@*******ata
Frage ist, ob es noch zeitgemäß und sinnvoll ist, daß es immer Ausnahmen von Regeln geben soll.
In keinem Land sonst bekommt die kath. Kirche zum Beispiel die Kirchensteuer eingetrieben, nur in Deutschland.
Die Zeiten wo Kirche über Staat steht, ist ja wohl vorbei und ich finde, wenn es um Straftaten geht, dann dürfte es da auch keinen Unterschied mehr geben.
Im Gegenteil, denn wenn Kirchenangehörige sich über das körperliche und seelische Wohl stellen, dann sollte es so gehandhabt werden, wie auch z.b. bei Lehrkräften, Psychologen etc. denn sie verstoßen gegen den Schutz von Schutzbefohlenen.
Dann sollten die Rechte gelten, in dessen Land man sich befindet.
WiB
Frage ist, ob es noch zeitgemäß und sinnvoll ist, daß es immer Ausnahmen von Regeln geben soll.
In keinem Land sonst bekommt die kath. Kirche zum Beispiel die Kirchensteuer eingetrieben, nur in Deutschland.
Die Zeiten wo Kirche über Staat steht, ist ja wohl vorbei und ich finde, wenn es um Straftaten geht, dann dürfte es da auch keinen Unterschied mehr geben.
Im Gegenteil, denn wenn Kirchenangehörige sich über das körperliche und seelische Wohl stellen, dann sollte es so gehandhabt werden, wie auch z.b. bei Lehrkräften, Psychologen etc. denn sie verstoßen gegen den Schutz von Schutzbefohlenen.
Dann sollten die Rechte gelten, in dessen Land man sich befindet.
WiB