Mehr brandheiße Inhalte
zur Gruppe
Erotische Spiele
875 Mitglieder
zum Thema
Neugierig auf Swingerclub, Partner nicht - was tun?700
Ich habe ein Dilemma. Ich bin in einer wunderbaren Beziehung in der…
zum Thema
Flirten im Forum - nervend oder amüsant ??156
Von Zeit zu Zeit kommt es ja mal vor, dass sich unabhängig vom Thema…
Das Thema ist für dich interessant? Jetzt JOYclub entdecken

Skurille und amüsante Gerichtsurteile

Skurille und amüsante Gerichtsurteile
Diese Urteile gibt es immer wieder und sie sind wahrscheinlich allemal zum gemeisamen Amüsieren und Staunen einen eigenen Threat wert.

Kennt ihr auch welche? Bin neugierig und freue mich auf eure Beiträge. *freu*
Hausfreund im Ehebett
Das wohl Originellste ist einem Ehemann eingefallen, der seine Gattin mit ihrem Hausfreund im Ehebett ertappte.

Nein, keine Rauferei und kein Wortgefecht. Er klagte den Hausfreund schlichtweg auf BESIZSTÖRUNG!

Gerichtsurteil:
Der Besitzstörungsklage wird stattgegeben, weil der Ehemann in der Ausübung seines ungestörten Besitzrechtes an seinem Bett gestört wurde. Des gilt auch, wenn die Ehegattin dieser Besitzstörung zugetimmt hatte.
Der Hausfreud wurde zu einer Geldstrafe verdonnert. *lach*
********enta Frau
17.719 Beiträge
Yoga
Richter nutzen ihre Macht auch, um sich als Psychologen und Sozialarbeiter zu betätigen:
In Texas musste ein Mann, der seiner Frau im Streit eine Ohrfeige verpasst hatte, zum Yogakurs.

Begründung: Dort lerne er Beherrschung.
Scheidungsurteil
Vor einiger Zeit las ich einen Bericht über eine Scheidungs-Verhandlung.
U.A. beklagte sich die Frau, ihr Mann hätte ihr NIE die TV-Fernbedienung geben wollen.
Die Ehe wurde dann geschieden wegen 'seelischer Grausamkeit'.

P.S. Ich kaufte danach meiner Frau sofort eine eigene Fernbedienung! *zwinker*

Mal wieder ein lustiger Thread! Danke, subtop.
Scheidungsurteil-Santana45
Vor 20 Jahren waren meine Frau und ich der Meinung jeder benötigt sein eigenes Schlafzimmer mit Fernseher.
Klasse ich brauche nur noch selten in den Kasten glotzen. *lach*
Kaffeeheferlwerfen der Gattin
Auf die Klage eines Ehemannes, dass ihn seine Ehefrau immer wieder mit Kaffeeheferln bewerfe, reagierte das Bezirksgericht Tamsweg in der Steiermark/Öserreich folgendermaßen:

Kaffeeheferln gegen das Ohr geworfen rufen auf Dauer Rötungen, Schwellungen und Entzüdungen an den Ohren hervor.
Angesichts der langen Dauer der Ehe sind diese durchaus vertretbar und die Klage wird somit abgewiesen.

=> Folglich Männer, nehmt euch in Acht vor werfdyamischen Ehefrauen.... *haumichwech*
*****r07 Mann
54.374 Beiträge
USA - Kathleen Robertson verstauchte sich in einem Supermarkt den Knöchel, als sie über ein Kind stolperte.
Ein Volksgericht in Texas verurteilte daraufhin den Supermarkt, an Kathleen Robertson $ 780.000.-- zu zahlen.
Das Kuriose: es war ihr eigenes Kind.
*****r07 Mann
54.374 Beiträge
Beim Landeanflug geriet eine Cessna in einen Schwarm Brieftauben. Eine Taube gelangte in eine Turbine.
Dadurch wurde die Turbine zerstört.
Mit Hinweis auf die Tierhalterhaftung nach § 833 BGB verurteilte das Oberlandesgericht Hamm den Halter der Taube, 50% der Kosten des Ersatzteiles in Höhe von € 10.500.-- zu zahlen.

