinnenminister auch nichts zu tun und doch wollte dieser gerne die in den Mautbrücken aufgezeichneten Daten verwenden.

Frage: Und wer sagt uns das die Daten nicht doch verwandt werden?

Business (Er)
Ich weiss nicht ob das soziale Prinzip noch gilt:
"Die Freiheit des einen endet dort, wo die Freiheit des anderen beginnt"
eher.:
Es gibt Welche, die gleicher sind" (Zummwinkel)

der halbe Mond, der die Freiheit des Denkens noch erlebt hat (altachtundsechziger)
********sign Frau
6.854 Beiträge
@ halberMond
denken können wir immer noch frei.... nur es keinem mitteilen! Und ja nicht dazu stehen! Und keiner kann uns unser Gefühl nehmen. Sei es auch nur, um uns unwohl zu fühlen, weil wir nicht wissen, was über uns gespeichert wird.

Denkt dran, daß wir auf Seite 30 sind und das Thema bald geschlossen wird!

Gut, daß sich mein MdB noch gemeldet hat und wir nun um einiges Wissen reicher sind. Wir lesen uns in anderen Themen!
Sie Dom
bist du dir sicher, das die Gedanken frei sind????. Gerade heute, wo man doch mit dem "Unwort des Jahres" einen der schlimmsten Begriffe geprägt hat! "notleidende Banken" wenn ich es nicht soooooo traurig wäre müsste ich ganz laut lachen.
derhalbe Mond, der nur noch wütend ist, auf die Unsolidarität
***um
Wegen Überfüllung geschlossen
Dieses Thema hat die maximale Länge erreicht und wurde daher automatisch geschlossen.

*geschlossen*


Wir möchten uns an dieser Stelle für die rege Beteiligung bedanken.
Anmelden und mitreden
Du willst mitdiskutieren?
Werde kostenlos Mitglied, um mit anderen über heiße Themen zu diskutieren oder deine eigene Frage zu stellen.