Unwissen?
Aufreger der Woche kommen ja nun nicht immer aus der Politik, wobei sie da regelmäßig erscheinen.
Es gibt aber auch immer wieder Kleinigkeiten, die als Wissen verkauft werden, aber Unwissen wiederspiegeln.
Woher diese Erkenntnis?
Frau nackt unterwegs: kein strafbestand
Mann nackt unterwegs: Strafbestand
Das ist so in jedem Falle falsch.
Wer sich nur nackt in der Öffentlichkeit zeigt - egal ob Mann oder Frau,
dann gibt es dafür keinen Staftatbestand.
Gem. § 183 (1) StgB sind exibitionistische Handlungen auf Antrag strafbar:
"Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."
Auch der § 183a verlangt sexuelle Handlungen, wobei nicht zwischen Mann oder Frau unterschieden wird.
Es kämen noch die §§ 174 bis 176 StgB in Betracht, wenn sich das Entblößen bewusst und gewollt vor Kindern geschieht.
Nur nackt zu sein, also wie da beschrieben, nackt im Auto, da kann man in Deutschland nicht belangt werden.
Wer allerdings zudem noch besoffen ist, dem kann man zwar die Fleppen nicht aus der Tasche ziehen, aber die ist er wohl dennoch los - aber nicht weil er nackt, sondern weil er blau war...
Google biete soviele Möglichkeiten nachzulesen.
Mich ärgert, wenn man nachplappert, was andere sagen, denn das muss keineswegs richtig sein
Womit der Ärger aber auch schon beigelegt ist...