@****eka
Tauss hat immerhin das Rückgrat, gemachte Fehler auch einzugestehen.
Seine Erklärversuche, wieso dieses "Material" auf seinem Rechner war, sind in meinen Augen einfach nur unglaubwürdig!
Die Immunität von Abgeordneten des Deutschen Bundestags ist in Art. 46 Abs. 2 bis 4 GG geregelt. Nur mit Genehmigung des Bundestags darf ein Mandatsträger strafrechtlich verfolgt oder verhaftet werden. Ausnahmsweise greift die Immunitätsregel nicht, wenn die Person, die sie grundsätzlich genießt, bei der Begehung der Tat oder im Laufe des folgenden Tages festgenommen wird. Strafverfahren gegen Abgeordnete auf Verlangen des Bundestags auszusetzen. Die Immunität von Abgeordneten kann der Bundestag aufheben.
In meinen Augen ist eine Straftat eine Straftat. Dieses § ist m.E. schon längst überholt, wie einige andere Vergünstigungen auch und führt nur dazu, das Politiker meinen ungeschoren davon zu kommen.
Mit diesen Nischen solle schnellstens aufgeräumt werden.
Beschlagnahmtes Material darf der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht werden was Frau van der Leyen aber nicht davon abgehalten hat, schmuddelige Filmchen aus eben diesem Material gesetzwidrig und zusammen mit Reportern anzusehen.
Auf jeden Fall wird damit verhindert, daß die Öffentlichkeit nichts erfährt. Ohne so manchen Reporter/Journalist wären einige Infomationen nicht veröffentlich und ans Tageslicht gekommen.
Und wer will es ihnen verdenken, wenn die Vorgaben von Schäuble letztendlich dazu dienen sollen, ihre Arbeit massiv zu gefährden.
Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich, nur Politiker sind gleicher!
WiB