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Ex Minister-Präsident Wulff

dafür gibt es dann bis Lebens-ENDE
einen sogenannten "EHREN-Sold"
von ca 200.000,- € im Jahr --
zusätzlich zu den normalen Bezügen.

"Lach-Platte" pur gepaart mit Ironie

Ich hoffe, dass dieser Sold wegen "Ehre" gestrichen wird.
********r_sl Paar
80 Beiträge
Coole Sache, da wird ein Medienkrieg gegen die höchsten Ämter im Staat geführt und das Volk ist direkt mit dem Urteil schon parat.
Da bekommt man schon Gänsehaut beim bloßen Gedanken daran wenn man selbst mal in der Lage sein sollte das die Presse einen in der Mangel hat.

Unschuldsvermutung? Nööö warum auch *snief*

Wenn die Staatsanwaltschaft ihre Untersuchungen einstellen sollte, wird man sich dann bei Wulff entschuldigen? Oder wird das dann einfach nur eine kleine Randnotiz?

Achso, hab vergessen das man dann einfach wieder "Die stecken doch alle unter einer Decke" sagen wird.
Geht ...
... ja gar nicht.

"Die stecken doch alle unter einer Decke"

Dies wäre nämlich viel zu eng. *haumichwech*
*****cco Paar
3.095 Beiträge
Auch wenn eine ganze Menge, was Wulf getan hat, ein "Gschmäckle" hinterläßt, sollten wir ihm bis zu einer eventuellen Verurteilung (Anklage sagt noch gar nichts!) die sog. Unschuldsvermutung zugestehen.

Da hat er, wie übrigens jeder andere Bürger auch, ein Grundrecht darauf.

Jeder von uns würde sich bitter beklagen, wenn er von allen möglichen Leuten bereits vorverurteilt werden würde, obwohl noch nicht mal Anklage erhoben wurde.

Trotz allen bisher an die Öffentlichkeit gekommenen moralischen Verfehlungen hat es, außer jetzt der Geschichte auf Sylt, bisher noch nicht mal für Ermittlungen gereicht.

Und mal grundsätzlich festgestellt, eine Pauschalverurteilung aller Politiker ist eine ganz oberflächliche und auch seeehhr selbstgerechte Art und Weise, mit dem Thema umzugehen.

Mag Frau Merkel sein wie sie will, mag man ihre Entscheidungen mögen oder nicht, aber eine Vorteilsnahme o. ä. ist ihr ganz sicher nicht vorzuwerfen. Oder glaubt Ihr nicht, dass man da schon seit Jahren bei ihr sucht aber nichts findet!?!?!?!
ich habe so das Gefühl, dass, wenn Ermittlungen aufgenommen werden, dies nach Meinung der grossen Masse einer Verurteilung gleichkommt,

und ALLE Politiker gleich über einen Kamm zu scheeren kann ja wohl auch nicht zutreffen,
ich habe während meiner Arbeit in einem Ministerium auch sehr solide
Politiker kennen gelernt,

und jetzt Gauck, hier fuchteln doch schon im Vorfeld die Moralprediger
herum,
macht es ein Unterschied ob jemand geschieden, verheiratet oder einfach nur mit jemandem zusammen lebt ?

ich denke, wenn der/die betreffende seinen/ihren Job gut macht ist das doch sch...... egal,

bei jedem wird im Dreck gesucht sobald er in der Öffentlichkeit steht
in der Hoffnung, auch nur ein Staubkörnchen zu finden um daraus
gleich eine riesen Schlagzeile machen zu können, (siehe BILD und co)

was ist mit den Normalos auf der Strasse die jede Vitamin B Pille
nehmen ??
*******ge69 Paar
1.845 Beiträge
Themenersteller 
mich entsetzt
die massenhafte und versuchte Vorverurteilung. Als am Tag des Rücktritts auf N24 ein Herr Ödimir mit Predigermine von Verfehlungen sprach, musste ich nur noch denken:

Özdimir. Was hast Du früher für Scheiss gemacht. Bist sogar abgesägt geworden, bekamst aber Deine neue Chance. Wie wäre es, wenn Du Dich daran erinnern würdest?

