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Patientenverfügung

Patientenverfügung
ein freundliches "Hallo" in die Runde. *wink*
Uns würde im Rahmen der Diskussion um die Unterbringung der Alten
die Frage interessieren:
Hat jemand Erfahrung mit der eigenen Patientenverfügung oder von "Patientenverfügung" anderer Personen machen können und möchte die hier als Grundlage zur Verfügung stellen.
Im Thread "letzter Wunsch" zum Ableben sind ja schon ein paar Vorschläge erschienen - die haben aber alle keinen Zusammenhang zur Problematik mit Altersdemenz oder solchen Zenarien des ALT-ABLEBENS.
Wir möchten irgendwie verstanden wissen mit unsere PV, das eine Nahrungsverweigerung eine Willenserlärung ist, die wir bei gesundem Verstand gemacht haben.
Wir wollen nicht gegen unseren Willen zwangsernährt werden.
Sind neugierig, welche Erfahrungen hier bereits vorliegen.
LG
Lisa & Wolf
Ich hatte das Thema bei meiner Mutter.
Ihr müsst Euch auf dem entsprechenden Vordruck von einem Arzt Eures Vertrauens bestätigen lassen, das Ihr diese Verfügung bei klarem Verstand macht.
Die meisten behandelnden Ärzte halten sich auch daran, aber wohl nicht alle. Wenn Ihr ganz sicher sin wollt solltet Ihr Euch von einem Anwalt beraten lassen.

Gruss, ....postmann
*****059 Mann
5 Beiträge
ich bin mit meiner Frau und habe es über einen Notar machen lassen das wird hinterlegt und du hast keine Probleme.

Kann ich jedem nur raten

liebe Grüße
Uwe
PV
Wir sind durch Zufall im Buchhandel auf das Heft ,, Vorsorge für Unfall Krankheit Alter - durch Vollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung '' auf merksam geworden. Da steht alles leicht zu verstehen drin, dazu sind auch noch die dazu gehörigen Formulare dabei.Auch ist erklärt bei wem und wo Du alles beglaubigen bzw hinterlegen solltest.

Sicherlich kann man die Broschüre auch aus dem Internet erhalten. Dazu noch mal den Verlag.

Verlag C.H. Beck
beck.de ISBN. 978-3-406-59511-0

Ich hoffe das ich Dir etwas weiter helfen konnte.

Lg. Margitta
*****a44 Frau
205 Beiträge
Erfahrungen mit der Patientenverfügung
so eine Patientenverfügung kann oftmals sehr hilfreich sein. Wir, mein Mann und ich hatten uns vorher im Internet schlau gemacht und solch ein Formular ausgedruck. Es war für uns wichtig, weil meine Mutter damals sehr krank war. Die Patientenverfügung haben wir mit unserer langjährigen Hausärztin gemeinsam ausgefüllt und sie hat mit unterschrieben. Wichtig dabei ist, das die Unterschriften nach einem Jahr wiederholt werden. Eine Kopie hatten wir bei der Hausärztin deponiert und eine Kopie hat der Pflegedienst erhalten. Als meine Mutter dann mal ins Krankenhaus mußte habe ich den dort behandelnden Ärzten ebenfalls eine Kopie zukommen lassen. Das hat sie aber wenig interessiert und sie meinten wir tun unsre Pflicht und alles andere ist Nebensache.
Später, als es mit meiner Mutter zu Ende ging waren wir dem Pfledienstschwestern und auch unsrer Hausärztin sehr dankbar, dass sie die Patientenverfügung umgesetzt haben und meiner Mutter nicht unnötig mit künstlicher Ernährung und anderen Dingen das Leben schwer gemacht haben und ihr so einen würdigen Tod zu Hause ermöglicht haben.
Das war für uns ein Zeichen uns ebenfalls mit diesem Thema näher zu befassen.Wir haben das letzendlich mit einer Notarin und unseren Kindern gemeinsam besprochen und eine Patientenverfügung nebst Testament hinterlegt. Wir hoffen dass wir somit abgesichert sind und uns noch lange eines unbeschwerten Lebens erfreuen können.
********dFee Paar
3.668 Beiträge
wir haben auch schon eine PV und Betreueungsverfügung auf

GEGENSEITIGKEIT gemacht-- bei meiner schwiegermutter

das gleiche und bei meinem schwiegervater hat mein mann

die betreuung übernommen weil er nicht mehr in der lage

ist(demenz) das für sich zu entscheiden..

solche dinge sind wichtig wenn es mal dazu kommt das man

selber nicht mehr entscheiden kann.......
*******rin Frau
2.926 Beiträge
Druch meinen Krebskranken Sohn bin ich mit diesem Thema auch vertraut.