Oberlandesgericht Hamm v. 11.02.2004 - Az.: 13 U 194/03
*****r07 Mann
54.374 Beiträge
Bordellbesuch als Arbeitsunfall
In Griechenland wurde einer Witwe eine Rente zugesprochen, obwohl ihr Mann in einem Bordell auf den Philippinen verstarb. Der Vorfall wurde als Arbeitsunfall angesehen, weil ein direkter Zusammenhang zu den "Eigenheiten des Matrosenberufes" bestehe. Die Begründung lautete: Die Erfüllung der beruflichen Pflichten bedeuteten in der Seefahrt eine längere Trennungszeit von Eheleuten, in der sich der Ehemann durchaus vernachlässigt fühlen könne. Der Tod beim Besuch eines Freudenhauses zu Erholungszwecken sei eindeutig als Berufsrisiko zu werten. Der Witwe wurde in ihrer Klage auf Hinterbliebenenrente Recht gegeben, da ihr Mann "in Folge der Erfüllung seiner beruflichen Pflichten" verstarb.
Kommentar: Es wäre sicherlich interessant zu erfahren, ob die Partner der Politiker, Soldaten, Journalisten und andere Personen, die lange Zeit vom Ehepartner getrennt in der Ferne weilen und in die geschilderte Situation geraten, auch Rente bekommen.
(Quelle: www.123recht.net)
*****r07 Mann
54.374 Beiträge
Er verliess den Fahrersitz
Merv Grazinski aus Oklahoma City war stolzer Besitzer eines 10 Meter langen Motor Home der Marke Winnebago. Während der Fahrt verliess er den Fahrersitz und bereitete sich einen Kaffee in der Kabine. Das führerlose Vehikel schoss über den Strassenrand hinaus und drehte sich im Kreise. Was übrig blieb, war ein schrottreifes Fahrzeug. Der findige Fahrer verklagte darauf die Firma, weil im Manual kein Hinweis zu finden war, dass man während der Fahrt das Steuer nicht verlassen dürfe, um einen Kaffee zuzubereiten. Das Gericht sprach dem "Hirnlosen" 1,75 Millionen Dollar zu plus die Kosten für eine neues Motor Home. Die Herstellerfirma nahm dann sofort in dem Manual eine Passage auf, dass man während der Fahrt den Fahrersitz nicht verlassen darf.
(Quellen: "Der Aufdecker" und "politikforum-Text-Archive")
Reiter07
Einfach irre Urteile.


LG Alkor
********enta Frau
17.719 Beiträge
Nachthemden
Im Streit um das Klassifizieren von Nachthemden hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Nachthemden Kleidungsstücke sind, "die im Bett getragen werden".

Der Bundesfinanzhof befasste sich bei dem Streit zwischen einem Importeur von "Kleidungsstücken aus Gewirken zur Bedeckung des Oberkörpers" und dem Hauptzollamtes.

Der Importeur wollte den Zollsatz für Nachthemden zahlen, das Hauptzollamt verlangte den höheren Satz für Kleider.

Da der Bundesfinanzhof mit der Entscheidung dieser Einteilung überfordert schien, leiteten sie die Fragestellung an den Europäischen Gerichtshof, auch deswegen, da es sich um eine EU-Zollverordnung handelte.

Trotz der festgelegten Definition von Nachthemden war man sich weiterhin nicht im Klaren darüber, was genau ein Nachthemd sei. So schreibt eine weitere EU-Verordnung vor, dass leichte oder weite Kleidungsstücke "zur Bedeckung des Oberkörpers, bis zur Mitte des Oberschenkels reichend" nicht als Nachthemden gelten.

Aktenzeichen: EuGH, Rs, C-338/95
Kaffee
Eine Frau fuhr mit ihrem Wagen in Connecticut in ein Drive-In Restaurant.
Sie bestellte einen Hamburger und einen heissen Kaffee.
Beides wurde ihr auf einem Tablett durchs Seitenfenster gereicht.

Ungeschickterweise hielt die Dame das Tablett schräg und der Ami-like-Becher fiel um, der heisse Kaffee verursachte auf ihrem Oberschenkel eine leichte Verbrennung.

Die Frau zeigte das Drive-In an und bekam vom Gericht die stolze Summe von 250'000$ als Schmerzensgeld zugesprochen.

Begründung: Das Verhältnis des unteren Durchmesser der Becher sei im Bezug auf dessen Höhe derart ungünstig, dass dieser schon bei leichter Schräglage kippen könne.

Die ganze Drive-In-Kette wechselte danach ihren Becherbestand aus und serviert nun heisse Getränke in grossen. niedrigen und doppelwandigen Pappbechern mit grossem Henkel.
********enta Frau
17.719 Beiträge
Schwänzchen...
Auf Grund eines freizügigen Gartenzwerges zogen die Parteien einer Wohnanlage 1999 vor das Amtsgericht Essen-Borbeck.