Ich habe einen Film über De-Individualisierung gesehen, und da stellten sich mir die Haare. Bild, FAZ, Welt, Spiegel, Stern etc hämmern ein, dass es mir Angst und Bange wird

• Jeder ist solange unschuldig, bis er verurteilt ist
• Artikel, die die Auflage steigern UND auf Kosten anderer gehen, sind unmoralisch.
• Zu behaupten, es gäbe Menschen ohne Fehler träumt.

Werden wir mittlerweile so manipuliert, dass sich fast jeder freut, wenn der Andere in der Gosse liegt?



hier nochmal die URL

*******ge69 Paar
1.845 Beiträge
Themenersteller 
@Handicaplady
Sorry, ich muss mal Deinen Artikel auseinandernehmen:

tja und dafür bedankt sich die Angela auch noch..für "gute"Arbeit !!!!!
- Welche Arbeit als Bundespräsident hat er schlecht gemacht?
Ein NOrmali wäre in die "schedischen Gardinen" gewandert.
Aber , es ist wirklich schon sehr weit.. *bandit*
- Für welche Verfehlung hätte er in den Knast sollen?
Wenn man es nicht mit politischen Mittel erreichen kann-- erinnert man sich an seine alten Bezieheungen zu den "Ober-Häupten" *klugscheisser* grrrrrrrrrrr..
und schon läuft alles ganz "offiziell"
Auch Du hast in deiner Welt Beziehungen - informelle, gekaufte, erarbeitete.
oh oh armes Deutschland..wie weit sind wir gesunken ????

Mich interessiert die Fragen

- wer hat einen Nutzen aus dem Rückgang.
• wem war er zu unbequem?
• wer hat da eine offene Rechnung, die nun beglichen werden muss?


(Sarkasmus Anfnang) Übrigens, wenn Dich jemand besucht, um Dir z.B. zu helfen, mein Rat: bezahle und lasse Dir eine Quittung geben. Sonst wirst Du auch noch eines Tages angeschossen (/Sakrasmus Ende)
Man sollte...
... die Angelegenheit schon ein wenig differenzierter betrachten.

Von Beginn an hat mich die Zurückhaltung – auch hier im Forum – verwundert. Bei jeder öffentlichen Kleinigkeit gab es sofort einen Thread und dann ging das Gezeter los. In der Causa Wulff, soweit es den Ex-Ministerpräsidenten betrifft, wäre dies mehr als angebracht gewesen. Aber gähnendes Schweigen folgte den Tatsachen. Niemand wagte sich hervor und beschrieb die Fehlverhalten. Es geht hier auch nicht vorrangig darum, ob er sich strafbar gemacht hat. Vielmehr halte ich die objektiven Tatsachen für ausreichend, die für einen durchschnittlichen und vernünftigen Betrachter der Angelegenheit den Eindruck oder die Besorgnis entstehen lassen, dass er sich nicht rechtmäßig verhalten hat. Dies war hier seit langer Zeit der Fall und hätte schon lange zu der nun getroffenen notwendigen Konsequenz führen müssen. Andere würden vielleicht sagen, er hat sich „dumm“ und wieder andere, er habe sich ungeschickt verhalten. Wer aber möchte schon solch einen Präsidenten haben.

Es geht auch keineswegs darum, wie hier geschrieben wurde:

bei jedem wird im Dreck gesucht sobald er in der Öffentlichkeit steht in der Hoffnung, auch nur ein Staubkörnchen zu finden um daraus gleich eine riesen Schlagzeile machen zu können,

Wer sich nichts vorzuwerfen hat, bei dem wird man auch nichts finden. Jedenfalls erwarte ich von den Vertretern, die von unseren Steuergelder leben und hierüber verfügen, dass dies nicht zu ihrem „persönlichen“ Vorteil geschieht. Wenn sie ungeeignet sind, dies zu respektieren, haben sie schlicht und ergreifend den falschen beruflichen Weg eingeschlagen und wenn sie sich noch erwischen lassen, müssen sie mit den sich daraus ergebenden Konsequenzen leben.

Nicht rechtmäßiges Verhalten hat nur deshalb Hochkonjunktur, weil die Handelnden regelmäßig hoffen, nicht erwischt zu werden. Würde es sicher sein, dass jede unrechtmäßige Handlung aufgedeckt werden wird, sehe die Sachlage schon ganz anders aus. Deshalb floriert auch das strafbare Verhalten und zwar unabhängig davon, ob es in demokratischen oder totalitären Staaten verübt wird. Der Unterschied besteht nur darin, dass in einer Demokratie keine willkürliche Verurteilung vorgenommen werden darf und dennoch oftmals Ansätze dafür zu erkennen sind.

