noch eine Frage....
wenn ich mit einer Frau gegen ihren Willen schlafe, und sie dabei Lust empfindet (Appetit kommt beim Essen...), und sie hinterher behaupten, sie habe es nicht gewollt - ist das eine Vergewaltigung.und wird strafrechtlich geandet.
Wenn ich vorher, vor Eintritt meiner Demenz, z. B. eine Nahrungsaufnahme schriftlich für alle zur Kenntnis verweigere, was ist denn dann ein Füttern, bei dem es mir bestimmt schmecken kann???
eine Vergewaltigung? eine Anwendung/Zuwendung gegen meinen Willen? Wie soll sowas bestraft werden?
Von Kindesbeinen an bekommen wir erklärt, was gesund ist, was wir essen müssen (Spinat z. B.),
wann + wo fängt die Selbstbestimmung an - wannn hört sie auf???
und was hört mit der nicht mehr vorhandenen Selbstbestimmung auch auf?
lg
Wolf