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eBay und Co. - Kauf im Internet...

Hi,

...aus diesem Grunde machen wir nur Geschäfte mit Anbietern, die ein PayPal - Konto haben. Da hat man in solchen Fällen Käuferschutz.

LG
JETZT weiß ich´s auch *g*
*********d_fix Mann
1.934 Beiträge
Der Unterschied!
Käuferschutz nur bei Benutzung des Pay Pal Kontos.
Vielleicht besser haftbar zu machen, aber Haftung nur wenn Pay Pal genutz wird.
Ich hatte das Problem das der Verkäufer auch Pay Pal hatte, habe aber per Überweisung bezahlt. Tja, genau das muß man wissen. Ebay machte da nix!!
*******ahn Paar
3.168 Beiträge
Themenersteller 
Bitte ausformulieren...
Käuferschutz nur bei Benutzung des Pay Pal Kontos.
Vielleicht besser haftbar zu machen, aber Haftung nur wenn Pay Pal genutz wird.
Ich hatte das Problem das der Verkäufer auch Pay Pal hatte, habe aber per Überweisung bezahlt. Tja, genau das muß man wissen. Ebay machte da nix!!

Die Sätze sind zum Teil nicht vollständig ausformuliert, so dass sie schwer verständlich sind.
Ich versuche mal die Interpretation:

Natürlich besteht der Käuferschutz nur, wenn auch die Bezahlung über PayPal abgewickelt wird.
Wenn man an PayPal vorbei auf direktem Wege bezahlt, kann man natürlich diesen Schutz nicht erwarten.
Bleibt die Frage, was da eBay machen soll?
In aller Regel bemüht sich ebay, nachdem man einen Vorgang wegen Nichtbezahlung eingeleitet hat, auch darum, bei der Lösung des Problems zu helfen.
Das eBay da gar nichts tut, ist schwer nachvollziehbar.
Sie können den User abmahen, verwarnen oder ggf. sperren.
Aber mehr können sie auch nicht, denn wenn es wirklich darauf hinauslaufen würde, dass Du bezahlt, die andere Seite nicht geliefert aht, dann geht es im schlimmsten Fall nur per Zivilgericht.
Und das kannst nur Du allein in die Wege leiten.
Ebay stellt lediglich die Plattform für den Handel zur Verfügung.

Für den Handel selbst zeichnet eBay natürlich nicht verantwortlich.

Auch wenn der Vergleich hinkt:
Wenn Du auf einen Auto-Markt gehst um einen PKW zu verkaufen oder zu verkaufen, dann bietet der Veranstalter den MArktplatz, das Drumherum, lassiert Eintritt etc.
Der Handel selbst findet aber allein zwischen Käufer und Verkäufer statt.
Wenn da was schief läuft und der einen den anderen über's Ohr haut, dann kannst Du den veranstalter keine Schuld zuweisen.

Letztendlich nzeigt sich aber, dass eben viele Fehler und Pannen "hausgemacht" sind, weil man sich mit den jeweiligen Vefahren und den darauf resultierenden Rechten nur unzureichend beschäftigt hat.
Da kann man niemand anderes als sich selbst an den Ohren ziehen!

Aber aus diesem Grunde läuft ja dieser Thread.
Hier wollen wir helfen, solche Fehler zu vermeiden.

*zwinker*
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