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Skurille und amüsante Gerichtsurteile

********enta Frau
17.719 Beiträge
Die Stadt San Diego wurde von einem Einwohner auf 5,4 Mio. Dollar Schadensersatz verklagt. Der Kläger hatte angeblich bei einem Elton-John-Konzert in der Stadthalle ein emotionales Trauma erlitten.

Der Grund dafür war ein Besuch auf der Toilette. Dort musste er zusehen, wie eine Frau das Herrenklo betrat und ein Urinal benutze.
********enta Frau
17.719 Beiträge
Ein Biertrinker verklagte die Brauerei Anheuser-Busch auf 10.000 Dollar Schadensersatz.

Der Grund:
Er hatte auch nach reichlich Bier-Genuss keinen Erfolg bei Frauen - obwohl es die Werbung versprach. Die Klage wurde abgewiesen.
*****r07 Mann
54.374 Beiträge
Da wurde im US-Bundesstaat New Hampshire ein 27-Jähriger Ami wegen des Diebstahls eines Sandwiches (zum Wert von vier Dollar) zu einem Jahr Haft verurteilt!
Er war festgenommen worden, nachdem er in einem Supermarkt beim Diebstahl eines Roastbeef-Sandwiches beobachtet wurde.
Kurios wird es jetzt erst richtig:
Bei seiner Festnahme wurden im Auto Utensilien gefunden, die einen eindeutigen Drogenkonsum nahelegten, weshalb er sechs Monaten zusätzlich bekam.
Wo sind denn da die Relationen!
********enta Frau
17.719 Beiträge
Ein Krebspatient zog gegen die Gesundheitsbehörden vor Gericht - weil er noch lebte.

Laut Diagnose sollte er schon seit drei Jahren tot sein. Er klagte wegen entgangener Lebensfreude.
*********fgang Paar
626 Beiträge
@MagicMagenta
Und wie fiel das Urteil aus?
********enta Frau
17.719 Beiträge
ingridwolfgang

Das hätte mich auch interessiert, aber DAS wurde in dieser Mitteilung leider nicht erwähnt.
AG Mönchengladbach, Urteil vom 25.04.1991
Die Unterbringung in einem mit zwei Einzelbetten statt eines Doppelbetts ausgestatteten Ferienhotelzimmer und ein aufgrund dieses Umstands unharmonischer Intimverkehr während der Dauer des Urlaubs stellen nicht ohne weiteres einen zur Herabsetzung des Reisepreises berechtigenden Mangel dar.

Zum Sachverhalt

Der Kl. hatte bei der Bekl. für sich und seine Lebensgefährtin eine Urlaubsreise nach Menorca gebucht. Geschuldet war die Unterbringung in einem Doppelzimmer mit Doppelbett.
Der Kl. trug vor, nach der Ankunft habe er feststellen müssen, daß es in dem ihm zugewiesenen Zimmer kein Doppelbett gegeben habe, sondern zwei separate Einzelbetten, die nicht miteinander verbunden gewesen seien. Bereits in der ersten Nacht habe er feststellen müssen, daß er hierdurch in seinen Schlaf- und Beischlafgewohnheiten empfindlich beeinträchtigt worden sei. Ein "friedliches und harmonisches Einschlaf- und Beischlaferlebnis" sei während der gesamten 14tägigen Urlaubszeit nicht zustandegekommen, weil die Einzelbetten, die zudem noch auf rutschigen Fliesen gestanden hätten, bei jeder kleinsten Bewegung mittig auseinandergegangen seien. Ein harmonischer Intimverkehr sei deshalb nahezu völlig verhindert worden. Der Kl. verlangte Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit in Höhe von 20 % des Reisepreises von 3078 DM. Der erhoffte Erholungswert, die Entspannung und die ersehnte Harmonie mit seiner Lebensgefährtin sei erheblich beeinträchtigt gewesen. Dies habe bei ihm und bei seiner Lebensgefährtin zu Verdrossenheit, Unzufriedenheit und auch Ärger geführt. Der Erholungswert habe darunter erheblich gelitten.
Die Bekl. bat um Klageabweisung. Sie meinte, die Klage könne nicht ernst gemeint sein.