Die Nachbarn des Zwergeninhabers beantragten die Entfernung des Gegenstandes, da sie sich durch dessen Form und Gestaltung belästigt fühlten.

So hatte der Wohnungseigentümer einen 50 cm großen Gartenzwerg auf das Dach seiner Garage platziert, welcher in einer exhibitionistischer Pose seinen Mantel beidseitig öffnet.

Dadurch seien nach Beschreibung der Nachbarn "männliche Genitalien in nicht erigierendem Zustand" sichtbar.

Da ein Veränderung an der Außenfront ohne Einverständnis des Mieters jedoch nicht erlaubt sei, musste der Gartenzwerg auch unabhängig von seiner Pose weichen.

Auch da der besagte Zwerg eine "völlig neuartige Form eines Ziergegenstandes" darstelle, müsse allein wegen dieser Ungewöhnlichkeit ein Zustimmungsvorbehalt der Nachbarn berücksichtigt werden.

Ob der Zwerg allein aus ästhetischen Gründen zur Verschönerung der Wohnanlage eingesetzt wurde, wurde in dem Gerichtsverfahren jedoch nicht geklärt.

Beschluss vom 30.12.1999 - Az. 19 II 35/99 WEG
iss der süsss
********enta Frau
17.719 Beiträge
Auf dem Heimweg von seiner Arbeitsstätte in Dortmund sah sich ein Mann kurz vor Erreichen seiner Wohnung in Gelsenkirchen dazu gezwungen, sein Auto anzuhalten und in einem Gebüsch seine Blase zu entleeren. Wegen Nässe rutschte er jedoch aus und brach sich den Oberarm. Die Beklagte lehnte eine Entschädigung aus der gesetzlichen Unfallversicherung ab, da es sich nicht um einen Arbeitsunfall gehandelt habe.

Das Sozialgericht Gelsenkirchen entschied dagegen, der Mann sei bei einer "versicherten Tätigkeit verunglückt". Zwar sei "zuzugeben, dass das Verrichten der Notdurft dem persönlichen und unversicherten Lebensbereich des Versicherten zuzurechnen ist und daher grundsätzlich nicht unter Unfallversicherungsschutz steht. Dagegen steht der Weg zur Verrichtung der Notdurft unter Unfallversicherungsschutz, weil der Versicherte durch seine Tätigkeit gezwungen ist, seine Notdurft an einem anderen Ort zu verrichten, als er dies in seinem häuslichen Bereich getan haben würde.

Von ihrem Rechtsstandpunkt aus hätte die Beklagte folglich ermitteln müssen, ob der Kläger während der Notdurft (= unversichert) oder noch auf dem Weg zur Notdurft (= versichert) oder auf dem Rückweg nach dem Wasserlassen (= versichert) verunglückt ist. Dabei wäre zu bedenken gewesen, dass der Kläger bei Nässe ausgerutscht ist. Die Gefahr des Ausrutschens besteht während einer Fortbewegung in weit größerem Maße als bei einer stehenden Tätigkeit. Die Verrichtung der Notdurft erfolgt erfahrungsgemäß nicht während der Fortbewegung."

Fazit:
Wer sich beim Pinkeln fortbewegt und ausrutscht, ist nicht versichert!


Sozialgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 14.06.1999, Az.: S 10 U 256/98
*****r07 Mann
54.374 Beiträge
OLG Hamburg 6 U 262/98
Wirbelt ein Mann seine Tanzpartnerin gegen ihren Willen so über das Parkett, daß beide aus einem Fenster stürzen, so muß der Tänzer der Frau Arztkosten und Schmerzensgeld erstatten.
*****r07 Mann
54.374 Beiträge
BFH VII R 88/99
Will ein Steuerzahler die Wiederholung eines Verfahrens, weil der Richter dem Prozess wegen Übermüdung nicht habe folgen können, so muss er das konkret belegen. Dass der Richter teilnahmslos gewirkt habe oder in einen Sekundenschlaf gefallen sei, reicht allein noch nicht aus.
*****r07 Mann
54.374 Beiträge
G Dortmund S 26 KA 73/99
Auch wenn eine Kassenärztin angibt besonders schnell gearbeitet zu haben, so muss sie Honorare zurückzahlen, wenn sich aus den Abrechnungen ergibt, dass sie 26 Stunden am Tag gearbeitet hat.
*****r07 Mann
54.374 Beiträge
Bedenkenanmeldung in nachweisbarer Form
Ein Malermeister hat gegen die vom Bauherren geplanten Ausführungen seine Bedenken und meldet diese gemäß den Vorschriften der VOB in "nachweisbarer" Form schriftlich beim Auftraggeber an. Hierbei nutzt er das "Einwurfeinschreiben" der Post als preisgünstige Möglichkeit der Einschreibenzustellung.

