@*********rlie
Der Unterschied ist, daß es nichts fixtives ist, sondern ein Strafttatbestand, daß bis kurz vor dem Richterspruch gegangen ist und nur durch die Flucht ausgesetzt wurde!
Nach Angaben des Opfers kam es zu oral, vaginal und analen Verkehr unter Eingabe von Drogen.
Das wünsche ich keinem Kind! Und damals war eine 13. jährige wirklich noch ein Kind. Selbst die Tatsache, daß es sich um ein Fotoshooting handelte, macht die Tat nicht geringer. Denn damit war sie auch eine Schutzbefohlende. Und ein Mann dieses Alters sollte wissen, was dies bedeutet. Auch die finanzielle Zahlung macht das nicht besser oder weniger verwerflich.
Das hättest Du besser bei Deinem Posting bedacht.
Irgendwie habe ich sowieso den Verdacht, daß sich eigentlich niemand mehr darüber aufregt, daß es dazu gekommen ist, daß ein Mann in dem Alter seine Position so ausnutzt und sich an einem Kind vergeht.
Selbst nach all den Jahren ist das einfach nicht unter den Tisch zu kehren.
Und wenn dann noch die Anwälte versagen und ihren Mandanten nicht darauf hinweisen, daß sich die Rechtsgrundlange in der Schweiz geändert hat, dann sollten sie nicht versuchen, dies anderen in die Schuhe zu schieben.
Fakt ist, daß nur ein persönliches Erscheinen die Angelegenheit aus der Welt schaffen kann, da so das Datum der Flucht zählt.
Und dafür stehen die Zeichen ja nicht unbedingt schlecht weil das Opfer mittlerweile selbst Interesse bekundet hat, den Gerichtsstreit zu beenden. Damals hatte ja die Mutter Strafanzeige gestellt.
Doch jetzt ist sie selbst ja volljährig.
WiB
Der Unterschied ist, daß es nichts fixtives ist, sondern ein Strafttatbestand, daß bis kurz vor dem Richterspruch gegangen ist und nur durch die Flucht ausgesetzt wurde!
Nach Angaben des Opfers kam es zu oral, vaginal und analen Verkehr unter Eingabe von Drogen.
Das wünsche ich keinem Kind! Und damals war eine 13. jährige wirklich noch ein Kind. Selbst die Tatsache, daß es sich um ein Fotoshooting handelte, macht die Tat nicht geringer. Denn damit war sie auch eine Schutzbefohlende. Und ein Mann dieses Alters sollte wissen, was dies bedeutet. Auch die finanzielle Zahlung macht das nicht besser oder weniger verwerflich.
Das hättest Du besser bei Deinem Posting bedacht.
Irgendwie habe ich sowieso den Verdacht, daß sich eigentlich niemand mehr darüber aufregt, daß es dazu gekommen ist, daß ein Mann in dem Alter seine Position so ausnutzt und sich an einem Kind vergeht.
Selbst nach all den Jahren ist das einfach nicht unter den Tisch zu kehren.
Und wenn dann noch die Anwälte versagen und ihren Mandanten nicht darauf hinweisen, daß sich die Rechtsgrundlange in der Schweiz geändert hat, dann sollten sie nicht versuchen, dies anderen in die Schuhe zu schieben.
Fakt ist, daß nur ein persönliches Erscheinen die Angelegenheit aus der Welt schaffen kann, da so das Datum der Flucht zählt.
Und dafür stehen die Zeichen ja nicht unbedingt schlecht weil das Opfer mittlerweile selbst Interesse bekundet hat, den Gerichtsstreit zu beenden. Damals hatte ja die Mutter Strafanzeige gestellt.
Doch jetzt ist sie selbst ja volljährig.
WiB