EU-Pensionsgesetze - wie das Leben so spielt....
Jedes Land hat sein Pensionsgesetz und darin festgesetzt wird die Pensionsmindesthöhe für Alleinstehende.In Österreich beträgt diese Mindestpension € 788,- netto monatlich. Wer weniger Eigenspension hat und alleinstehend ist bekommt die fehlende Differenz als sogenannte "Ausgleichszulage" vom Staat bezahlt.
Mit dem Bezug einer AZ sind Telefon- und Rundfunkgebühren- swie die Rezeptgebührenbefreiung verbunden.
Die cleveren EU-Bürger wissen "es" sich zu richten.
So gibt es heuer schon sehr viele "Neuzuwanderer" mit einem Hauptwohnsitz in Österreich. Dieser Wohnsitz berechtigt sie als EU-Bürger den Differenzbetrag von ihrer niedrigeren eigenen Pension ihres Staates auf diese € 788,- Mindestpension von der Republik Österreich zu beziehen.
Es gibt etliche Rumänen, Türken, Italiener, Deutsche und sogar Engländer, die eine monatliche Kurzreise auf ihr österreichisches Bankkonto zwecks Geldbehebung tätigen....