Mit dem Auslieferungsbeleg der Post landet er vor dem Landgericht Potsdam, denn der Bauherr bestreitet den Zugang des Einschreibens.

Erstaunt bekommt er zu hören, daß in den Augen des Landgerichtes Potsdam der Auslieferungsbeleg bei einem Einwurfeinschreiben keinen Zugangsnachweis darstelle. Dieser Beleg wird nach gängiger Praxis der Post in der jeweiligen Filiale bei Abgabe des Einschreibens bestätigt. Dieses geschieht bereits vor der Zustellung des Briefes. Erst später wird das Einwurfeinschreiben wie ein einfacher Brief durch einwurf beim empfänger zugestellt. Daher treffe der Auslieferungsbeleg keine Aussage darüber, ob der Empfänger das Schreiben auch tatsächllich erhalten habe. Einwurfeinschreiben seien daher nicht anders zu bewerten als normale Briefe. Daher konnte der MAlermeister nicht beweisen, dass das Schreiben dem empfänger tatsächlich zugegangen ist.

Fazit:

Die einfachste Lösung ist, em Empfänger das Schreiben per Telefax zuzustellen. Dann lassen Sie sich den Absendebeleg ausdrucken. Im anschluss daran lassen Sie eine als Zeuge infrege kommende Person beim empfänger anrufen und sich bestätigen, dass das Fax mit dem betreffenden Inhalt eingegangen und gut lesbar ist.

Funktioniert dies nicht, schicken Sie einen Zeugen zum Empfänger der den Brief in den Briefkasten wirft oder, viel besser noch, unter der Tür durchschiebt.

Denn auch ein Einschreiben mit Rückschein bietet keine hundertprozentige Sicherheit: auch hier sagt der Rückschein nicht aus, dass der Empfänger das Schreiben tatsächlich erhalten hat. Denn wenn der Zusteller den Empfänger nicht angetroffen hat, so wird der Brief bei der Post zur Abholung hinterlegt, der Rückschein geht aber bereits zum Absender zurück. Auch hier kann der Absender nur mit dem Rückschein nicht beweisen, daß der Empfänger das Schreiben auch tatsächlich abgeholt hat.

LG Potsdam Urteil vom 27.07.2000 Az: 11 S 233/99 NJW 2000,3722

Anmerkung:

Im vorliegenden Fall hatte sich die Zustellerin nicht an die Vorschriften gehalten. Nach den Richtlinien der Post hat der Zustellungsbescheid erst nach erfolgtem Einwurf der Sendung beim Empfänger ausgestellt und dem Absender zugestellt werden.
*****r07 Mann
54.374 Beiträge
Schreibe so viel, weil es mein Hobby ist
Die lustigsten amerikanischen Gesetze !
(die übrigens immer noch Gültigkeit haben, soll im Focus Nr. 45/99 gestanden haben???)
Missouri:
In St. Louis darf die Feuerwehr Frauen nur dann aus brennenden Häusern retten, wenn sie vollständig bekleidet sind.

Alabama:
Männer dürfen ihre Ehefrauen nur mit einem Stock prügeln, dessen Durchmesser nicht größer ist als der ihres Daumens.

Kalifornien :
In L.A. darf man nicht zwei Babys gleichzeitig in derselben Wanne baden.

Alaska :
In Fairbanks dürfen es Bewohner nicht zulassen, daß sich Elche auf offener Straße paaren.

Arkansas :
Flirten in der Öffentlichkeit in Little Rock = 30 Tage Gefängnis.

Florida :
Ledige, geschiedene und verwitwete Frauen dürfen an Sonn- und Feiertagen nicht Fallschirm springen.

Idaho :
In Coeur d´Alene steht Sex im Auto unter Strafe, Polizisten, die die "Täter" ertappen, müssen vor der Festnahme jedoch hupen und dann 3 Minuten warten.

Kansas :
In Wichita ist die Misshandlung der Schwiegermutter kein Grund zur Scheidung.

