Bis Oktober 2018 gab es in Hessen laut Landesverfassung noch die Todesstrafe...
Ehefrauen, die ihren Mann erschießen, haben nach einer Entscheidung des BSG keinen Anspruch auf Witwenrente.
(Verbandsblatt des Bayerischen Einzelhandels)
Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist damit die Dienstreise beendet.
(Kommentar zum Bundeskostenreisegesetz)
Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar.
(Unterrichtsblätter für die Bundeswehrverwaltung)
Und um mal eines klarzustellen
Ausfuhrbestimmungen sind Erklärungen zu den Erklärungen, mit denen man eine Erklärung erklärt.
(Protokoll im Wirtschaftsministerium)
Ehefrauen, die ihren Mann erschießen, haben nach einer Entscheidung des BSG keinen Anspruch auf Witwenrente.
(Verbandsblatt des Bayerischen Einzelhandels)
Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist damit die Dienstreise beendet.
(Kommentar zum Bundeskostenreisegesetz)
Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar.
(Unterrichtsblätter für die Bundeswehrverwaltung)
Und um mal eines klarzustellen
Ausfuhrbestimmungen sind Erklärungen zu den Erklärungen, mit denen man eine Erklärung erklärt.
(Protokoll im Wirtschaftsministerium)
Das sind keine "verrückten Gesetze" sondern ist einfach nur die strikt logische Fortsetzung von bereits vorhandenen Vorschriften.
Zum Beispiel ist es Dienstreisenden nicht untersagt, zu fischen.
Und im übrigen ist ja wohl klar: "Das Erschießen von Ehepartnern ist die wohl nachhaltigste und eindeutigstes Erklärung, nicht mehr verheiratet sein zu wollen." (Nachdem ja schon die Beischlafpflicht abgeschafft wurde - was denn noch bitteschön - jetzabba !)
Aus Männersicht: Darf man davon wenigstens ausgehen, dass damit dann auch die Pflicht beendet ist, den Müll runter zu tragen und beim Abwasch zu helfen ?
Verklag mich doch...