Der Sturm im Wasserglas
Wieder kochen Wogen hoch, wegen eines Themas, das in der ganz konkreten Form -ausschließlich auf diesen Fall bezogen- ein Ausnahmefall ist.
Prinzipiell halte ich es aus vielen der gegebenen Erklärungen für richtig, den Inzest als einen Tatbestand anzusehen und der Verbleib im Gesetzbuch für vollkommen berechtigt. Allein schon deshalb, um Kinder vor ihren Eltern zu schützen auch auch gegen sexuelle Übergriffe unter Geschwistern. Das straffrei zu stellen wäre ganz sicher nicht das richtige Zeichen.
Eine Argumentation aber wie
Ich glaube auch ,das die Natur es so eingerichtet hat, das sich Geschwister nicht ineinander verlieben, also das natürliche
Sexbegehren nicht da ist.
halte ich für völlig daneben.
Genau diese Argumente wurden geführt um gegen gleichgeschlechtliche Liebe anzugehen und letztendlich dienen auch diese Argumente dazu gegen diverse Praktiken der Liebe, von SM bis hin zum Swingen zu Felde zu ziehen.
Hätte es die Natur so eingerichtet, würde niemand auf die Idee kommen, freiwillig Schmerzen bei SM Spielen in Kauf zu nehmen. Niemand würde mit Wollust zusehen, wenn sich der Partner beim Swingen einem anderen mit Leidenschaft hingibt. Die Natur hat es so eingerichtet, dass man daran Freude finden kann, ander es hingegen für schlimm oder abartig halten.
Nein, diese Regeln werden nur von Menschen und das dazu auch nur in gewissem Umfeld errichtet und festgeschrieben - nicht durch die Natur!
Ebenso sehe ich das Argument als völlig verfehlt an, das das Risiko von genetischen, geistigen oder körperlichen Schäden zu beutzen um die Strafbarkeit zu begründen.
Denn wäre es ein Straftatbestand, das Risiko einzugehen, kranke Kinder zu zeugen, dann müsste sehr wohl auch das unter Strafe gestellt werden, wo mit hoher Wahrscheinlichkeit ein bekannter genetischer Defekt der potentiellen Eltern zu Fehl- oder Mißbildungen führen könnte.
Und dabei ist nur der Fakt an sich zu betrachten!
Risiko ist Risiko - und wenn es in einem Fall bestraft iwrd, darf es im anderen Fall nicht straffrei bleiben. Das wäre unlogisch und so wurde das auch von einigen hir beschrieben.
Um Himmels willen - das darf keineswegs ein Bezug zu braunen Zeiten hergeleitet werden!
Aber es geht eben nicht, ein Begründung herbei zu zitieren, die mit identischem Ergebnis unterschiedliche Konsquenzen festchreiben will.
Die TE hat ja auch nicht den Inzest an sich in Frage gestellt, sondern den ganz konkreten Sachverhalt hinterfragt, wie er sich in diesem Fall darstellt.
Der EGH hat im Übrigen keineswegs das ergangene Urteil für Recht befunden!
Der EGH hat lediglich festgestellt, das es kein Verstoß gegen die Menchenrechte ist, den Inzest unter Strafe zu stellen.
Weder Strafmaß noch die Auslegung und Definition des Gesetzestextes stand zur Disposition. Das wird leicht übersehen, wenn diskutiert wird.
Und so sehe ich es, wie eben andere auch, sehr differenziert.
Inzest und alles mit sexuellen Übergriffen zwischen Verwandten 1. Grades im Zusammenhang steht muss verboten bleiben. Die Einschränkung, das auf "den Beischlaf" zu reduzieren zeigt, wie antiquarisch der Gesetztestext ist, denn richtiger Weise wurde erkannt, dass dann ja oraler oder analer Sexkontakt straffrei wäre. Und das kann ja wohl nicht sein.
Nun leben viele immer noch in dem Irrglauben, dass es im Deutschen Recht mit einem ergangenen Urteil Gerechtigkeit gäbe. Das es in den seltensten Fällen wirklich an dem ist, wird jeder nachvollziehen können, der aus welchen Gründen und in welcher Rolle auch immer einer Gerichtverhandlung beiwohnte.
Die Anwälte tragen ihre Version der Rechtsauslegung vor. Aus Inbrunst überzeugt, das Recht richtig auszulegen. Der Staatsanwalt gibt seine Auffassung in die Wagschale und der Richter entscheidet dann nach dem, wie er es letztendlich für richtig hält.
Eine Garantie dafür, das diese Ansichten und erst recht, das das Urteil richtig oder Gerecht wäre, gibt es nicht.
Sonst gäbe es keine Berufungsverfahren und keine kassierten Urteile.
Und es gäbe keine Berufungsprozesse, die nicht zu einem komplett gegensätzlichen Urteil führen.
Recht ist eben Auslegungssache und allein die Kommentare zum BGB, zum StGB und sonstigen Grundsatzdokumenetn des Rechts, füllen in Kanzlein Regalwände. Bestimmt nicht deshalb, weil es so einfach ist, Recht zu sprechen.
Und Recht sprechen besagt nicht, das es Recht oder gerecht ist, was da gesprochen wurde.
Alexander Holt und Barabara Salesch sind eben Shows, wo sich alles meist so auflöst, wie es der Zuschauer auch erwartet. Das Leben selbst ist weder ein Ponnyhof noch eine Fernsehshow!
Ich selbst halte das Urteil, den Mann für 3 Jahre hinter Gitter zu stecken für absolut unangemessen, auch wenn es die Rechtslage eben durchaus hergibt.
Setzt man es mit wirklichen Sexualstraftaten in Relationen, dann kann man nur den Kopf schütteln - einerseits über die unangemssen Härte in dem Fall, zum anderen um die unglaubliche Nachsichtigkeit und Milde in anderen Fällen.
Sicherlich - dieser antiquarisch abgefasste und ausgesteltete Gesetzestext bedürfte einer Überarbeitung.
Aber es gibt genügend andere Baustellen in unserem Rechtssystem.
Nun kann ich nicht einschätzen ob es ähnlich gelagerte Inzestfälle in Deutschland gab - ich kann es mir schwer vorstellen.
Das sich Geschwister erst im Erwachsenenalter kennen und lieben lernen und dann auch noch Kinder zeigen, das dürfte im realen Leben wohl nicht häufiger passieren, wie Meteoriteneinschläge in deutschen Landen.
Fälle von Inzest in Form von Mißbrauch und Gewalt in der Familie hingegen dürfte es leider bedeutend öfter geben.
Inwieweit diese Fälle vor einem Richter landen und wie angemessen dann die Urteile ausfallen - ein fragender Blick und eine gerunzelte Stirn ist das Maximum, was ich da als Antwort bieten kann....
Wolf, der Biberzahn