Wer lesen ...
... kann ...
Von welchem Respekt redest Du eigentlich?
... ist klar im Vorteil.
Von dem Respekt gegenüber Dritten und ich muss fast annehmen, da besteht womöglich bei manchen Menschen ein gewisses Defizit, dies zu akzeptieren. Wenn das Grundgesetz schon angesprochen wird, ein klitzekleiner Hinweis:
Art 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) ...
(3) Niemand darf wegen ..., seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. ...
Art 4
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(3) ...
Hierbei handelt es sich um sogenannte unverletzliche Menschenrechte. In einem ersten Schritt könnte beispielsweise der Respekt eines Bundesbürgers gegenüber Dritten gemeint sein. Dies ist doch, wie ich meine, schon einmal ein sinnvoller Anfang.
Dagegen ist die absurde Vermischung von Glaubensrichtungen und unerwünschten Handlungen unsinnig. Niemand käme – es sei denn, er denkt zu kurz – auf die Idee, dem Christentum eine pädophile Grundtendenz zu unterstellen, weil im Dunstkreis der Kirche Missbrauchsfälle offenbar wurden. Kapitalverbrechen, Missbrauch von Kindern, Mord und Totschlag finden sich vorrangig im engen Familienkreis. ¿Sind dies jetzt vorrangig Muslime, Christen, Juden oder etwa Hindus und hat dies überhaupt etwas mit dem Glauben zu tun?
Kurzum, der Missbrauch des Glaubens für offenbare Straftaten ist ebenso verwerflich, wie der Umstand, die Taten in eine bestimmte Glaubensrichtung hineinzupressen, nur, weil der Glauben von wenigen missbraucht wird, um ihre nicht zu billigenden Taten zu rechtfertigen. Mit einem Ohr an der Front der jeweiligen Glaubensrichtungen kann jede/er Interessierte/er schnell erfahren, dass auch die Muslime – etwa in Deutschland – derartige Handlungen missbilligen.
Es ist verboten, eine Beschneidung aus religiösen Gründen vorzunehmen.
Diese Thematik ist heftig umstritten. Jeder körperliche Eingriff stellt eine Körperverletzung dar, auch der des Arztes. Eine andere Frage ist es, um zu einem Verbot zu kommen, ob sie gerechtfertigt ist. Nach ordnungsgemäßer Aufklärung des Arztes etwa und Einwilligung des Betroffenen, ist der ein Eingriff grundsätzlich gerechtfertigt. So stellt sich also die Frage, ob eine Einwilligung der Sorgeberechtigten die Entfernung überflüssigen Gewebes rechtfertigen kann. Kein Zweifel besteht ja wohl darin, dass die sorgeberechtigten Eltern in einen medizinisch indizierten Eingriff an ihrem Kind rechtfertigend einwilligen können (unter gewissen Voraussetzungen sogar müssen). Nun kann man dies auch aus religiösen Gründen so sehen. Derzeit wird diskutiert, ob hier nicht abzuwarten ist, bis der Betroffene volljährig ist. Was aber grundsätzlich gewährleistet werden muss, ist der medizinische Standard.
Wer doch ein fehlerhaftes Verständnis von unserer westlichen Wertegwmeinschaft hat, liegt doch offebbar auf der Hand.
Offenbar und/oder offensichtlich ist das, was jedem einleuchtet. Solange plausibel unterschiedliche Auffassungen existieren, versiegt die Offensichtlichkeit. Es stellt sich allenfalls bei dieser Kreuzzug-Mentalität die Frage, ob das Abendland langsam verdörrt.
"Das Land, das die Fremden nicht beschützt, geht bald unter" (Goethe)
Und zu den so genannten Körperverletzungen am Fließband kann ich nur sagen, dass diese Frauen und Männer, die sich dort behandeln lassen, dies aus absolut freien Stücken machen. Dies ist doch nun wirklich nicht zu vergleichen.
Wenn sich ein Drogenabhängiger eine Niere herausnehmen lässt, diese dann verkauft (ist ja eigentlich für einen guten Zweck und zwar für einen kranken Menschen) und sich Stoff verschafft, ist dieser Eingriff auch nicht gerechtfertigt, stellt also eine strafbewährte Körperverletzung dar. Eine Frau etwa, die sich – weil sie ansonsten verlassen wird – Möpse aufgrund der Forderung ihres Mannes vergrößern lässt, kann m. E. nach überhaupt keinen unbeeinflussten Willen in einen Eingriff erklären. Psychisch erkrankte Menschen, die sich – trotzt vielfältiger Eingriffe – immer wieder Schönheitsoperationen zuwenden, benötigen eine Therapie, nicht jedoch ein weiteres Schnippeln. Es gibt sogar verantwortungsvolle Schönheitschirurgen, die dies erkennen und einen Eingriff ablehnen. Die Erkrankten gehen dann eben zum nächsten, der Kohle scheffelt und im Zweifel ins Ausland.
Aber dies war ja nicht das Thema, sondern die Beschneidung von Frauen, zu der auch zurückzukommen ist.