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Inzest Tabu

Auch für mich ist Inzest ein NoGo
dennoch frage ich mich, ob in diesem, ganz speziellem Fall die Reaktion der Behörden richtig war?
Ist es richtig die Kinder eines Vaters zu berauben?
Grundsätzlich bin ich gegen Inzest, aber war es hier richtig diesen Mann einzusperren? Die Kinder aus der Familie zu entfernen?
War es richtig den Kindern die Eltern weg zu nehmen?
Kindern ist es doch erstmal egal wer die Eltern sind.. Hauptsache ist, sie werden in ihren kindlichen Bedürfnissen erfüllt.

Oder sollte hier, auf dem Rücken der Kinder ein Exempel statuiert weren?
Also wenn sich zwei Geschwister oder Halbgeschwister unwissentlich erst später als Erwachsene treffen, sich verlieben und ein Kind zeugen, sind sie eine Familie.

Jedes Gericht sollte jetzt in erster Linie an das Wohl des Kindes denken.

Dabei einen Elternteil einzusperren ist m.E. skandalös!
Also wenn sich zwei Geschwister oder Halbgeschwister unwissentlich erst später als Erwachsene treffen, sich verlieben und ein Kind zeugen, sind sie eine Familie.

Nun, unwissend haben sie sich nicht getroffen. Jeder wußte von vornherein, wer der andere ist.
Aber beide kamen aus einer völlig zerstörten Familie und hätten miteinander eine Chance gehabt, ein gemeinsames Leben aufzubauen.

Zu den Gründen, weshalb Inzest unter Geschwistern nicht gestattet ist, zählen: Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung (dürfte hier aber nicht zutreffen, da sich beide ja erstmals als mündige Erwachsene getroffen haben), Schutz der Familie (aber eben die wurde ja jetzt dadurch kaputt gemacht) und natürlich auch das erhöhte Risiko, dass die Kinder behindert geboren werden.

Gegen den konkreten Fall spricht allerdings, dass die Frau seelisch labil sein soll (wie auch immer man das interpretieren soll) und er sie wohl mehrfach geschlagen hat. Jedenfalls erfolgte die Trennung und es ist wohl nicht so, daß hier ein Liebespaar darauf wartet, wieder vereinigt zu werden.

Aber Gefängnis? Wem soll das in diesem Fall nützen?
*****f09 Mann
106 Beiträge
nana_nw
Aber H A L L O !!!!! *schock* *oh2*

Fällt der Anal- oder Oralverkehr und das Lecken bei dir nicht unter SEX !?

Gehört bei dir der Oral und Analverkehr zum alltäglichem Gebrauch und ist völlig unwichtig -

Gerade Oralverkehr kann mann doch seine Liebe bekunden und offen legen - wenn eine Frau es hingebungsvoll macht -
oder wenn ich zärtlich und hingebungsvoll küsse und lecke -
und beim Analverkehr gehört doch sehr sehr viel Vertrauen dazu.

Hallo - jegliche Arten von Sexualitäteten sind unter Geschwistern verboten - und das soll auch so bleiben !!!


wpwolf
Bei mir schon, jedoch nicht vor dem Gesetz.
Ich habe nicht geschrieben, dass ich Oral, Anal nicht als Geschlechtsverkehr ansehe, sondern, dass sich das Inzestverbot allein auf Vaginalverkehr beschränkt.

Nach deutschem Recht wird der Geschlechtsverkehr zwischen männlichen und weiblichen Verwandten gerichtlich verfolgt. Berührungen oder andere sexuelle Handlungen werden nicht bestraft. Männliche Verwandte, die miteinander schlafen, machen sich nicht strafbar. Bei ihnen gilt Sex nicht als Beischlaf, sondern als strafloser Analverkehr.
****000 Mann
19.057 Beiträge
Gruppen-Mod 
Hallo - jegliche Arten von Sexualitäteten sind unter Geschwistern verboten

Diese Aussage ist schlicht falsch!

aus einem aktuellen SPIEGEL-Artikel zu dem Fall
(mal sehen, ob der Link erlaubt ist)
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,827139,00.html

(Hervorhebnung von mir)

Die Strafbarkeit des Inzests unter Geschwistern ist in Paragraf 173 des Strafgesetzbuchs geregelt. Der Straftatbestand lautet "Beischlaf zwischen Verwandten". Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe werden "leibliche Geschwister" bestraft, "die miteinander den Beischlaf vollziehen".

"Die soziale Norm des Inzestverbots ist sehr viel weiter als das, was im Strafrecht verankert ist", sagte Albrecht. Denn das Strafrecht verbiete nur den Geschlechtsverkehr, lasse aber alle anderen sexuellen Beziehungen und Handlungen wie Oral- oder auch Analverkehr zu. "Das deckt sich nicht mit dem, was sich die Öffentlichkeit unter dem Verbot vorstellt", so Albrecht.