Aus den Gründen

Das AG Mönchengladbach folgte dem Begehren der Bekl. Die Klage ist zulässig. Der Bekl. ist zuzugeben, daß hier leicht der Eindruck entstehen könnte, die Klage sei nicht ernst gemeint. Die Zivilprozeßordnung sieht allerdings einen derartigen Fall nicht vor, so daß es hierfür auch keine gesetzlich vorgesehenen Konsequenzen gibt.
Die Klage ist aber jedenfalls in der Sache nicht begründet.
Der Kl. hat nicht näher dargelegt, welche besonderen Beischlafgewohnheiten er hat, die festverbundene Doppelbetten voraussetzen. Dieser Punkt brauchte allerdings nicht aufgeklärt zu werden, denn es kommt hier nicht auf spezielle Gewohnheiten des Kl. an, sondern darauf, ob die Betten für einen durchschnittlichen Reisenden ungeeignet sind.
Dies ist nicht der Fall. Dem Gericht sind mehrere allgemein bekannte und übliche Variationen der Ausführung des Beischlafs bekannt, die auf einem einzelnen Bett ausgeübt werden können, und zwar durchaus zur Zufriedenheit aller Beteiligten. Es ist also ganz und gar nicht so, daß der Kl. seinen Urlaub ganz ohne das von ihm besonders angestrebte Intimleben hätte verbringen müssen.
Aber selbst wenn man dem Kl. seine bestimmten Beischlafpraktiken zugesteht, die ein festverbundenes Doppelbett voraussetzen, liegt kein Reisemangel vor, denn der Mangel wäre mit wenigen Handgriffen selbst zu beseitigen gewesen. Wenn ein Mangel nämlich leicht abgestellt werden kann, dann ist dies auch dem Reisenden selbst zuzumuten mit der Folge, daß sich der Reisepreis nicht mindert und daß auch Schadensersatzansprüche nicht bestehen.
Der Kl. hat ein Foto der Betten vorgelegt. Auf diesem Foto ist zu erkennen, daß die Matratzen auf einem stabilen Rahmen liegen, der offensichtlich aus Metall ist. Es hätte nur weniger Handgriffe bedurft und wäre in wenigen Minuten zu erledigen gewesen, die beiden Metallrahmen durch eine feste Schnur miteinander zu verbinden. Es mag nun sein, daß der Kl. etwas derartiges nicht dabei hatte. Eine Schnur ist aber für wenig Geld schnell zu besorgen. Bis zur Beschaffung dieser Schnur hätte sich der Kl. beispielsweise seines Hosengürtels bedienen können, denn dieser wurde in seiner ursprünglichen Funktion in dem Augenblick sicher nicht benötigt.
********enta Frau
17.719 Beiträge
Autsch...
Ein Einbrecher kletterte über das Flachdach einer Schule und fiel durch ein Oberlicht. Seit diesem tragischen Unfall ist er querschnittsgelähmt.

Da das Oberlicht in der selben Farbe wie das Dach der Schule gestrichen war, erhielt er 1,8 Mio. Dollar Schadensersatz.
Nochmals USA
Ein Restaurant in Philadelphia wurde dazu verurteilt, Amber Carson 113.000 Dollar auszuzahlen, nachdem sie sich das Steißbein gebrochen hatte, weil sie auf verschüttetem Sodawasser ausgerutscht war.

Ergo: Dieses war auf den Boden gelangt, weil Ms.Carson 30 sec. zuvor ihrem Freund ihr Glas Sodawasser während eines Streites an den Kopf geworfen hatte... *fiesgrins*
********enta Frau
17.719 Beiträge
Australien
*beep* Kinder dürfen zwar keine Zigaretten kaufen - aber Qualmverbot gibt's keines.

*beep* Auf offener Straße ist das Tragen von schwarzer Kleidung, Filzschuhen und schwarzer Schuhpasta im Gesicht strengstens verboten! Denn der Verdacht auf einen "Katzen-Dieb" drängt sich auf.
********enta Frau
17.719 Beiträge
Chlor im Swimmingpool
Zehn Prozent Reisepreisminderung musste ein Reiseveranstalter einer Spanien-Urlauberin zahlen, weil das Wasser des Hotelpools zu stark gechlort war.