Wir also gefragt...

- wer hat einen Nutzen aus dem Rückgang.

... so dürfte es das befleckte Amt des Bundespräsidenten, die Demokratie und letztendlich das Volk sein.

Wird ferner gefragt...

- wem war er zu unbequem?

... halte ich den in der Frage versteckten Vorwurf für zu weit hergeholt. Die Vorwürfe betrafen die Zeit als Ministerpräsident. Als Bundespräsident hatte er nur noch repräsentative Aufgaben und keine Regierungsaufgaben. Da wird man nicht unangenehm, sondern muss ein wohlwollendes ausgleichendes Gesicht aufsetzen.


- wer hat da eine offene Rechnung, die nun beglichen werden muss?

Wenn er die Übernachtung auf Sylt nicht in bar gezahlt hatte, dürfte auch keine offene Rechnung offen sein. Denn die hätte es dann niemals gegeben. *zwinker*
********r_sl Paar
80 Beiträge
Zitat: "Es geht hier auch nicht vorrangig darum, ob er sich strafbar gemacht hat."

Lieber Caballito, dies ist aber der einzige Grund der ausschlaggebend wäre.
Wir hatten einen Innenminister dem man unterstellen konnte das er, wenn vielleicht auch nur am Rande, Kontakte zu einer Terrorgruppe hatte (Kein Rücktritt), wir hatten einen Aussenminister dem man mit Fotomaterial nachweisen konnte das er bei einer Demo Steine auf Polizisten warf (kein Rücktritt) und jetzt?
Jetzt wurde 1 Minister demontiert wegen Kopierpassagen und ein Bundespräsident muss zurücktreten weil so lange Druck ausgeübt wurde bis sich ein Staatsanwalt genötigt sah die Ermittlung aufzunehmen, dies mit einem so unklaren Ausgang das noch nicht mal absehbar ist ob überhaupt etwas gegen Wulff gefunden werden kann.
Woher ...
... dieses ...

ein Bundespräsident muss zurücktreten weil so lange Druck ausgeübt wurde bis sich ein Staatsanwalt genötigt sah die Ermittlung aufzunehmen,

... übersinnliche Wissen. Ich weiß nicht, warum die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen aufgenommen hat. Die Erfahrung belegt jedoch, dass sich einen hinreichenden Anfangsverdacht hatte. Da ist kein Druck. Vielmehr sind Grundlage hierfür Tatsachen. Darüber hinaus "musste" er nicht zurücktreten, sondern "ist" zurückgetreten und dies meiner Auffassung nach "viel zu spät".
********r_sl Paar
80 Beiträge
Verdrehst du nicht gerade die aktuelle Sachlage bis sie in deine Argumentation passt?

Hat die Staatsanwaltschaft von sich aus die Ermittlungen aufgenommen oder lagen Anzeigen vor? Wenn ja woher kamen die Anzeigen? Wer kann eine Anzeige stellen, und wie ist der Vorgang bei Eingang einer Anzeige?

Dann können wir dazu übergehen den medialen Druck durch den zeitlichen Ablauf der Medienkampagne gegen Wulff nachstellen, vielleicht bekommen wir dann auch wieder den Bogen zu den Anzeigen.

Danach können wir dann damit weitermachen warum ein Politiker zurücktritt, dazu benötigen wir dann wieder die Fakten die wir in der Betrachtung 1 und 2 gesammelt haben.

Mir stellt sich die Frage warum ein Innenminister und ein Außenminister damals nicht zurückgetreten sind.
Oftmals...
... ist es so, dass jemand den Vorhalt erhebt, die aktuelle Sachlage werde verdreht, weil er sich nicht mit allen notwendigen Belangen eines Sachverhalts befasst oder wesentliche Aspekte verdrängt.

Ob nun die Staatsanwaltschaft über Anzeigen, Presseberichten oder aus anderen Quellen Kenntnis über Umstände erhält, ist zweitrangig. Sie ermittelt nur und muss dies auch, wenn sie einen hinreichenden Anfangsverdacht hat. Hierauf habe ich verwiesen und dies entspricht der Rechtslage.