Wenn man strikt der Logik folgen würde, dass die Gefahr der Behinderung der gezeugten Kinder der Grund ist, müsste mandann aber nur die Zeugung von Kinder unter Strafe stellen, nicht jedoch den vaginalen Geschlechtsverkehr mit Verhütung ...

Nun gut, Recht und Logik passen ja selten zusammen. "Allgemeines Rechtsempfinden" und Logik aber noch viel weniger.

Nachsatz: ja, ich weiß, dass ich damit keine Stellung pro oder contra bezogen habe. Liegt daran, dass ich mir nicht schlüssig bin und noch ein wenig nachdenken muss.
*******_sh Frau
1.239 Beiträge
Es ist auch schwierig ,da zu Pro und Kontra zu kommen, ist
doch jeder Fall anders.

Ich glaube auch ,das die Natur es so eingerichtet hat, das sich Geschwister nicht ineinander verlieben, also das natürliche
Sexbegehren nicht da ist.
Das ist aber nur eine Überlegung von mir !

Anders bei den Eingeborenen eines kleinen Stammes, da wo kein
fremdes Blut eingemischt werden kann, durch die Isolation.
Da werden Blutsverwante geradezu zur Inzucht gezwungen.
*****f09 Mann
106 Beiträge
inzest tabu
vielen dank für die belehrungen -
man wird alt wie ne kuh und lernt immer noch dazu

*****f09 Mann
106 Beiträge
inzest tabu
leider ist es jetzt eh zu spät

aber ein kleverer anwalt hätte doch auf

mundraub plädieren können

wie beim bobbelche


*knuddel* *cocktail* *umpf*
*******_sh Frau
1.239 Beiträge
man wird alt wie ne kuh und lernt immer noch dazu

Sehr sympatisch ,das du noch dazulernst, viele halten sich
ja für allwissend !
*******ahn Paar
3.168 Beiträge
Der Sturm im Wasserglas
Wieder kochen Wogen hoch, wegen eines Themas, das in der ganz konkreten Form -ausschließlich auf diesen Fall bezogen- ein Ausnahmefall ist.

Prinzipiell halte ich es aus vielen der gegebenen Erklärungen für richtig, den Inzest als einen Tatbestand anzusehen und der Verbleib im Gesetzbuch für vollkommen berechtigt. Allein schon deshalb, um Kinder vor ihren Eltern zu schützen auch auch gegen sexuelle Übergriffe unter Geschwistern. Das straffrei zu stellen wäre ganz sicher nicht das richtige Zeichen.

Eine Argumentation aber wie
Ich glaube auch ,das die Natur es so eingerichtet hat, das sich Geschwister nicht ineinander verlieben, also das natürliche
Sexbegehren nicht da ist.
halte ich für völlig daneben.
Genau diese Argumente wurden geführt um gegen gleichgeschlechtliche Liebe anzugehen und letztendlich dienen auch diese Argumente dazu gegen diverse Praktiken der Liebe, von SM bis hin zum Swingen zu Felde zu ziehen.
Hätte es die Natur so eingerichtet, würde niemand auf die Idee kommen, freiwillig Schmerzen bei SM Spielen in Kauf zu nehmen. Niemand würde mit Wollust zusehen, wenn sich der Partner beim Swingen einem anderen mit Leidenschaft hingibt. Die Natur hat es so eingerichtet, dass man daran Freude finden kann, ander es hingegen für schlimm oder abartig halten.

Nein, diese Regeln werden nur von Menschen und das dazu auch nur in gewissem Umfeld errichtet und festgeschrieben - nicht durch die Natur!

Ebenso sehe ich das Argument als völlig verfehlt an, das das Risiko von genetischen, geistigen oder körperlichen Schäden zu beutzen um die Strafbarkeit zu begründen.
Denn wäre es ein Straftatbestand, das Risiko einzugehen, kranke Kinder zu zeugen, dann müsste sehr wohl auch das unter Strafe gestellt werden, wo mit hoher Wahrscheinlichkeit ein bekannter genetischer Defekt der potentiellen Eltern zu Fehl- oder Mißbildungen führen könnte.
Und dabei ist nur der Fakt an sich zu betrachten!
Risiko ist Risiko - und wenn es in einem Fall bestraft iwrd, darf es im anderen Fall nicht straffrei bleiben. Das wäre unlogisch und so wurde das auch von einigen hir beschrieben.
Um Himmels willen - das darf keineswegs ein Bezug zu braunen Zeiten hergeleitet werden!

Aber es geht eben nicht, ein Begründung herbei zu zitieren, die mit identischem Ergebnis unterschiedliche Konsquenzen festchreiben will.

Die TE hat ja auch nicht den Inzest an sich in Frage gestellt, sondern den ganz konkreten Sachverhalt hinterfragt, wie er sich in diesem Fall darstellt.