Die gefärbten Haare einer Blondine waren im Pool grün angelaufen. Das Gericht sprach ihr zwar die Minderung des Reisepreises zu, nicht aber ein Schmerzensgeld.
*****r07 Mann
54.374 Beiträge
Skurile Urteile
In Marshalltown, Iowa, ist es Pferden gesetzlich untersagt, Hydranten aufzuessen.
Ein Gesetz in Guernee verbietet Frauen mit mehr als 200 Pfund Lebendgewicht, in Shorts auf Pferden zu reiten.
In Wilbur, Washington ist es verboten, auf einem hässlichen Pferd zu reiten. (...wer es denn doch tut muss bis zu 300$ Strafe bezahlen)
Pennsylvania: Es gibt ein Gesetz, wonach ein Autofahrer, dem ein Pferdefuhrwerk begegnet, seinen Wagen von der Straße nehmen muss und mit einer Plane zuzudecken hat, die der Umgebungsfarbe entspricht. Sollten die Pferde weiterhin störrisch reagieren, muss er sein Auto demontieren und die Teile unter Büschen verstecken.
Ein Restaurant- oder Hotelbesitzer kann in Kanada inhaftiert werden, wenn er keine Unterkünfte für seine berittenen Gäste vorweist.
Die Geschäfte der Provinz Alberta / Kanada müssen eine Stange zum Anbinden der Pferde verfügen.
Der Pferdediebstahl wird im US-Bundesstaat Florida mit dem Tod durch Erhängen bestraft. Ähnliche Gesetze gelten noch in vielen Staaten Amerikas.
Wer in Blythe / Kalifornien Cowboystiefel tragen will, muss mindestens zwei Rinder besitzen. (... na ihr Westernreiter, wo sind Eure Rinder geblieben?!)
Pferdeäpfel an Straßenecken in San Francisco / Kalifornien höher als 6 Fuß aufzutürmen ist verboten.
Die gesetzlich vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit für Pferde in der Stadt Lowell / Ohio beträgt 5 mph. (... kein Problem für einen waschechten Tinker!)
Bei einem Stoppzeichen, muss im US-Bundesstaat South Dakota zur Warnung für Pferdekutschen vor der Weiterfahrt zuerst eine Waffe durch das Wagenfenster abgefeuert werden. (macht ihr das nicht auch immer...?!)
Ein Pferd darf im US-Bundesstaat South Carolina nicht in der Badewanne gehalten werden.
Innerhalb der Stadt Crippe Creek / Colorado dürfen sich Pferde und Packesel, die sich in einem Gebäude befinden, nur im Erdgeschoss aufhalten.
Niemand darf in der Stadt Prescott / Arizona mit seinem Pferd die Treppen des dortigen Gerichtsgebäudes emporreiten.
********enta Frau
17.719 Beiträge
Das erinnert mich doch stark an meinen Aufenthalt in den USA während meiner US-Army-Zeit. *ggg*

Morgens sah man beim Brötchenholen oder beim Einkaufen sehr "gewichtige" Frauen in transparenten Nachtgewändern und Lockenwicklern auf dem Kopf.
*panik*
Aber am Strand durfte man damals keine knappen Bikinis tragen. *gruebel*
Grundstück in Wien - Lärmschutzverordnung
Wer im Stadtgebiet von WIEN ein Grundstück besitzt, auf dem sich ein Teich befindet, muss dafür sorgen, dass MÄNNLICHE FRÖSCHE ferne gehalten werden, da ihr Quacken eine wesentliche Lärmbelästigung und nächtliche Ruhestörung darstellt.... *sonne*


(PS: Viel Freude bei der permanenten Froschjagd mit Geschlechterbestimmung)
Teich in Wien
Muss zu dem Teich um dort Nachts, schicker, schmutzige Lieder zur Laute zu singen.
Bitte Geschlechtskontrolle vornemen *haumichwech* .

LG Alkor
*****r07 Mann
54.374 Beiträge
KFZ-Schein
Ein Mann hat seinen Kfz-Schein dauerhaft im Handschuhfach deponiert.
Der Wagen wurde gestohlen, was allein im Jahr 2005 rund 24.000 Haltern passierte.
Die Versicherung ersetzte den Schaden zunächst unter Vorbehalt.
Das Oberlandesgericht Celle war der Auffassung, dass die Versicherung den Schaden nicht tragen muss und verurteilte den Fahrer zur Rückzahlung der Schadenssumme von ca. 11.000 EUR Aktenzeichen 8U 62/07.
Da fragt sich der interessierte Laie doch besorgt, wäre dieses Auto nicht gestohlen worden, wenn der Kfz-Schein an einem anderen Ort aufbewahrt worden wäre?
Oder gehen die Versicherer in so einem Fall automatisch von einem fingierten Diebstahl aus?
Uns als Autofahrer bleibt nur:
der Kfz-Schein sollte nicht dauerhaft im Pkw aufbewahrt werden, so entstehen im Schadensfall keine Nachteile.
*****r07 Mann
54.374 Beiträge
Wieder die AMIS
In Florida erhalten Frauen, die beim Friseur unter der Trockenhaube einschlafen, einen Strafzettel.
Nein, dies ist kein Scherz, dies ist gültige Gesetzeslage.
Also aufgepaßt! Wer als Deutscher diesen Sommer Urlaub in den USA macht, sollte vorher einen Grundkurs in amerikanischem Recht belegen.
Kein Land hat ähnlich abstruse Gesetze.
Florida verbietet es unverheirateten Frauen, sonntags mit dem Fallschirm abzuspringen.
Dafür regelt ein anderes Landesgesetz, daß Elefanten, die am Straßenrand abgestellt werden, gleichviele Münzen in die Parkuhr einzuwerfen haben wie Autos.
Öffentliches Entlassen von Darmwinden ist donnerstags nach 18 Uhr ein Straftatbestand, nacktes Duschen ständig.