Ich habe mich erst im Imternet schlau gemacht, wie alle anderen auch.

Die für uns beste Variante war eine "Christliche Patientenverfügung"
Das ist ein kleines Heft, das man sich gegen eine geringe Gebühr von damals 1,50 € im EV. Gemeindehaus abholen konnte.

Da werden alle 3 wichtigen Teile zusammengefasst:

Patientenverfügung, Vorsogevollmacht und Betreuungsverfügung

Acuh von mir noch einmal der wichtige Hinweis:

Die Unterschriften müssen/sollten 1x im Jahr erneuert werden.

hier noch der Link zum Downloaden.
(lieber Mod - er darf drinn bleiben - es ist kein Werbelink)

http://www.ekd.de/download/patientenverfuegung_formular.pdf

LG
Silver
*********ms50 Paar
180 Beiträge
@Lisa & wolf
...In einer Patientenverfügung könnt Ihr für den Fall, dass Ihr keine eigenständige Entscheidung mehr treffen könnt, im Voraus festlegen, ob und wie Ihr in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchtet.
Ihr könnt in der Patientenverfügung bestimmen, ob Ihr in bestimmte Untersuchungen, ärztliche Behandlungen oder Eingriffe, die nicht unmittelbar bevorstehen, einwilligen oder diese untersagen möchtet.

Dadurch könnt Ihr Einfluss auf eine spätere ärztliche Behandlung nehmen, auch wenn Ihr zum Zeitpunkt dieser ärztlichen Behandlung nicht mehr entscheidungsfähig seit.

Die Patientenverfügung richtet sich an den Arzt und an den/die Bevollmächtigten oder Betreuer, damit diese Eure Vorstellungen und Wünsche durchsetzen.

Hierin liegt der Unterschied zur Vorsorgevollmacht:
Während die Vorsorgevollmacht die Vertretung in rechtlichen Angelegenheiten regelt, bringt Ihr in der Patientenverfügung Eure Wünsche und Vorstellungen hinsichtlich einer ärztlichen Behandlung zum Ausdruck.

Seit dem 01.09.2009 findet sich eine Regelung der Patientenverfügung im Gesetz, und zwar in § 1901 a BGB.
Nach der neuen gesetzlichen Regelung ist es erforderlich, die Patientenverfügung schriftlich zu verfassen. Die Patientenverfügung bleibt wirksam, bis sie geändert oder widerrufen wird, was jederzeit durch den Verfasser ( Euch ) möglich ist.

Damit Ihr der in der Patientenverfügung niedergeschriebenen Wille vom Arzt berücksichtigt werden kann, muss er diesen selbstverständlich kennen. ( Kopie an Doc. ) Es besteht die Möglichkeit, die Patientenverfügung im Vorsorgeregister zu registrieren. ( Mit Hausarzt besprechen )

Da es in einer Patientenverfügung entscheidend auf Eure eigenen Wertvorstellungen und Glaubensüberzeugungen ankommt, ist es nicht möglich einen "allgemeinen Vordruck" zu erstellen.

Aber!!:
Die vom Bundesministerium der Justiz herausgegebenen Broschüre zur Patientenverfügung enthält hilfreiche und weitergehende Informationen sowie Textbausteine, um eine entsprechende, persönliche Formulierung einer Patientenverfügung zu erleichtern.

