Wetter
Ja lieber Santana... die Wetterprognose mag bei Euch stimmen -bei uns stimmt sie zu unserem Ärger nicht.
Derzeit haben wir gerademal 20° C und das wird in den kommenden 3 Tagen nicht besser.
Schlimm dabei - am Morgen wird es so um die 10°C.
Da macht Camping im richtigen Zelt nicht wirklich so richtig Spaß.
Wir sind dieses mal von Petrus mit einem schmalen Streifen direkt im Osten, der über das Erzgebirge bis in den Osten Bayerns geht.
Wir hoffen, dass sich entweder die Prognose als falsch herausstellt oder das es ab Donnerstag wirklich deutlich besser wird....
Zum Thema
Deutschland: Nacktheit auf der Straße gilt in Deutschland als Erregung öffentlichen Ärgernisses und kostet in der Regel 100 Euro, kann aber laut Paragraph 183a StGB auch mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft werden - vorausgesetzt, der Nackedei ist ein Mann.
Auch die Wiederholung von Irrtümern macht diese nicht richtiger.
Mag sein, dass sich Ordnunsghüter bemüßigt sehen, da zu kassieren - aber die Rechtsgrundlage fehlt.
Ein Widerspruch gegen einen solchen Bescheid hat sehr gute Aussichten vor Gericht!
Im §183 a steht geschrieben:
Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.
.
Man sollte dabei die unterstrichenen Passagen lesen:
1. Setzt die Anwendung dieses Straftatbestandes
sexuelle Handlungen voraus
2. steht da "
und dadurch muss ein Ärgernis erregt werden."
Was da fehlt, ist der Bezug auf das männliche Geschlecht.
Also kann man sich drehen und wenden - nackt sein erfüllt diesen Straftatbestand ganz sicher nicht!
Der § 183 allerdings schränkt ein und verlangt tatsächlich, das es ein Mann sein muss, der
... eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt...
Der Unterschied von Mann und Frau wird jedoch im Absatz 4 aufgehoben, allerdings nur in Bezug auf §§ 174+176 StGB)
Wenn Du Dich natürlich in sexuell erregtem Zustand nackt in der Öffentlichkeit präsentierst, dann kann sehr wohl auf "sexuelle Handlung" plädiert werden und auch ist eine "exibitionistische Handlung" naheliegend.
Aber genau an dieser Stelle scheiden sich auch die Geister, wenn in diversen Foren FKK und Sex wild durcheinander gewürfelt werden.
FKK hat mit Sex nun wirklich nichts zu tun, denn "echte" FKK-Anhänger wollen Licht, Luft und Sonne genießen.
(Sex findet dann normalerweise in trauter Zweisamkeit statt...)
Und so bleibt es eben eine Legende mit dem öffentlichen Ärgernis.
Es gibt da im Übrigen diverse Beiträge im TV, wo sich die Gesetzeshüter sehr schwer tun, wenn Extremisten (so möche ich sie mal unter Vorbehalt bezeichnen) nackt durch die Straßen und Geschäfte wandeln, nackt in der Öffentlichkeit radeln etc.
Eine gesetzliche Grundlage, das zu unterbinden fehlt in Deutschland..
siehe oben...
P.S.:
Als FKK-Fan und Saunagänger sind wir als Paar seit Jahren im Sommer vorwiegend nackt - zumindest in der Freizeit (und nicht bei solcher Kälte...).
Aber glaube mir - mir ist es nie passiert, dass mich ein schöner nackter Frauenkörper gezwungen hat, auf meine Füße zu sehen um meine Erregung zu beherrschen.
Ich bin manns genug, das auch ohne sexuelle Errung zu schaffen und so geht es (fast) allen , die sich am FKK Strand oder in der gemischten Sauna aufhalten.
Wenn der Gedanke an Sex tabu ist, tut sich auch nichts.
Wenn man natürlich bäuchlings auf der Decke liegend vorstellt, wie man das schöne weibliche Wesen vernaschen könnte - ja dann bekommt wohl jeder normal Mann ein Hohlkreuz oder eine Mulde unter der Decke. Diese Gedanken kann man aber ganz ausgezeichnet im Griff haben - ja und wer das tatsächlich nicht kann, für den wird es brenzlich.
Am FKK Strand z.B. könnten andere Männer durch "heftiges Handauflegen" die Erregung wahrhaft schlagartig mindern.
In rund 50 Jahren FKK Zeit musste ich so etwas aber nie erleben
Als bekennenden FKK-Fan - (laut Deinem Profil) müsste ich Dir das aber wohl wirklich nicht erklären....