Eine ehrwürdige amerikanische Lebensweisheit lautet:
"zeige an und werde angezeigt!"
Keine Gesellschaft hat ähnlich bizarre Gerichtsurteile hervorgebracht wie die US-amerikanische.
Nirgendwo sonst getrauen sich Lehrer nicht, Schülern die Versetzung zu verweigern, weil deren Eltern sie sonst verklagen würden, und nirgendwo sonst verweigern Ärzte in der Mehrzahl aller Krankenhäuser Geburtshilfe, weil sie vor Millionenforderungen Angst haben, die Geburtsschäden auf Kunstfehler zurückführen.
Die kuriosen Geschworenen-Entscheidungen sind jedoch nur eine Seite der Medaille.
Die andere besteht aus dem Mosaik archaischer Sondergesetze auf Einzelstaatsebene, die nie getilgt wurden.
****955 Mann
99 Beiträge
die Amis
Sie sind halt die größten *haumichwech*
Mein liebstes Urteil:
Nach der heutigen zu autofahrerfreundlichen Rechtsprechung, darf ein Autofahrer Tieren erst ab etwa Reh-Größe ausweichen (da könnte ja sonst ein Schaden am Auto entstehen), will er nicht seinen Versicherungsschutz verlieren soll/muß er bei Hasen, Katzen, Igel: immer draufhalten (da verbeult nur das Tier und nicht die heilige Blechkiste)! *fahr*

Der Jurist und Schriftsteller ("Deutsche Geschichte - ein Versuch"-"Briefe in die Chinesische Vergangenheit"), Dr. Herbert Rosendorfer fällte als Amtsrichter in München im Jahre 1985 ein bemerkens- und liebenswertes Urteil etwas anderer Art:

In einem Verkehrsunfallprozeß erklärte er das Leben eines Igels für schützenswerter als eventuelle Blechschäden und eventuelle Abwehrpositionen von Versicherungen. Und er fügte hinzu: "Es ist sogar zu überlegen, ob nicht das Leben eines Igels wertvoller ist als das eines Menschen"! *engel*
für Rubensweib
"Briefe in die Chinesische Vergangenheit" ist dir bekannt, mein Respeckt.
Außerdem Danke für die schönen Fotos in deinem Hauptalbum, die leider die Rundungen nur erahnen lassen.

LG Alkor
@Alkor
Aber Alkor.

Rosendorfers "Briefe in die Chinesische Vergangenheit" sind doch für Leser mit Humor eine fast genau so große "Pflichtlektüre" wie Torbergs "Die Tante Jolesch".

Und herzlichen Dank für das nette Kompliment. *g*

LG
für Rubensweib
Ich bin leider ein sehr ernster Typ:
Tante Jolesch habe ich mir jetzt sofort notiert.

LG Alkor
Kara Walton, Delaware, gewann ihren Prozess gegen ein Nachtlokal einer Nachbarstadt, nachdem sie sich zwei Zähne ausgeschlagen hatte, als sie aus dem Fenster der Toilette auf den Boden stürzte. Dies geschah, weil sie sich um die Bezahlung ihrer Rechnung in Höhe von 3,50 Dollar drücken wollte.
Ergo:Das Gericht sprach ihr 12.000 Dollar plus die Zahnarztkosten zu... *zwinker*
Arkansas Staatsgesetze
Es ist Ehemännern erlaubt, ihre Ehefrau zu schlagen. Aber höchstens einmal monatlich.

Der Fluss "Arkansas River" darf nicht höher steigen, als bis zur Brücke der Hauptstrasse von Little Rock.

Oralsex wird als Sodomie (Sex mit Tieren) betrachtet
Heute Mo., 25.7.2011, "Kleine Zeitung", Seite 10
Heute zu lesen in der Rubrik Österreich-Panorama.

Was es alles gibt... *lach*

(Mit freundlicher Postegenehmigung von Fr. Tanja Haser, Online-Redaktion, Kleine Zeitung)
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