Im konkreten Fall ist es auch belanglos, ob andere Minister zurückgetreten sind oder hätten zurücktreten müssen. Man kann sich nämlich nicht damit reinwaschen, dass man mit dem „ *hand* „ auf andere Personen zeigt. So betrachte ich den Einzelfall und lasse mich nicht durch vermeintliche Fehler Dritter ablenken.
********r_sl Paar
80 Beiträge
Ein Anfangsverdacht der eine Ermittlung rechtfertigt ist oft eine subjektive Auslegung, diese kann sehr wohl von einem gesteigerten medialen Interesse beeinflusst sein.

Denn die Aufnahme einer Ermittlung hat absolut nichts mit einer Straftat zu tun sondern ist nichts anderes wie die Überprüfung einer durch den ersten Anschein möglichen strafbaren Handlung, hier geht es um Vorteilsnahme im Amt, einem eh nur sehr schwer nachweisbaren Feld.

Mir persönlich ist es eigentlich egal ob sich die Masse am Nasenring übers Feld ziehen lässt, nur Zeigefinger-Postings wecken in mir doch ein Diskussioninteresse, besonders wenn sie versuchen etwas zu konstruieren was durch den aktuellen Sachstand nicht belegbar ist.
Es ist doch...
... immer wieder amüsant, dass „wertend“ Konstruktionen „ins Feld geführt“ werden, aber die zugrundeliegenden und diese Bewertung belegenden Tatsachen „unter den Teppich gekehrt“ werden bzw. tatsächlich auch nicht benannt werden können.

Man kann auch nicht einen Anfangsverdacht auslegen, sondern allenfalls Gesetze. Besser ist es jedoch, diese ihrem Normenwortlaut entsprechend anzuwenden. Wenn also Tatsachen einen „objektiven“ Anfangsverdacht begründen, ist zu ermitteln. Eigentlich ist es ganz einfach, wenn man sich diesem Umstand nicht verschließt. *grins*
********r_sl Paar
80 Beiträge
Objektive Auslegung? Wenn dem so wäre würde ja eine Ermittlung schon eine Verurteilung rechtfertigen, eine Ermittlung wird durch eine subjektive Auslegung des Staatsanwalts eingeleitet, sollte es zu einem Verfahren kommen wertet der Staatsanwalt die Fakten subjektiv aus und der Anwalt des Angeklagten argumentiert dagegen, dies auch in einer subjektiven Auslegung.

Du brichst hier gerade das Rechtssystem so übers Knie das ein Anfangsverdacht schon einer Verurteilung gleichkommt, denn eine objektive Betrachtung wäre eine die über jeden Zweifel erhaben ist und somit in der Auslegung schon eine Schuldvermutung rechtfertigt.
Dies ist doch...
... absurd, zumindest die Schlussfolgerung herausragend unlogisch.


Objektive Auslegung? Wenn dem so wäre würde ja eine Ermittlung schon eine Verurteilung rechtfertigen. ... Du brichst hier gerade das Rechtssystem so übers Knie das ein Anfangsverdacht schon einer Verurteilung gleichkommt...

Eine Ermittlung folgt einem hinreichend begründeten Anfangsverdacht. Die Ermittlungsbehörde hat dann aber sowohl belastende als auch entlastende Umstände zu ermitteln. Eine Verurteilung setzt dagegen voraus, dass das erkennende Gericht „ohne Zweifel“ von der schuldhaften Verwirklichung eines Straftatbestandes überzeugt ist. Darüber hinaus ist eine Anklageerhebung erforderlich und soweit sind wir noch lange nicht. Dazwischen gibt es viele Varianten. Beispielsweise wäre eine Einstellung wegen geringer Schuld usw. möglich. Es gibt nun einmal nicht nur schwarz und weiß, sondern eine Verfahrensordnung, die Schubladendenken garantiert nicht begünstigt.
********r_sl Paar
80 Beiträge
Du hast doch gerade selbst den Beleg dafür gebracht das eine Auslegung subjektiv erfolgt und nicht objektiv *zwinker*
Danke.
Aber ...
... von Gesetzen und nicht von Sachverhalten. Darüber hinaus nur dann, wenn die Gesetze auslegungsfähig sind. Die Auslegung folgt daher denklogischen Gesetzen. Damit man dies überhaupt begreift, sollte man sich vielleicht erst einmal mit den Grundlagen beschäftigen. Ansonsten wird dies nie etwas. *floet*
********r_sl Paar
80 Beiträge
Wenn wir bei den Grundlagen sind *zwinker*

Die Ermittlung im Strafverfahren ist in § 160 StPO geregelt.

