Liebe Womaninblack!
Bei ca. 5 Millionen HartzIV-Empfängern...
Du schreibst Umschulgunen würden bezahlt.
Sie werden bezahlt, wenn sie bewilligt werden!
Sie werden bezahlt, wenn die Voraussetzungen da sind. Wenn ein Anspruch besteht, wird man ihn ggf. auch gerichtlich durchsetzen können.
Eine Frau muß einen Job annehmen, sobald ihr Kind 3 Jahre ist.
Wenn sie gearbeitet hat und Mutterschaftsurlaub in Anspruch nimmt und den Anspruch auf ihren Arbeitsplatz behalten möchte. Solange bekommt sie Mutterschaftsgeld/Erziehungsgeld/Elterngeld. (Ich persönlich fände einen längeren und höheren Erziehungssatz besser). Mutterschaft/Erziehungsurlaub gab es schon immer. Neu ist, dass es heute mehr Geld gibt...
Wenn Mutter/Vater darüber hinaus zuhause bleiben möchte, bekommen sie kein weiteres Geld. Dann müssen sie ZURÜCK in ihren Job. Wo ist jetzt Deiner Meinung nach das Problem??
Doch das der Kindergarten eine wichtige Aufgabe übernimmt, die eine Mutter so nicht leisten kann, ist ja bekannt.
Dass über Sinn und Unsinn der Kindergarteneinrichtungen und über zu frühe Fremdbetreuung diskutiert wird, ist auch bekannt. In erster Linie geht es um zu erlernendes Sozialverhalten. Im Vordergrund steht allerdings die Aufbewahrung der Kinder während der Arbeitszeit der Eltern.... (JA!
@**ra!!)
Die Kosten werden nur dann übernommen, wenn sie für angemessen ersehen werden, was allerdings angemessen ist, entscheidet jedes Bundesland und jede Behörde anders.
Selbstverständlich erhält ein HartzIV-Empfänger Wohn- und Heizungsgeld zusätzlich! Klagen gibt es derzeit zuhauf wegen des schwammigen Begriffs "angemessene Miete". Aber darüber gibt es mittlerweile auch schon einige Entscheidungen.
Bewerbungen z.b. sind auch nicht gerade preiswert, oftmals kommen nicht mal mehr die Unterlagen zurück.
Die Frage nach Bewerbungskosten gehört in die Systematik des SGB III. Gem. den §§ 45, 46 SGB III können Bewerbungskosten, d.h. Kosten für die Erstellung und Versendung von Bewerbungsunterlagen, bis zu einem Betrag von jährlich 260 Euro von der Arbeitsagentur übernommen werden. Daneben können Reisekosten übernommen werden.
http://www.sozialhilfe24.de/soziale-themen/faq_65_bewerbungskosten.html
Wenn die Personalabteilung eines Unternehmens Bewerbungsunterlagen nicht zurück schickt (was ich gelinde gesagt in höchstem Maße unhöflich finde), wird man dies kaum dem Staat auch noch zum Vorwurf machen können..
Wenn man alleine den Materialbedarf (Hefte, Bücher, Füller, Zirkel, Malkasten etc) rechnet und die Pauschale für Fotokopien, die von Schulen erhoben werden, dann reicht der Betrag dafür schon nicht mehr aus. Von für die Unternehmungen der Klasse ganz zu schweigen.
Sowohl die Grundschule wie auch das Gymnasium meiner Kinder haben immer zu Beginn des Halb/Schuljahres einen Zettel mitgegeben für den Fall, dass man anfallende Kosten eben nicht tragen kann. Auch für Klassenreisen gab/gibt es Zuschüsse oder komplett Übernahme der Kosten.
Bildung...
wenn man sich z.b. ein Fachbuch holen will, oder einen Aufbaukurs bei der VHS, ein Seminar was für den Beruf wichtig wäre.
Dann ist schnell Schluß mit Bildung.
Wenn dann noch Fahrkosten entstehen, ist es ganz aus.
Geht es hier um Fortbildungen, Ausbildungen, private Entwicklung??
Wenn man arbeitet oder wenn man arbeitslos ist?
Bildungsgutschein..... Ist sicherlich bekannt.
Zur Info:
http://www.hartz-4-empfaenger.de/files/hartz4empfaenger/u1/Merkblatt-6_Foerderung-berufl-Weiterbildung.pdf
Das z.b. keine Berücksichtung dafür da ist, das geschiedene Ehepartner keine Möglichkeiten haben, die Kinder so oft zu besuchen oder zu beköstigen, wie es eigentlich Sinn macht als Vater oder Mutter!
Es gibt auch keine Fahrtkostenerstattung für den leiblichen Vater meiner Kinder, wenn er (aus einer anderen Stadt kommend) sie besuchen gekommen ist. Den Sprit hat er aus eigener Tasche zahlen müssen.
Dass Weihnachtsgeschenke angegeben werden müssen finde ich auch fragwürdig.
Und ich habe mal in den Gehältervergleich geschaut. Wie ich Dir schon schrieb: Nicht nur Cash auf die Hand, sondern empfangene Leistungen insgesamt muss man sich anschauen. Und da müssen teilweise Menschen mit einem Gehalt mit sehr viel weniger auskommen als ein HartzIV-Empfänger am Ende an Leistungen erhält. (Und der bekommt auch keinen Zuschuß, wenn er seine Kinder besuchen will....) Mir persönlich wären höhere Löhne und Gehälter lieber.
Aber ich sehe schon, es macht wohl keinen Sinn, wenn man nicht sehen will, daß es nicht mehr um Einzelfälle geht.
Ich habe zu bestimmten Sachverhalten eben eine andere Auffassung als Du. Ausserdem finde ich diesen Satz von Dir etwas ....
Ich schreibe doch auch nicht, dass es keinen Sinn macht, dass Du nicht sehen willst, was ein HartzIV-Empfänger an Leistungen insgesamt erhält...
Bei ca. 5 Millionen (!!) Hartz IV Empfängern ....
Klagen häufen sich seit der Arbeitsmarktreform in 2005.
Im Schnitt hat jede 3. Klage Erfolg (und in der Hauptsache geht es um die Auslegung "angemessene Miete"). Bedeutet aber auch, dass 2/3 aller Klagen abgewiesen werden....
Jedes einzelne Schicksal ist ernst zu nehmen und der Verbesserung würdig! Selbst wenn es nur drei Fälle gäbe, müßte man sie beachten und Abhilfe schaffen.
Was mir auffällt: Im Grunde sind es die
inkompetenten Leute, die in den Arbeitsagenturen/Jobcentern arbeiten, die den meisten Ärger verursachen. Und nicht die Leistungen ansich, die der Staat bereithält.
Also: Wie verbessern wir das Personal in den Jobcentern?
Florestine
(die sich nun doch nicht ausgeklinkt hat..)