Hinweis konkret für Euch: siehe ...justiz.nrw.de

http://www.justiz.nrw.de/BS/ … atientenverfuegung/index.php

Hoffen es ist eine kleine Hilfe auch für alle Anderen, denn dieses Thema ist schon verdammt wichtig!
LG von uns *wink* *wink*
Auch in der Schweiz ist es ratsam, eine Pateintenverfügung rechtzeitig zu verfassen. So kann man z.B. festlegen, dass man keine lebensverlängernde Massnahmen haben möchte.
Meine ist in 3 Ausführungen deponiert beim Hausarzt, Notar und einem vertrauten jüngeren Verwandten. Bei Einlieferung in eine Klinik empfielt sich, ein Exemplar von der Klinikleitung oder vom Chefarzt gegenzeichnen zu lassen.
Auch ich möchte eines Tages nicht an Schläuchen hangend sterben.
In unserer Familie haben dies alle so gemanagt.
Ein herzliches Danke
für eure Teilnahme - zeigt uns, daß das Thema an Wichtigkeit gewinnt.
Leider ist die Frage entweder falsch gestellt oder die Zielrichtung nicht deutlich geworden:
Unser Frageziel war nicht nur nach dem Inhalt, der zur Zeit geregelt werden kann, sondern auch nach der Möglichkeit, in einer Verfügung sein Ableben festlegen zu können.
Beispiel: jemand ist schwerst dement, aber organisch topfit.
Er könnte, wäre er orientierungsmäßig fit, selbst in Urlaub fahren.
In seiner totalen Demenz kann er aber nicht mal alleine den Weg zur Toilette finden. Seine Pfleger und seine Angehörigen erkennt er nicht mehr.
In seinem geistig gesunden Zustand hat er "sein Ableben" für einen solchen Fall als seinen festen Willen erklärt und schriftlich hinterlegt.
Hintergrund dieser Überlegung war nicht eine Angst vor der Krankheit, sondern Fürsorgebestreben für die "Hinterbliebenen", in zweierlei Hinsicht:
a) ist es für die Angehörigen eine enorme seelische Belastung und
b) eine ausserordentliche wirtschaftliche zudem, die die Zukunftsperspektiven drastisch beschneidet.
Lisa und ich sind im Zwiespalt:
was mehr zählt: der Wille/die Würde eines verantwortungsbewussten Menschen, der in Vollbesitz seines Verstandes eine Entscheidung für sich trifft
oder
die Verantwortung zu übernehmen, den Willen umzusetzen.

Wobei ihr wissen müsst:
Lisa ist fast 14 Jahre in der Altenpflege berufsmäßig tätig und
ich bin gesundheitsbedingt auch schon häufiger mit schwer schlaganfallgeschädigten Patienten zusammen gewesen.

sind beide sehr gespannt auf Antworten -
LG
Lisa & Wolf
*********ms50 Paar
180 Beiträge
...?
..ihr meint, in der verfügung mal einfach gesagt, in geistig 100% fitten zustand zu erklären wann man "abtreten" möchte, um bei dem (B) zu bleiben, bei einer fortgeschrittener Demenz beispielsweise eine der allg. bekanntesten formen - alzhaimer-, also zu verfügen unter diesen umständen, welche eine deutliche einbuße an "normaler" lebensqualität darstellen, sein leben nicht fortführen zu wollen? ( zu müssen )

hm, thema "sterbehilfe"... da weiß ja lisa sehr gut wie die gesetzliche lage bei uns ist und wie der gesetzgeber ( mit seinen beratenden gremien ) sich nicht in dieser richtung bewegt. ( bewegen will... aus vielerlei gründen )

das betrifft ja auch und vorallem weitere gebiete der medizin und pflege, von organische erkrankungen bis unfallpat. welche z.b. durch intensivmedizinische maßnahmen am leben erhalten werden.
( beatmungspflichtige pat., koma...etc. ) ich meine die betroffenen, bei welchen eine wiederherstellung der gewohnten oder besser einen lebenwürdigen, selbstständigen lebensqualität nicht mehr gegebensein wird. wo folgeschäden und hohe beeinträchtigungen unabdingbar sind.

in einer verfügung kann dann natürlich im vorfeld festgehalten werden, das keine lebensverlängernden maßnahmen von medizinischer / pflegerischer seite ( z.b. PEG... zur parenteralen ernährung) durchgeführt werden sollen.

oder etwas extremer, eine "nicht übergebühr" ( ??? ) andauernde beatmung wenn abzusehen ist, eine selbständige atmung ist auf grund des AZ sowie des organischen befundes ( irreparable schädungen der organe ) nicht mehr in sicht.

aber wer betätigt den schalter?? ein problem vor dem angehörige und betreuer immer wieder stehen.