Der EGH hat im Übrigen keineswegs das ergangene Urteil für Recht befunden!
Der EGH hat lediglich festgestellt, das es kein Verstoß gegen die Menchenrechte ist, den Inzest unter Strafe zu stellen.
Weder Strafmaß noch die Auslegung und Definition des Gesetzestextes stand zur Disposition. Das wird leicht übersehen, wenn diskutiert wird.

Und so sehe ich es, wie eben andere auch, sehr differenziert.
Inzest und alles mit sexuellen Übergriffen zwischen Verwandten 1. Grades im Zusammenhang steht muss verboten bleiben. Die Einschränkung, das auf "den Beischlaf" zu reduzieren zeigt, wie antiquarisch der Gesetztestext ist, denn richtiger Weise wurde erkannt, dass dann ja oraler oder analer Sexkontakt straffrei wäre. Und das kann ja wohl nicht sein.

Nun leben viele immer noch in dem Irrglauben, dass es im Deutschen Recht mit einem ergangenen Urteil Gerechtigkeit gäbe. Das es in den seltensten Fällen wirklich an dem ist, wird jeder nachvollziehen können, der aus welchen Gründen und in welcher Rolle auch immer einer Gerichtverhandlung beiwohnte.
Die Anwälte tragen ihre Version der Rechtsauslegung vor. Aus Inbrunst überzeugt, das Recht richtig auszulegen. Der Staatsanwalt gibt seine Auffassung in die Wagschale und der Richter entscheidet dann nach dem, wie er es letztendlich für richtig hält.
Eine Garantie dafür, das diese Ansichten und erst recht, das das Urteil richtig oder Gerecht wäre, gibt es nicht.
Sonst gäbe es keine Berufungsverfahren und keine kassierten Urteile.
Und es gäbe keine Berufungsprozesse, die nicht zu einem komplett gegensätzlichen Urteil führen.
Recht ist eben Auslegungssache und allein die Kommentare zum BGB, zum StGB und sonstigen Grundsatzdokumenetn des Rechts, füllen in Kanzlein Regalwände. Bestimmt nicht deshalb, weil es so einfach ist, Recht zu sprechen.
Und Recht sprechen besagt nicht, das es Recht oder gerecht ist, was da gesprochen wurde.

Alexander Holt und Barabara Salesch sind eben Shows, wo sich alles meist so auflöst, wie es der Zuschauer auch erwartet. Das Leben selbst ist weder ein Ponnyhof noch eine Fernsehshow!

Ich selbst halte das Urteil, den Mann für 3 Jahre hinter Gitter zu stecken für absolut unangemessen, auch wenn es die Rechtslage eben durchaus hergibt.
Setzt man es mit wirklichen Sexualstraftaten in Relationen, dann kann man nur den Kopf schütteln - einerseits über die unangemssen Härte in dem Fall, zum anderen um die unglaubliche Nachsichtigkeit und Milde in anderen Fällen.

Sicherlich - dieser antiquarisch abgefasste und ausgesteltete Gesetzestext bedürfte einer Überarbeitung.
Aber es gibt genügend andere Baustellen in unserem Rechtssystem.
Nun kann ich nicht einschätzen ob es ähnlich gelagerte Inzestfälle in Deutschland gab - ich kann es mir schwer vorstellen.

Das sich Geschwister erst im Erwachsenenalter kennen und lieben lernen und dann auch noch Kinder zeigen, das dürfte im realen Leben wohl nicht häufiger passieren, wie Meteoriteneinschläge in deutschen Landen.

Fälle von Inzest in Form von Mißbrauch und Gewalt in der Familie hingegen dürfte es leider bedeutend öfter geben.
Inwieweit diese Fälle vor einem Richter landen und wie angemessen dann die Urteile ausfallen - ein fragender Blick und eine gerunzelte Stirn ist das Maximum, was ich da als Antwort bieten kann....

Wolf, der Biberzahn
Da sammm froh...
..Herr Bieberzahn erklärts gut, aber ich glaube dass die Sexualität keine Staatssache werden darf, und wo sie es noch ist, gehört sie abgeschafft. Der Staat hat uns da nichts drein zu reden. Er soll die Jugend schützen und die Gewalttäter ausschalten, ja. Aber all das zarte, feine... kann man lassen. Der Mensch braucht auch nicht immer zu wissen was er tut!

Bei Inzest gibts wirklich nur eins zu bedenken: Die genetischen Folgen, wenn sich der Inzest dann weiter fortsetzt. Aber darüber gibts ja wirklich keine ordentlichen Studien.
Verhältnismässigkeit
Was mich am vorbeschriebenen Beispiel am meisten stört, ist die
Verhältnismässigkeit des Urteils.

