Inzest Tabu
Wie alle sicher mitbekommen haben, hat das EGMR geurteilt, dass das Inzestverbot nicht gegen Menschenrechte verstößt. Demnach kann und wird Inzest mit Freiheitsentzug bestraft.Im ersten Moment denke ich auch: Sex unter Geschwistern, das geht nicht.
Aber, wenn ich diesen Einzelfall (und das Gesetz an sich) genauer betrachte gerate ich ins Wanken.
Diese beiden lernten sich kennen, als sie Erwachsen waren (zumindest dem Gesetz nach), keine von beiden hat Zwang ausgeübt.
Er wurde zu einer Haftstrafe verurteilt, 2 Kinder wurden in Pflegefamilien vermittelt...Wobei ich nicht weiß, ob die Trennung der Kinder von den Eltern allein mit dem Inzest begründet war.
Musste das sein?
Hätte man da nicht mit weniger Härte mehr erreicht?
Wirken hier veraltete Moralvorstellungen oder ist es ein berechtigtes Tabu, das uns zurückschrecken lässt?
Im Übrigen verbietet das Gesetz nur den Vaginalverkehr... Oral, Anal ist sozusagen erlaubt...