ein großes problem also, was unbedingt und endlich einer lösung bedarf, im interesse aller, der betroffenen, den angehörigen & betreuern als auch dem mediz. & pflegerischen personals / teams
lg f
einen gedanken noch...
ist dieses Problem eines gewollten Suizids nicht das Problem unserer Form von gesellschaftlichem Zusammenleben?
Solange jemand gesund ist und Selbstmord begeht, könnte er, würde er überleben, wegen versuchten Mordes angeklagt werden. Im Erfolgsfalle ist aber die ausführende Person nicht mehr strafrechtlich zu verfolgbar - also wird das Verfahren eingestellt oder erst garnicht begonnen.
Bedarf es einer medizinischen Hilfestellung, diesen Willen in die Tat umzusetzen, stößt man auf gesetzliche Tabus und Formulierungshemmnisse.
Dagegen ist jemand, der einen seelisch in den Selbstmord treibt, kein Straftäter. Als Beispiel für diese agressiven Gewalttaten sehe ich z.B. Banker bei Kreditvergaben mit dem Ziel der eigenen Gewinnmaximierung, auch bei sehr riskanten Krediten. Sie handeln ohne Risiko! das Risiko tragen die Kreditnehmer. Meistens sind ihre Verpflichtungen erheblich länger als die Tilgung planbar ist nach jetzigem Verstand.
Ich habe einige Fälle in meinem Umkreis, wo der wirtschaftliche Ruin bei den Betroffenen den Suizid ausgelöst hat. Aber da lag keine Arbeitsunfähigkeit oder ~unwilligkeit vor.
wo muss man den Hebel ansetzen, um die Komplexität des selbstbestimmten Ablebens in unserem Gesetz legal zu machen, begrifflich das Wort "Töten" als beenden zu verstehen wie das Wort "gebären" als Beginn verstanden wird?
vieles wird durch unsere (auch deutsche) Geschichte, deren Lehren wir ja ziehen sollten, in eine schwarz-weisse Gesetzeswelt umgeschrieben und ist dann nicht mehr alltagstauglich ist...
LG
WOlf (& Lisa, im Dienst)
Lisa und ich sind im Zwiespalt:
was mehr zählt: der Wille/die Würde eines verantwortungsbewussten Menschen, der in Vollbesitz seines Verstandes eine Entscheidung für sich trifft
oder
die Verantwortung zu übernehmen, den Willen umzusetzen.

Das ist ein sehr sehr schwierige Frage. In der Schweiz ist ja passive Sterbehilfe bei einem kranken Menschen nicht mehr strafbar. Das typische Beispiel, das immer wieder genannt wird: Die sterbewillige Person muss den mortalen Drink selber schlucken.

Auch beim Beispiel mit der Atemmaschine, ohne die der Patient sterben würde, ist in der Schweiz klar. Wenn die betroffene Person es wünscht oder verfügt hat, müssen die Apparaturen abgeschaltet werden. Meist wird das Beisein nächster Verwandter verlangt - das entlastet auch die Ärzte vor Gewissensbissen.

Wie es ich verhält, wenn ein Patient körperlich noch fit, jedoch geistig umnachtet ist, weiss ich nicht. Wahrscheinlich würden sich Ärzte weigern, den Exitus herbeizuführen, da ja in diesem Moment nicht klar ist, ob der Patient zu diesem Zeitpunkt immer noch an seiner früher verfassten Verfügung festhält (und dies ja auch nicht mehr kundtun kann). Man müsste sich schon bei Exit oder Dignitas erkundigen.
Denn in diesem Fall gäbe es ja nicht einfach einen Schalter, den man abstellen könnte.
*********ms50 Paar
180 Beiträge
ja richtig...
...wolf, es spielt so viel darein in das thema. auch unsere deutsche geschichte!
auch der glaube hat an macht nichts verloren, ganz im gegenteil.
wenn wir bei der geburt oder noch früher bei der zeugung ansetzen wollen:
für den papst ist die verhütung sünde, die abtreibung mord.....!!

na da müssen wir nicht über selbstentscheid beim thema leben oder sterben reden. da sind änderungen zu diesen problemen in weite ferne gerückt. ( der einfluß der kirche in die polit muß nicht erwähnt werden, jeder kennt die pateienlandschaft )

wolf du hast absolut recht mit deinen beispielen:

Dagegen ist jemand, der einen seelisch in den Selbstmord treibt, kein Straftäter. Als Beispiel für diese agressiven Gewalttaten sehe ich z.B. Banker bei Kreditvergaben mit dem Ziel der eigenen Gewinnmaximierung, auch bei sehr riskanten Krediten. Sie handeln ohne Risiko! das Risiko tragen die Kreditnehmer. Meistens sind ihre Verpflichtungen erheblich länger als die Tilgung planbar ist nach jetzigem Verstand

es ist ja ein streitthema was nicht mehr ganz neu ist und immer wieder mal hochkocht. gerade durch die zu erwartende demographische entwicklung aktueller als je zuvor. zumal die demenzerkrankungen weiter fortschreiten, immer mehr menschen heut schon betreffen und zukünftig betreffen werden.
genau, wo ansetzen, wo grenzen ziehen...nicht eben einfach.


die sogenannte altersdemenz, das sollte man auch nicht vergessen, beginnt immerhin schon frühzeitig, man geht nach aktuellen forschungen von ca. 40. / 45. lebensjahr aus!!
ein neues problem, nämlich präventiv eingreifen in den prozess...aber das ist derzeit nicht finanzierbar in diesem umfang.

aber dennoch, es müssen lösungen gefunden werden denn dieser zustand des vakuums wie derzeit ist eigentlich nicht mehr haltbar.


auch wir kennen pat. aus dem ehemaligen umfeld, welche für sich den weg über die schweiz gewählt hatten...
( gab es auch schon berichte im deutschen fernsehfunk, nebst kontaktpersonen welche diese möglichkeiten legal vermitteln )
@ santana
erstmal danke für deine Teilnahme und deine Beschreibung mit Erfahrungen aus der Schweiz.
Sehr richtig erkannt hast du die Problematik, von aussen her einen funktionierenden Körper durch medizinischen Eingriff zum Ableben zu führen.
Für uns, Lisa und mich, stellt sich auch die Frage nach einem lebenswerten Leben.
Nach Lisas Auffassung sind demente Menschen meist in einer eigenen Welt und möglicherweise! sogar glücklich darin.
Meine Vorstellung von "Würde des Menschen" und "lebenswertem Leben" ist aber mit der Möglichkeit verbunden, eigenen Willen zu haben und! umsetzen zu können.
Kann ich z.B. nicht mehr wahrnehmen, was ich esse, einen Willen äussern, was und was nicht- ich gerne essen möchte, ist meine Würde in aller Form verloren gegangen.
Da aufgrund des Alters und der Krankheit nicht mehr von wesentlichen Verbesserungen des Gesundheitszustandes auszugehen ist, sehe ich mich in einer Art von Zukunftvorhersage in einer würdelosen Lebensform ohne Perspektive, eine Änderung noch erleben zu können. (Artikel 1 des Grundgesetzes)
Ähnlich wie ich zu meinen 50. Geburtstag die Sicherheit habe, nie mehr meinen 20. Geburtstag feiern zu können.
Aus welchem Grund sollte man mich gegen meinen Willen, den ich bei gesundem Verstand kund getan habe, weiter "am Leben" erhalten.
Wahrscheinich nur zum Zweck, damit irgendwelche Beamte und Angestellte noch eine lebende Verwaltunsnummer haben?!
Es gibt viel zu dikutieren - sollen wir uns da auf die anderen verlassen???
liebe Grüße + gute Nacht
ein nachdenklicher wolf
alles wissenswerte
kann man über diesen Link erfahren. Ich hoffe mal, dass sich niemand darüber beschwert, dass ich ihn hier einstelle..

http://www.bmj.bund.de/enid/ … /Patientenverfuegung_oe.html
vorher
sollte man jemanden haben, der einem klarmacht, was die schönen Ideen in der Verfügung bedeuten!
Und das drastisch und deutlich!!
Tatsache
ist, dass jeder Arzt an seinen abgegten Hippokratischen Eid gebunden ist. Er MUSS mit allen Mitteln das Leben erhalten, auch wenn es menschenunwürdig und nicht mehr qualitativ lebenswert ist.

Die Patientenverfügung wurde nun gesetzlich dazu geschaffen, um den Arzt vonn dieser gesetzlichen Pflicht zu entbinden und dem Willen des Patienten Rechnung zu tragen.

Bekanntlich kann ich als Patient eine Behandlung ablehnen, auch wenn dies zu meinem gesundheitlichen Nachteil ist. Der freie Wille zählt.