3 Jahre wegen 'inzest' unter erwachsenen Geschwistern!
Soviel kriegt ein Vergewaltiger und wenn er nach der Halbzeit ein psychiatrisches Gutachten vorlegt, das ihm keine Rückfallgefahr bescheinigt, wird er wieder auf die Menschheit losgelassen!

Und so selten wie Wolf der Bieberzahn dies darstellt, kommen solche Inzestfälle kaum vor. Wie viele Geschwister wohnen manchmal wegen Wohnungsnot oder Finanzknappheit während des Studiums in einer WG zusammen - ob es da nicht hin und wieder zu 'sexueller Beihilfe' kommt?
Auch gibt es ja kein Gesetz, das eine WG zwischen Geschwistern verbietet. Kommts da noch zu einer Kamera-Überwachung à la Big Brother?
*****rle Frau
1.921 Beiträge
Seit gestern
bin ich gedanklich mit dem Thema beschäftigt.
Das allerwichtigste sind die Kids!
Wie hier schon gesagt wurde:den Kleinen ist es wurscht,was die Eltern angestellt haben,sie wollen Papa und Mama.
4 Kids zu zeugen,find ich in dem Alter, allerdings schon heftig.
Aber davon mal ganz abgesehen:der Staat maßt sich schon sehr viel an!
Unsere so viel gelobte persönliche Freiheit hats noch nie gegeben!
Absolut zu verurteilen sind sexuelle Praktiken bei Schutzbefohlenen,ganz klar.
Es gibt einige Länder,die kein Problem mit Geschwisterliebe haben.
Und ich finde es sehr verlogen,alle möglichen Praktiken zu erlauben,außer GV!
Wer bitte,will nach OV,AV nicht anschließend zur "Sache" kommen?
Meiner Meinung nach,sollten sich Geschwister,die sich lieben und Kinder haben wollen,auf genetische Risiken untersuchen lassen,wie es in den USA schon seit langer Zeit vorgeschrieben ist,bei allen Ehrschließungen,aber mehr Einmischung vom Staat greift eindeutig in die Menschenrechte ein.
Wie gestern der Jurist erklärte,gibt es einige Staaten,die da wesentlich liberaler sind.
**********ty_11 Paar
345 Beiträge
@biberzahn
wir glauben, dass dein beitrag das thema sehr gut trifft

recht hat eher weniger mit gerichtigkeit zutun

gar nicht so wenige gesetze sind deutlich veraltet 8und orientieren sich an wertvorstellungen oder "zuständen" von anno dunnemals und wurden nie aktualisiert

und, wie wohl richtig dargestellt, orientiert sich recht sehr oft auch schlichtweg an moralvorstellungen, die nötig sind, aber sich einerseits ändern, andererseits nur allzu oft "ansichtssache" sind

sonst gäb´s ja auch nicht so viele unterschiedliche beurteilungen zum thema

für´für und wieder lassen sich ja begründungen ohne ende finden (z.b. für: die wahrscheinlichkeit, ein behindertes kind zur welt zu bringen, dagegen vielleicht mal in ide geschichte gekuckt: etliche pharao-ehen waren geschwisterehen ... etc, etc.)

also - wer werfe den ersten stein - gesetze sind für funktionierende gesellschaften nötig, sie werden niemals allen und jeder situation gerecht - daher wohl auch die rechtspraxix, dass es zu einem gesetzestext meist bucherlange auslegeungen gibt !!!

gefragt ist wohl am aller ehesten - wie bei so vielen dingen im leben - augenmaß - wie immer das im einzelfall aussehen mag

unser wunsch wäre, welcher meinung man/frau auch immer sein mag - wenn es doch bloß kein bösereden gäbe, sondern viel mehr verständigung - und sei es, dass sie darin gipfelt, schlicht festzustellen - ok, wir kommen nicht zusammen, wir sehen so und ihr eben kontrvers anders - aber muss dann immer gleich "der andere" ein böser sein

nein - sicher nicht

wir halten den konkreten fall für die beteiligten eher für tragisch und hätten uns aus unserer sicht auch ein "sinnvolleres" urteil vorstellen können - denn, wofür wurde denn nun dieser mann, die frau, letztlich die ganze familie BESTRAFT?????
*****rle Frau
1.921 Beiträge
jaa,genau..
was ist mit den Kids?
Verstehen so kleine Wesen,warum die Eltern plötzlich nicht mehr da sind?
Erschwerend kommt hinzu,daß die beiden vorher nicht wußten,daß sie Geschwister sind.
Das Urteil über die "Schuld" der Eltern kann man nicht den Richtern anlasten,denn die handeln nach dem Gesetz.
Man sollte dieses Gesetz überdenken,hat man nicht noch vor wenigen Jahren Homosexualität als Unding abgetan,die sog. "Sodomie" wurde als Verirrung der Natur abgetan.
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