Daher solltest du nicht anfangen deine Meinung und Begriffe wie objektiv zu mixen, denn der Staatsanwalt ermittelt eben nicht objektiv und auch der Anfangsverdacht ist nicht objektiv sondern unterliegt der Auslegung der Sachlage in Bezug auf den in Betracht kommenden Gesetzestext, der übrigens auch in der Fachliteratur immer mit Kommentaren veröffentlicht wird und somit auch einen Interpretationsspielraum hat.
Hat ...
... ja lange gedauert.

Habe ich nicht oben *hand* ausgeführt

Die Ermittlungsbehörde hat dann aber sowohl belastende als auch entlastende Umstände zu ermitteln.

Dann schau einmal genau in Absatz 2 der Vorschrift hinein und versuche diese Verpflichtung einmal auszulegen.
********r_sl Paar
80 Beiträge
Es wurde zB in Sachen des Kredits keine Ermittlung eingeleitet, obwohl Anzeigen vorlagen und auch ein Staatsrechtler ein Gutachten erstellt hatte das belegen würde das Wulff sich strafbar gemacht hat.
Die Staatsanwaltschaft hat kein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Nach deiner Auslegung wäre sie dazu verpflichtet gewesen.

Somit ist sehr wohl die subjektive Einschätzung der Staatsanwaltschaft ausschlaggebend für eine Einleitung eines Ermittlungsverfahrens.
Dies ...
... sehe ich nicht so.

Tatsache ist, dass keine Ermittlungen eingeleitet worden sind. Dann ist es so. Rechtsgutachten Dritter sind keine Beleg dafür, dass hinreichende Anhaltspunkte für einen begründeten Verdacht vorliegen. Insoweit ist die StA nicht gebunden.

Außerdem lege ich nicht aus, sondern wende im Zweifel an. Letztendlich kann ich auch nicht erkennen, dass unter Zugrundlegung meiner obigen Ausführungen eine Verpflichtung bestanden haben sollte, zu ermitteln. Otto Rehagel ist das Gesetz ... jedenfalls im Fußball, wie er gesagt hat. Diesen Anspruch würde ich für mich in dieser Angelegenheit nicht erheben. Nach alledem kann man mangels näherer Kenntnisse nur annehmen, der Staatsanwaltschaft lagen keine objektiven Tatsachen vor, die sie hätte veranlassen können, nach den gesetzlichen Vorgaben Ermittlungen aufzunehmen. Dies ist zu respektieren, soweit man denn dazu bereit ist.
********r_sl Paar
80 Beiträge
Wenn Staatsrechtler und Rechtsexperten der Ansicht sind das man das Gesetz so auslegen muss dann ist dies deren subjektive Ansicht, die Staatsanwaltschaft kam zu einer einer anderen Entscheidung aufgrund ihrer subjektiven Einschätzung der Sachlage.

Somit hat die Staatsanwaltschaft sehr wohl eine subjektive Grundlage für ihre Entscheidung und dies zeigt auf das es für Gesetze mehrfache Deutungen vorhanden sind.

Somit kann man den Kreis schliessen und die Aussage treffen das ein mediales Interesse durchaus die Entscheidungsfindung beeinflussen kann und die Staatsanwaltschaft in ihrer subjektiven Einschätzung des Anfangsverdachts diesen Stimmungen nachgibt.

Auch Gerichtsurteile unterliegen der subjektiven Entscheidung eines Richters der zwar Für und Wider abwägt am Ende aber sein Urteil nach eigener oder dritter Deutung eines Gesetzestextes fällt.
*****cco Paar
3.095 Beiträge
Warum
warten wir nicht einfach ab, was bei der Untersuchung herauskommt.
Dann sieht man vielleicht schon ein bisserl klarer.

Gewissheit wird es ohnehin erst geben, wenn das Urteil gesprochen ist, notfalls erst in der 2. Instanz.

Also bleiben wir locker und lassen uns überraschen.
**ly Mann
996 Beiträge
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