Sollte der Patient daher seinen Willen in einer bestimmten Situation nicht äußern können, tritt diese Patientenverfügung als seine Willensäußerung in Kraft.

Laut sämtlicher Konsumenteninformationen zählt zu den besten auch rechtlich und im Wortlaut eindeutig formulierten und daher auch durchsetzbaren Patientenverfügungen jene von Dignitas in der Schweiz.

Sie ist auf der Dignitas-Seite unter "Details zu Dignitas" im Pull-down-Menü frei zugängig und kann gratis heruntergeladen werden:

http://www.dignitas.ch/Weite … fuegung%20DEUTSCH%202005.pdf
Dignitas stösst auch in der Schweiz auf Widerstand. Sie haben Probleme, geeignete Lokalitäten zu finden. Eine Zeitlang wurden Freitod-Begleitungen sogar in Hotels durchgeführt.
Die Gründe dürften in einer altmodischen Haltung der Gesellschaft sein, die noch immer zuviel Bindung an traditionelle religiöse Auffassungen hat, wenigsten bei vielen älteren Leuten.
Ferner verlangt Dignitas vorallem bei Ausländern einen überhöht scheinen Preis.

EXIT macht dasselbe, beschränkt sich aber eher auf Schweizerbürger und ist anerkannter bzw. weniger Kritik ausgesetzt als Dignitas, weil sie auch diskreter sind.

Es sind von Politikern Bestrebungen im Gang, allen Sterbehilfen-Organsiationen zu verbieten, Ausländer aufzunehmen. Dies kommt immer mehr vor den Wahlen vor. Die betr. Politiker machen natürlich so auf sich aufmerksam.
Hemmnisse aus der Kultur und Geschichte
vergleicht man unsere Kultur des Ablebens mit zum Beispiel der Situation der religiös motivierten Selbstmordattentäter (zuletzt im Moskauer Flughafen...), oder nimmt den Einsatz von Soldaten im Krieg in Betracht, so muss man sich selbst gegenüber gestehen, das wir in unserer Gesellschaft eine ziemlich verlogene Doppelmoral pflegen.
Alles, was der Gesellschaft nützt, wird schön geredet.
Sogar die Sicherung der Pflegearbeitsplätze würde noch herangezogen.
Wo liegt das Problem, wenn wir wie z.B. in England ab einem gewissen Alter keine teuren OPs mehr durchführen würden?
Wir sollten uns mit den Gedanken irgendwo mehr Gehör oder mehr Gelesen werden verschaffen, ohne dabei den Spass am gesunden Leben zu verlieren.
liebe Grüße
Wolf
@wolf29
Für uns, Lisa und mich, stellt sich auch die Frage nach einem lebenswerten Leben.
Nach Lisas Auffassung sind demente Menschen meist in einer eigenen Welt und möglicherweise! sogar glücklich darin.

Das ist auch noch ein Punkt, der trotz Patientenverfügung berücksichtigt werden muss.
Da sich Demente meist nicht mehr mit Sicherheit verbal oder sonstwie vesrtändigen können, wissen wir ja auch nicht, ob für sie das Leben noch lebenswert ist.
Beispielsweise erinnere ich mich an einen kürzlichen Besuch meiner alten (aber noch geistig fiten) Dame. Sie sass an einem grossen runden Tisch im Entrée des Stockwerks. Gegenüber ein uraltes dementses Mütterchen, betreut von einer Pflegerin. Sie fütterte sie mit einem Caramel-Pudding. Die alte Frau wusste vielleicht nicht, dass es ein solches war; aber sie schmatzte und strahlte dabei derart, dass kein Gedanke an unglücklichsein gerechtfertig gewesen wäre.
Also kann es durchaus so sein, wie Du schreibst, dass auch demente Menschen möglicherweise in ihrer Welt glücklich sein können.

Ich glaube nicht, dass ich es fertigbrächte, jemandem auch bei festgelegter und klarer Patientenverfügung in einem solchen Fall statt des Puddings den kortalen Exit-Drink einzulöffeln.
Und ich bin dieser Gefahrensituation alstermässig selbst noch deutlich näher als Du und Lisa.
@****ana

Du hast durchaus recht, denn es gibt auch sehr glückliche demente Patienten.