Kentucky :
Frauen dürfen nicht im Badeanzug auf die Straße - es sei denn, sie wiegen weniger als 42 bzw. mehr als 92 Kilo, oder sie sind bewaffnet.

Massachusetts :
In Salem dürfen selbst verheiratete Paare nicht nackt in Mietwohnungen schlafen.

Nebraska :
In Hastings müssen Ehepartner beim Sex Nachthemden tragen.

New York :
In Brooklyn dürfen Esel nicht in Badewannen schlafen.

North Carolina :
Paare dürfen nur dann in einem Hotelzimmer schlafen, wenn die Betten einen Mindestabstand von 60 Zentimetern haben.

Ohio :
In Oxford dürfen sich Frauen nicht vor Bildern, die Männer zeigen, ausziehen.

Oregon :
In Willowdale dürfen Ehemänner beim Sex nicht fluchen.

South Carolina :
Ohne offizielle Erlaubnis darf niemand in Abwasserkanälen schwimmen.

Texas :
In San Antonio ist der Gebrauch von Augen und Händen beim Flirten illegal.

Utah :
In Tremonton ist Sex im Notarztwagen während eines Rettungseinsatzes verboten.

Virginia :
In Lebanon dürfen Männer ihre Ehefrau nicht per Fußtritt aus dem Bett befördern.

Washington D. C. :
Sex ist nur in der Missionarsstellung erlaubt, alle anderen Positionen stehen unter Strafe.

Und zum Schluß:
Das absolute Highlight:

Wisconsin:
In Connorsville dürfen Männer nicht ihr Gewehr abfeuern, während ihre Partnerin einen Orgasmus hat.
*****eiv Frau
13.503 Beiträge
Skurile ...
@ reiter07

Hä? Nee, 'ne?

Z.
***at Mann
2.909 Beiträge
Ami-bashing
Eigentlich bin ich ganz froh dass erst auf Seite 2 dieses Threads der übliche ausgestreckte Zeigefinger auf die US Amerikaner erscheint.

Wenn man diese Liste einem Amerikaner vorliest wird er herzlich lachen und noch einige Skurrilitäten oben drauf packen.

Leider bewerten Amis und Europäer diese Gesetze ziemlich unterschiedlich. Für uns sind sie Zeichen von Rückständigkeit und Engstirnigkeit. Für die Amerikaner sind solche Gesetzte Ausdrucksform der Freiheit und der Individualität.

Die prinzipielle Freiheit jedes Menschen in den USA zieht nach sich, dass Alles haarklein definiert werden muß. Für mich, der als Freelancer manchmal auch in US-amerikanische Betriebe kommt, liegen dicke Ordner mit allerlei Vorschriften bereit, deren Annahme ich schriftlich quittieren muß um 'rein zu dürfen.

Geradezu segensreich wirkt sich diese Haltung der US Amerikaner auf Bedienungsanleitungen aus. Deutsche Betriebsanleitungen dokumentieren den hohen Bildungsstand der Verfasser und des dahinter stehenden Unternehmens. Wer sie nicht versteht ist ganz einfach nicht qualifiziert das beschriebene Objekt anzuwenden.

US-Amerikanische Bedienungsanleitungen setzen ausser der Beherrschung eines basical english nichts voraus. Alles wird neu definiert und besprochen.

Deutsche Unternehmen wären gut beraten, ein neues Produkt zunächst in den USA einzuführen und dann die original amerikanische Bedienungsanleitung ins Deutsch zurück zu übersetzen.



BFlat
Graz: Pfurzen neben Polizisten verboten....
Ein Furz sorgte für Schlagzeilen, denn ein junger Mann hat neben einem Polizei-Beamten einen Darmwind gelassen. Ein klarer Verstoß gegen das steirische Landessicherheitsgesetz, so die Behörde. Ausmass der Strafe: 50 Euro.

Trotz heftigen Medien-Winds sind die Behörden entschlossen, auch beim nächsten Darmwind wieder so zu handeln.
*********fgang Paar
626 Beiträge
@BFlat
Mit den Bedienungsanleitungen magst Du sicher Recht haben, da Du sie sicher aus 1. Hand kennst.

Aber zu einigen von reiter07 in Kurzform zitierten Gesetzen fiel uns spontan nur der kurze Spruch ein "Die spinnen, die Amis". Einfach nur zum Kopfschütteln oder Lachen.
Anmelden und mitreden
Du willst mitdiskutieren?
Werde kostenlos Mitglied, um mit anderen über heiße Themen zu diskutieren oder deine eigene Frage zu stellen.