Tatsache ist aber, dass du für diesen Fall in der Patientenverfügung für dich entspechend disponieren kannst.

Eigentlich zielt die Patientenverfügung auf den Ausschluss von lebenserhaltenden Maschinen und künstlicher Beatmung und Ernährung als Lebenseittherapie ab.

Du kannst im Alter mit Altersdiabetes durchaus durch eine Wechselwirkung in ein Koma für den Rest deines Lebens fallen. Ich kenne zwei Wachkomapatienten zwischen 40-50 Jahren, die es nach einer Reanimation nach einem Herzstillstand beim Joggen erwischte. Zwei Bekannte zwischen 40-50 erwischte es beim Sporteln über einen plötzlichen Schlaganfall. Meine Freundin mit 52 hatte ein Aneurysma (geplatzte schwache Hirnarterie) und sie verstarb dann glücklicherweise, denn welcher pumperlgesunde Mensch in diesem Alter denkt, dass ihm so etwas passieren kann?

Sehr viele Schlaganfälle mit Wachkomaende passieren Leuten am WC bei einem hartem Stuhlgang. Auch ein Sturz auf den Kopf oder ein Schädel-Hirn-Trauma bei einem Unfall kann zu einem Wachkoma führen.

Selbst hier wird noch abgewartet und die Patientenverfügung greift nur, wenn dieser Wachkomazustand in einer stabilen Form anhält und aufgrund der zerstörten Hirnareale nicht mit einem Aufwachen mehr gerechnet werden kann.

Ein Nachbar war leidenschaftlicher Berggeher, hatte einen Herzanfall und danach blieb die Lunge großteils wie ein Blatt Papier zusammengeklebt. Auch nicht lustig, wenn zuerst über Jahre keine geeignete Fremdlunge auftreibbar ist, du ab 60 keine Lunge mehr transplantiert bekommst und 20 Jahre gerade mit diesem Beatmungsgerät mit der Sauerstoffflasche dich nur mehr ein paar Schritte im häuslichen Bereich bewegen kannst, weil die Sauerstoffversorgung normales Gehen und Stiegensteigen nicht schafft. Gestört hatte ihn nur, dass er nie mehr ins Freie kam und mit diesem ganzen Zeugs duschen und schlafen musste, damit er nicht erstickt.
*********ms50 Paar
180 Beiträge
alles richtig...
in euren ausführungen, vieles zum 2 mal lesen und darüber nachdenken uahcdie beispiele, wohl fast jeder kennt dies selbst aus dem freudes oder familienkreis.

aber ich denke wir müssen dann auch ein unterscheiden.
unterscheiden von bestimmten genau definierbaren erkrankungen mit auswirkungen auf den alltag, die mobilität, den geistigen zustand und fähigkeiten. dem gegenüber folgen von ereignissen wie infarkte, unfälle u.ä.

um auf die demenz welche sich ja in verschiedenen formen und auswirkungen, abhängig vom erkrankungsgrad manifestiert zurück zukommen, ja sicher können diese betroffenen menschen durchaus glücklich sein.

für diese menschen sind oft der rest der welt des "normalen" ( ähm was ist eigentlich normal ? ) verrückt.

was sind demenzerkrankungen, was passiert da im körper? das minimale sollte man berücksichtigen um die betroffenen zu verstehen und sich mit ihnen auf ihrem "level" auch verständigen zu können.
das muß man erst lernen, z.b. in der pflege ein großes ausbildungsthema und nicht jeder beherrscht es. auch angehörige sind oft überfordert.

dann hört man wie der volksmund sagt:
alte sind wie kinder oder werden wieder zu kindern.
totaler unfug!!

die krankheit der demenz betrifft vorrangig das kurzzeitgedächtnis, möchte nicht ins deteil gehen.
dh. das langzeitgedächtnis bleibt voll in takt ( bis zu stadium 2 meist über 90% )

also können die betroffenen nicht um 14 uhr sagen was um 12 uhr auf dem teller lag und wer 13 uhr zu besuch war.
aber ihre kinderzeit, jugendzeit, ausbildung, ...die wichtigen kontaktpersonen, mutter, vater, geschwister ist allgegenwärtig wie bei uns z.b. das telefonat vor 3 min.

diese menschen können bügeln, nähen, kochen singen lieder aus der jugend., wollen morgens in die schule, zum vater auf arbeit...etc. und der "unbedarfte" sagt... die sind wie kinder.
natürlich muß man immernoch sehr differenzieren, demenz ist nicht demenz und bekanntlich ist jeder mensch individuell und so verlaufen auch erkrankungen.
aber, diese menschen können in dieser für sich erlebten situation zufrieden sein.

in guten betreuungseinrichtungen gibt es beschäftigungsmöglichkeiten für diese betroffenen, mit top ausgebildeten personal, um das leben für sie so lebenswert wie möglich zu gestalten.
es ist ein riesiges "feld" und bedarf noch viel mehr aufmerksamkeit und top ausgebildetes personal im pflegebereich, wie aber auch die einbeziehung der angehörigen!

z.b. haben demente einen erhöten bewegungsdrang, brauchen möglichkeiten dazu...eine riesen herausforderung für die pflegekräfte ( auch und vorallem mental!!! ) für die heime welche räumlichkeiten schaffen müssen, für die politik welche immer nur kosten und weiter steigende kosten sieht...vielleicht sogar ein für diese gesellschaftsform unlösbares problem!!

ok., sorry, war nicht DAS thema von wolf angeschoben, aber ich wollte mal zu demenz ein klein wenig konkreter werden.

hier wird wohl kaum eine verfügung greifen können, ich meine sollte sie auch nicht. diese menschen leben und fühlen sich meist in ihrer welt wohl, sie müssen nur vom "rest" verstanden und akzeptiert werden, hier liegt ein großes problem.
grüsse, f
@SweetDreams50
Kompliment für diesen Beitrag und 100% Zustimmung.


für diese menschen sind oft der rest der welt des "normalen" ( ähm was ist eigentlich normal ? ) verrückt.


Was normal ist? Wenn von 100 Männern 85 eine Glatze haben und 15 Haare auf dem Kopf, sind die Glatzen normal.

Hierzulande wurde errechnet, dass wenn es so weitergeht, anno 2048 ein Erwerbstätiger auf einen Rentner fällt.
Wenn der Prozentsatz der dementen Rentner weiter steigt und kein Medi dagegen entwickelt wird, werden schätzungsweise so gegen 2120 die Mehrheit der Menschen demente Rentner sein.

Ob da das derzeitige Rezept der Politiker, das Rentenalter laufend zu erhöhen hilfreich ist, wage ich zu bezweifeln. Eines Tages würde ja dann bei Beginn des Rentenalters jeder zweite bereits dement sein.

Derzeit nimmt bei uns die Anzahl der Heime für Demenzkranke laufend zu. Neuster Trend sind runde Zimmer mit grossen Pfeilen an den Wänden, die Richtung Toilette deuten. Die Betten stehen in Raummitte und die Patienten können den Bewegungsdrang besser abreagieren.
unterschiedliche Probleme
• das sozial-wirtschftliche können wir und eigentlich derzeit schon nichtmehr leisten..

• sehr oft kämpfen auch demente Menschen ums Leben und um die Gesundheit - wenn auch vielleicht auf anderem Niveau - eine vorweggenommene Meinung die mit 50 aufgesetzt wird, erscheint dann oft revidiert, wenn "es zur Sache geht"

• viele sind tatsächlich zufrieden mit ihrem Leben - weil sie vergessen haben wie es anders sein könnte - oder ab diesem Zeitpunkt

es sit ein Problem medizinischen Ursprungs - vieleicht - durch die bessere und teuere Versorgung werden die Menschen immer älter - der Körper - in diesem Fall das Gehirn- bleibt jedoch nicht jung

wenn man den Ball so weiterspielt, dann kommen Kosten auf das Sozialwesen zu, die nicht erwirtschaftet werden könne - ich jedoch will trotzdem Leben!!!!

Wie das dilemma zu lösen ist??? Ich weiß es nicht- und sonst anscheinend auch keiner.
Die medizinische Versorgung zurück fahren auf den Stand von 1950? - seid Ihr verrückt!
• jedem der arbeitet 90% seines Lohnes wegnehmen um das bezahlen zu können? dann wird keiner mehr arbeiten...
• jeden zum Freitod zu einem bestimmten Alter verpflichten? seid ihr verrückt?

hm - eine menchliche, ethisch saubere, moralisch und wirtschaftlich vertretbare Lößung scheint es nicht zu gebn
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